RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

Displaying record 1 of 2926.

Königswahl. [Die zusammenkunft zur wahl war durch den erzbischof Werner von Mainz (von einer ladung durch den pfalzgrafen ist nichts überliefert, vgl. Scheffer-Boichorst in Münchener SB. 1884 s. 489) etwa um die mitte august (sus wart ein tac gesprochen über sehs wochen, oesterr. Reimchronik ed. Seemüller MG. Deutsche Chron. 5, 165) auf Michaelstag den 29. sept. nach Frankfurt berufen worden. Allein erst sonntag den 1. oct. erfolgte die förmliche wahl Rudolfs von Habsburg zum römischen könig. Dieser sachverhalt ist seit den erörterungen v. d. Ropps Werner v. Mainz 80 sichergestellt. Die ausschlaggebende stelle bietet die (zuerst 1864 von Waitz in Forschungen 4 veröffentlichte) wertvolle sächsische fortsetzung der sächs. Weltchronik, ed. Weiland MG. Deutsche Chron. 2, 285: Der bischof von Menze des riches kenzeler der leite den fursten, die di ersten kore habin an deme riche, einen hof zu Frankenforte zu sente Michahelis tage ... In sente Remigius tage koren die fursten in (Rudolf) eintrechticlichin. Dadurch erklären sich nun auch die so ungleichmässigen angaben der quellen, welche bald den 29. oder 30. sept., bald den 1. oct. als wahltag nennen; dieselben im einzelnen anzuführen, ist wol unnötig, doch möge zu den schon von v. d. Ropp erwähnten Thomas Tuscus (Minorita Florent.), Erfurter Peterschronik und Ellenhard, welche den 1. oct. angeben, als quellen mit eben diesem datum noch erwähnt werden Ann. Moguntini SS. 17, 2, Ann. Pruveningenses SS. 17, 608, Ann. Zwetlenses breviss. SS. 24, 63, und Ann. Placentini Gibell. SS. 18, 558]. ‒ Der wahltag war durch gemeinschaftliche abrede bestimmt und wurde von allen kurfürsten persönlich oder durch boten besucht (die locoque praefixis ab omnibus qui debuerunt potuerunt et voluerunt interesse n. 59, die et loco congruo deputatis, cum omnes convenissemus qui voluimus et potuimus interesse, wahlanzeige Werners, die ad hoc ab omnibus indicta et acceptata concorditer, wahlanzeige aller kurfürsten, vgl. n. 7). Als persönlich anwesend werden uns ausdrücklich genannt: Werner (von Eppenstein) erzbischof von Mainz, Heinrich (von Vinstingen) erzbischof von Trier (vgl. seinen ablassbrief dd. Frankfurt oct. 5, CD. Anhaltinus 2, 302, dann n. 2, Werners wahlanzeige und beider versicherungsbriefe vom 8. oct. wegen der wahlkosten), Engelbert (von Falkenburg) erzbischof von Köln (vgl. die wahlanzeige der kurfürsten), Ludwig (der strenge) pfalzgraf bei Rhein und herzog von Baiern (Rudolfs urk. vom 15. Mai 1275, Quellen und Erörterungen 5, 278), Johann herzog von Sachsen (sein willebrief dd. Frankfurt 1. october, CD. Nassoicus 1, 492); einen markgrafen von Brandenburg nennt als anwesend die Erfurter Peterschronik ed. Stübel in GQ. der Provinz Sachsen 1, 101 f., die auch die andern kurfürsten anführt; [am 8. sept. urkundet Johann noch mit Otto und Konrad von Brandenburg zu Fehrbellin, Riedel CD. Brandenburg. I 13, 216], sicher anwesend ist Johann bei der krönung. Durch bevollmächtigte erschienen: Ottokar könig von Böhmen vertreten durch bischof Berthold von Bamberg, Heinrich herzog von Baiern vertreten durch Heinrich propst von Oettingen und Friedrich rector der kirche zu Landshut, (Rudolfs urk. vom 15. mai 1275); dagegen nennt die oesterr. Reimchronik 165 den bischof Wernhard von Seckau, den Johannitercomtur (Wulfing) von Mauerberg und zwei ungenannte herren: ist dies verwechselung mit der andern gesandtschaft, die auf dem reichstag zu Augsburg im mai 1275 für Ottokar anwesend war, oder hatte derselbe neben dem bischof von Bamberg als procurator noch andere nuntios aufgestellt? [Sicherlich ist das erstere der fall; der reimchronist 173 allein nennt als vertreter herzog Heinrichs auf dem Augsburger reichstag den propst Heinrich von Oettingen, den er wieder bei der wahl nicht kennt; so scheint wol eine doppelte verwechselung vorzuliegen, die vielleicht geradezu aus missverständlicher benützung der urkunde vom 15. mai 1275 zu erklären ist. Die bemerkungen von Zisterer Gregor X. u. Rudolf v. Habsburg 37 sind nicht annehmbar]. [Nach könig Richards tod am 2. april 1272 sind allem anschein nach im august 1272 die ersten einleitenden schritte zu einer neuwahl gethan worden: erzbischof Engelbert von Köln kam damals nach Prag um mit dem mächtigsten reichsfürsten, könig Ottokar von Böhmen über die königswahl zu verhandeln. Dies ist, wie Böhmer Reg. imp. 1246‒1313 Addit. I p. XV und Addit. II p. 448 im einverständniss mit Palacky gewiss richtig urtheilte (vgl. auch Huber Gesch. Oesterreichs 1, 582, zuletzt Müller Gesch. der böhmischen Kur 11 f.; die ganze erzählung verwirft Pekář in Časopis Matice Moravské 17, 131 ff., vgl. Mitth. des Instituts 15, 170) der kern der erzählung der Ann. Ottocariani SS. 9, 189; wenn diese aber den erzbischof im auftrag der kurfürsten dem Böhmenkönig die krone anbieten, sie von diesem jedoch abgelehnt werden lassen, so ist dies willkürliche ausschmückung, wol gemacht um den misserfolg Ottokars in seinen Bemühungen um die deutsche krone zu verhüllen. Denn so wenig die kurfürsten dem übermächtigen Ottokar die krone angetragen haben, so gewiss hat er sich darum bemüht. Dieser gegensatz wird recht offenbar durch die neuerlich bekannt gewordenen nachrichten. Zu ende 1272 oder anfang 1273 schickte Ottokar gesandte an papst Gregor X. um mit jener macht in fühlung zu treten, welche ihm bisher so unabänderlich günstig und in den letzten jahrzehnten so entscheidend bei den deutschen königswahlen gewesen war. Auch an könig Karl von Sicilien sandte um dieselbe zeit Ottokar eine botschaft, die wol ebenfalls über diese dinge zu verhandeln hatte. Papst und curie, so hörten Genueser boten zu anfang februar 1273 von unterrichteter seite, wollen einen kaiser, nur nicht Friedrich von Staufen (von Thüringen) oder irgend einen gebannten; es missfalle ihnen nicht, wenn Ottokar von den deutschen fürsten zum römischen könig erwählt werde (vgl. Bresslau Zur Vorgeschichte der Wahl Rudolfs von Habsburg, Mitth. des Instituts {16}, 59 ff.). In den oft citirten schreiben des cardinals Simon (tit. s. Caeciliae oder tit. s. Martini) an Ottokar und an bischof (Bruno von Olmütz) zu gunsten Heinrichs von Isernia, der im sommer 1273 (vielleicht im auftrag Ottokars, wie Emler in Abh. der böhm. Gesellsch. d. Wissensch. 6. Folge 9, 33 vermutet) in Italien weilte und eine stellung in Ottokars kanzlei anstrebte (Dolliner Cod. ep. Ottocari 10, 11, Emler Reg. Bohem. 2, 349, 1140), wird das kaisertum Ottokars ganz offen erwünscht und erwartet, jedenfalls ein widerhall der bemühungen Ottokars, mögen jene briefe wol auch von Heinrich selbst concipirt, vom cardinal bloss ausgefertigt worden sein. Heinrich hat um dieselbe Zeit übrigens auch ein schwungvolles gedicht an Ottokar verfasst, in dem er ihn als dominum verum, quem fasces honoris imperialis expectant, preist, der das darniederliegende kaisertum machtvoll wieder aufrichten wird (Ulanowski in SS. rer. Polon. 12, 5). Dass man auch in den oesterreichischen ländern in weiten kreisen Ottokars wahl erwartete, lässt wol die erzählung des steierischen reimchronisten über die angebliche rolle des bischofs Wernhard von Seckau vermuten, der ganz sicher auf seines königs erwählung rechnend, von den übrigen kurfürsten bitter getäuscht worden sei. Vgl. Lorenz Deutsche Gesch. 1, 429. Wenn somit Ottokar von Böhmen seit ende 1272 entschieden nach der deutschen krone strebte, so hatte er sich dadurch losgelöst von den strömungen, welche einen directen nachkommen der Staufer, den enkel kaiser Friedrichs, sohn seiner tochter Margareta und des landgrafen Albrecht von Thüringen, Friedrich den Freidigen, als den natürlichen erben nicht bloss Siciliens sondern auch des kaiserreiches betrachteten. In den jahren 1269 bis 1271 war der junge Friedrich von den Ghibellinen Italiens als der siegreiche kämpfer gegen Karl von Anjou erwartet worden, man hatte die macht seines künftigen schwiegervaters des königs von Böhmen gepriesen. Nicht bloss Petrus de Prece, einst protonotar Konradins, sondern auch ghibellinisch gesinnte cardinäle wie Johann von Toleto erblickten in dieser zeit in Friedrich auch schon den künftigen kaiser; in einer disputation zu Bologna wurde die frage (questio) akademisch erörtert, ob, wenn Alfons und Richard auf bitten der mutter Friedrichs auf das kaiserreich verzichteten, Friedrich die tochter des Böhmenkönigs zur ehe bekäme und dann einhellig zum kaiser gewählt würde, diese wahl gültig sei. Es ist möglich, dass man in Deutschland von seite des thüringisch-wettinischen hauses derartiges betrieben hat, dass Ottokar und vielleicht auch andere deutsche fürsten in den jahren 1269 bis 1271 solche pläne zeitweilig unterstützt haben (vgl. über diese Dinge Busson in Histor. Aufsätze für Waitz s. 324 ff. und besonders Grauert im Hist. Jahrbuch 13, 111 ff., 200 ff. dem ich aber in der auffassung jener disputation nicht beistimmen kann). Allein als nun nach dem tode Richards die frage der königswahl ernstlich herantrat, da hat Ottokar sicher jede begünstigung der bei der curie von vorneherein gänzlich aussichtslosen candidatur Friedrichs von Thüringen fallen lassen und hat vielmehr sich selbst beim papste als thronbewerber eingeführt. Die ganz geänderte sachlage findet darin ihren ausdruck, dass der papst im sommer 1273 die verlobung (matrimonium hier, desponsatio beim Erfurter Minoriten SS. 24, 205, vgl. übrigens zur bedeutung von desponsatio, matrimonium usw. im 13. iahrh. Ficker in Mitth. des Instituts 4, 5 ff.) Friedrichs (geb. c. 1257) mit der tochter Ottokars (Kunigunde geb. 1265) löste und eine heirat dieser letztern mit dem enkel (nicht sohn) Karls von Anjou anzubahnen suchte (brief Heinrichs von Isernia aus Bologna, Dolliner 11, Emler Reg. Bohem. 2, 1139, vgl. Bresslau 66). Diese nachricht gewinnt erst ihre volle beleuchtung, wenn wir die entscheidende stellungnahme Gregors X. und der curie zur deutschen wahlfrage betrachten. Um Gregor X. das neugewählte oberhaupt der kirche (1. sept. 1271 gewählt, geweiht am 27. märz 1272) hatten sich bald alle jene bestrebungen nach der deutschen königskrone vereinigt, die in Deutschland selbst am wenigsten zu hoffen hatten. Alfons von Castilien glaubte nach Richards tod die zeit gekommen, um vom papste seine anerkennung und die kaiserkrone, sowie die entsetzung könig Karls von Sicilien vom reichsvicariat in Tuscien zu verlangen; auch wollte er, dass der papst den kurfürsten eine neuwahl verbiete. Allein Gregor, erfüllt von dem idealen plane eines allgemeinen kreuzzugs mit einem anerkannten kaiser an der spitze, vielleicht von dem damals an der curie weilenden erzbischof Heinrich von Trier über Alfonsens gänzliche ohnmacht in Deutschland unterrichtet und selbst darüber im klaren, dass eine begünstigung des Castiliers und dessen eingreifen in Italien zum offenen kampf mit Karl von Sicilien führen würde, schlug mit begründetem hinweis auf das freie wahlrecht der richardinischen wähler am 16. sept. 1272 alle forderungen ab, und schob eine entscheidung auf (Potthast n. 20604, jetzt auch bei Guiraud Registres de Gregoire X. p. 192, vgl. zuletzt Walter Politik der Kurie unter Gregor X. s. 51 f. 55, Otto Beziehungen Rudolfs v. H. zu Gregor X. s. 16 ff.). Noch weit mehr ablehnend, ja principiell gegnerisch musste die, stellung der curie gegen jene ghibellinisch-staufische bewegung sein, welche Friedrich von Thüringen als kaiser erträumte. Wenn die oben gegebene auffassung jener disputation richtig ist, so kann die ganze angelegenheit auch in Italien keineswegs so weit gediehen sein, dass sie wie Grauert im Histor. Jahrbuch 13, 122 aus der wendung einer glosse ‚petitur confirmacio‘ schliessen wollte, vor Gregor X. zur entscheidung kam. Dessen bedurfte es kaum, die unzweideutige ansicht der curie finden wir in dem genuesischen bericht vom februar 1273 ausgesprochen: non vult, quod Fredericus de Stuffa vel excommunicatus aliquis sit imperator (Mitth. des Instituts 15, 60). Ganz anders allem anschein nach stellten sich papst und curie gegen die bewerbung Ottokars von Böhmen: er war der alte günstling des päpstlichen stuhles, ein mächtiger herrscher, kurfürst des reiches, er konnte ein mann nach dem wunsche Gregors scheinen. Man hatte gegen ihn nichts einzuwenden (non displicebat ecclesie), wenn er von den wahlfürsten rechtmässig gewählt würde. In dieser letzten voraussetzung lag der kern der sache, hierin war der standpunct des papstes wie gegen Alfons so gegen Ottokar begründet, mit dieser berufung auf die freie wahl der kurfürsten trat Gregor auch einer letzten und drängendsten bewerbung um die deutsche krone entgegen, die von Karl von Anjou für seinen neffen könig Philipp III. von Frankreich unternommen ward. Karls weitblickende absicht war es in Philipp einen von ihm abhängigen, ungefährlichen deutschen könig zu haben, der seinem streben nach der herrschaft über Italien kein hemmniss bereiten würde. Die französisch-guelfische partei im cardinalscolleg (cardinal Simon de Brion, Ottobonus Fieschi) war Karls bundesgenosse. Philipp gieng darauf ein, er schickte gesandte an die curie, die den papst für diese absichten gewinnen sollten. Im iuli 1273 fanden in Florenz und S. Croce bei Bologna die verhandlungen und audienzen bei Gregor statt; welch unermesslichen vortheil das kaisertum im besitze Frankreichs der kirche und besonders einem allgemeinen kreuzzug bringen würde, ward dem papste dringend vorgetragen, verzicht auf reichsrechte in Italien und auf erblichkeit der krone in aussicht gestellt. Allein Gregor X. konnte sich doch nicht die schweren bedenken ob der übergrossen machtentfaltung des französischen hauses und der unausbleiblichen verwickelungen verhehlen. Denn auf die zustimmung der deutschen wahlfürsten war kaum zu rechnen und ohne dieselbe wollte Gregor im ernste kaum etwas thun. Da entschloss er sich zu einem entscheidenden schritte, der bei der bekannten zerfahrenheit der deutschen verhältnisse auch den anhängern Karls von Anjou nur zweckdienlich schien: er befahl (etwa ende iuli) den deutschen kurfürsten binnen einer bestimmten frist einen könig zu wählen, sonst, so drohte er, werde er selbst für ein oberhaupt des reiches sorgen. Vgl. v. d. Ropp Werner v. Mainz 61 ff., 70 ff., dann besonders Heller Deutschland u. Frankreich 24 ff., dem Langlois Le régne de Philipp III. s. 63 ff. und Fournier Le royaume d'Arles 217 ff. wesentlich folgten, neuerdings Walter Politik der Kurie unter Gregor X s. 60 ff. ‒ In dem buche von Eggs Purpura docta, vitae cardinalium (Frankf. 1710) 1, 218 (darnach bei Hanthaler Fasti Campilil. 1b, 1109) findet sich die nachricht, dass Gregor X. den Cisterzienser Theobald von Ceccano, abt von Fossanova (späteren cardinal) an die deutschen fürsten gesandt habe um sie zur königswahl aufzufordern; allein weder bei Ciacconius Vitae pontif. et cardinalium noch bei Ughelli Italia sacra 1, noch bei Jongelinus Purpura divi Benedicti, wo Theobald ebenfalls erwähnt wird (Jongelinus Purpura divi Bernardi war mir nicht zugänglich) auf die sich Eggs beruft, ist irgend etwas darüber anzutreffen. Sollte Eggs sich die angabe selbst zusammencombinirt haben? Die oben erwähnten bemühungen Gregors, zwischen Ottokar und Karl v. Anjou eine engere annäherung zu stande zu bringen, machen angesichts der geschilderten sachlage den eindruck, als ob der papst an die möglichkeit der wahl Ottokars gedacht und im vorhinein für diesen fall zu beseitigung von schwierigkeiten habe vorsorgen wollen. Und um so bezeichnender nimmt sich dagegen die andere nachricht aus, die Heinrich von Isernia im selben briefe (Dolliner 11, Emler 2, 1139) in einem atem bringt, dass eben damals Karl von Anjou an der curie mit allen mitteln (prece, viribus, precio) gegen die wahl eines deutschen königs arbeitete (vgl. auch Grauert im Histor. Jahrbuch 13, 201 f.). In Deutschland aber, wo Gregors mahnung etwa um die mitte august eintraf, war sie von überraschender wirkung. Hier finden wir erst seit beginn des jahres 1273 sichere anzeichen einer wahlbewegung, die aber nur einen schwerfälligen und stockenden fortgang genommen hatte; denn dem drange der öffentlichen meinung in stadt und. land, bei geistlichkeit und niederm adel nach einem kräftigen könig, der den frieden herstellen und die rechte des reiches allenthalben wahren sollte, standen die zwistigkeiten und sonderinteressen der fürsten, vor allem der kurfürsten hemmend entgegen. Daran zerschlugen sich sicherlich schon die verhandlungen Kölns mit Ottokar und wir finden seitdem in Deutschland keine spur von rücksichtnahme auf Böhmen ‒ seltsam und unaufgeklärt aber bleibt es immerhin, dass auch Ottokar bei seinen mitwahlfürsten so gar keine mühe für seine absichten aufgewendet zu haben scheint. Die ersten schritte zu einer einigung der rheinischen kurfürsten hat wol erzbischof Werner von Mainz gethan, als solcher zur leitung der wahl berufen. Ihm kam wol pfalzgraf Ludwig, herzog von Baiern, der für sich die königskrone erstrebte, auf halbem weg entgegen. Werner suchte Ludwig zunächst mit Köln zu versöhnen, dem der pfalzgraf trotz eines früheren vertrags besitzungen bei Bacharach genommen hatte. Am 6. ian. 1273 entschied Werner in der hauptsache zu gunsten Kölns, doch sollten schiedsrichter und die drei fürsten am 16. ian. zu Rense zusammenkommen, wo alle streitpuncte, sowie que de statu imperii sunt tractanda besprochen werden sollten (Quellen u. Erört. 5, 262). Allein Engelbert von Köln gab seine zustimmung nicht zu diesem ausgleich. Werner von Mainz und pfalzgraf Ludwig erneuten nun am 17. ian. zu Lahnstein ihr früheres bündniss, in das sie auch die bischöfe von Worms und Speier einschlossen; burggraf Friedrich von Nürnberg und Reinhard von Hanau sollten über die ausführung und stärkung desselben wachen (Qu. u. Erört. 5, 264). So schien wieder zwiespalt zu drohen. Da erklärten die mittelrheinischen und wetterauischen städte zu Mainz am 5. febr. 1273, dass sie bei zwiespältiger wahl keinen der bewerber und überhaupt nur einen einhellig gewählten könig anerkennen würden (MG. LL. 2, 382). Vielleicht war diese entschiedenheit der städte nicht ohne wirkung. Denn als im februar 1273 erzbischof Heinrich von Trier aus Rom wieder zurückgekehrt war, muss bald, wol durch Werners von Mainz vermittlung, ein ausgleich zwischen Trier und dem pfalzgrafen Ludwig wegen eines alten streitpunctes, nämlich der burg Thuron an der Mosel, stattgefunden haben; ja Heinrich von Trier scheint dann seine verbindungen an der curie in anspruch genommen zu haben um die lösung Ludwigs vom banne zu erwirken, der noch vor einem jahre über alle genossen Konradins erneuert worden war. Der Trierer und propst Otto von St. Wido in Speier lösen in päpstlichem auftrag (Potthast n. 20725) am 13. iuli den pfalzgrafen vom banne (Acta Palatina 6, 324). Und als kurz darauf am 20. iuli endlich auch Engelbert von Köln mit Ludwig sich verglich (burggraf Friedrich und propst Otto sind unter den schiedsrichtern, Qu. u. Erört. 5, 265 und dazu Koch-Wille Reg. der Pfalzgrafen n. 894), war die einigung der vier rheinischen kurfürsten erreicht, pfalzgraf Ludwig konnte in diesem augenblicke an die möglichkeit seiner wahl wol glauben. Allein an ihn dachte im ernst doch niemand und eben die frage der persönlichkeit drohte neue schwierigkeiten zu bereiten. War auch, wie es den anschein hat ebenfalls durch bemühungen Werners von Mainz die candidatur Friedrichs von Thüringen beseitigt (vgl. Grauert im Histor. Jahrbuch 13, 203), so war dafür jedenfalls im august schon wol eben den norddeutschen fürsten zu gefallen als weiterer bewerber der graf Sigfrid von Anhalt genannt worden und als dritter wahrscheinlich von dem burggrafen Friedrich von Nürnberg der graf Rudolf von Habsburg in vorschlag gebracht. Da gelangte Gregors X. strenger befehl zu schleuniger vornahme der wahl an die kurfürsten. Auch Ottokar wird ihn erhalten haben; er stand damals im nordwestlichen Ungarn im feldlager; auch jetzt hören wir gar nichts von einem eingreifen Böhmens in die wahlaction, auch Ottokar wird auf die uneinigkeit der kurfürsten gerechnet haben. Aber das gegentheil trat nun ein. Am 22. august finden wir den burggrafen von Nürnberg und den propst Otto von St. Wido bei dem pfalzgrafen Ludwig in Bacharach (vgl. Tolner Hist. Palatina 2, 71, Lünig Reichsarch. 11, 398 f.), sie haben hier wahrscheinlich versucht, Ludwig von seiner bewerbung abzubringen und für Rudolf von Habsburg zu gewinnen. Und wenige tage später, am 1. september kam, sichtlich schon unter dem drucke des päpstlichen befehls (in electione Romani regis quam proxime celebrare intendimus et debemus), ein vertrag zwischen Ludwig und erzbischof Werner zu stande, in welchem ersterer, auf die eigne erwählung schon halb verzichtend, sich mit der allfälligen wahl Sigfrids von Anhalt oder Rudolfs von Habsburg einverstanden erklärt, sofern er, was letzteren betrifft, mit diesem vorher ausgesöhnt werde (der grund dieses odium seu rancor ist nirgends ersichtlich, Böhmer Reg. 1246‒1313 s. 468 vermutet ihn auf dem zuge Konradins 1268 entstanden). Auch der erzbischof von Köln erscheint bereits in dieser urkunde vom 1. sept. als vollkommen einverstanden und alle drei kurfürsten entschlossen, überhaupt nur gemeinsam vorzugehen (Qu. und Erört. 5, 267). und wieder wenige tage später, am 11. sept. ist auch Heinrich von Trier als gewonnen anzusehen, der bisher eine mehr zurückhaltende stellung eingenommen hatte (Qu. und Erört. 5, 268). Hier in Boppard am 11. september, wo Mainz, Köln und Pfalz, vielleicht auch Johann von Sachsen anwesend waren, muss man sich über die person, nemlich Rudolf von Habsburg, und nicht minder über gewisse voraussetzungen der wahl geeinigt haben. Denn von hier aus muss burggraf Friedrich im auftrag der kurfürsten an Rudolf abgesandt worden sein um ihm seine bevorstehende wahl und deren bedingungen mitzutheilen, darunter jedenfalls die heiratsverbindungen mit dem pfalzgrafen Ludwig und herzog Albrecht von Sachsen. Rudolf, der eben Basel belagerte, gieng auf alles ein, schloss sofort unter vermittlung Friedrichs von Nürnberg am 22. sept. einen waffenstillstand mit dem bischof von Basel (Herrgott Gen. 3, 436 und Ann. Basileenses SS. 17, 195), entliess sein heer und machte sich auf um nach Frankfurt zu ziehen. Vgl. Lorenz Deutsche Gesch. 1, 419 ff., Riezier Gesch. Baierns 2, 137 ff., Huber Gesch. Oesterreichs 1, 580 ff., besonders aber v. d. Ropp Werner von Mainz 73 ff., 85 f. Die weitläufigen, vielfach schiefen ausführungen von Zisterer Gregor X. und Rudolf v. Habsburg 20 ff., der v. d. Ropp gar nicht berücksichtigte, bringen keinerlei förderung. In Frankfurt, an dem üblichen wahlort, erschienen nun am Michaelstage, theilweise mit grossem gefolge, die anfangs genannten kurfürsten, ausserdem waren gekommen oder hatten boten gesandt viele andere fürsten, herren, ritter und städte (sächs. forts. der sächs. Weltchronik 285, Ellenhard SS. 17, 123). Aber fragen allgemeinerer natur und schwierigkeiten, die sich im letzten augenblicke erhoben, verzögerten die feierliche wahl; auch wollte man doch wol die rückkunft des burggrafen mit der einwilligang Rudolfs abwarten. Der böhmische gesandte war wol mit der instruction gekommen, entweder die wahl Ottokars durchzusetzen oder, da dies voraussichtlich nicht zu erreichen, eine andere einmütige wahl womöglich zu vereiteln. Aber gegenüber den wechselseitig und fest eingegangenen verpflichtungen und der eintracht der übrigen kurfürsten war Böhmen machtlos, es konnte nur protestiren und anfechten was anfechtbar war oder schien. Der bischof von Bamberg protestirte denn auch gegen die nichtberücksichtigung von Böhmens abweichender stimme, gegen die wahl Rudolfs als einer für den königs- und kaiserthron ungeeigneten persönlichkeit, er bestritt vielleicht überhaupt die wählbarkeit Rudolfs als eines blossen grafen, der nicht dem fürstenstande angehöre (vgl. Ficker in Wiener SB. 77, 851, Mitth. des Instituts 10, 353 anm. 1). Allein sein einspruch ward von den wahlfürsten zurückgewiesen und nicht weiter beachtet. Herzog Heinrich von Baiern aber war ratione ducatus, kraft seines herzogtums Baiern bei der wahlhandlung durch seine vertreter mitthätig, diese waren beauftragt, ihre stimme mit den andern kurfürsten auf den pfalzgrafen Ludwig zu vereinigen (prout .. in mandatis receperant, urk. Rudolfs vom 15. mai 1275), sie wählten einig mit den andern Rudolf (in quem utique voto consono consensisse dinosceris, schreibt in n. 334 dann der könig an Heinrich). ‒ Diese darstellung (vgl. Mitth. des Instituts 10, 353) gründet sich auf die beachtung der politischen verhältnisse, auf die vielberufene urkunde könig Rudolfs über die vorgänge des 15. mai 1275 (Quellen und Erörter. 5, 278) und das schreiben Ottokars an papst Gregor X. vom november 1273 (Emler Reg. Bohem. 2, 340); sie setzt voraus, dass die kurfürsten schon vorher sich über die heranziehung Baierns als siebenten wählers und über den thatsächlichen ausschluss, die thatsächliche nichtberücksichtigung Böhmens geeinigt hatten; denn eine einmütige wahl war nur auf solche weise, ohne Ottokar, möglich; die schon feststehende siebenzahl der kurfürsten war damit zustande gebracht und betreffs der wahlberechtigung Baierns konnte immerhin auf die wahl von 1257 verwiesen werden; der böhmische gesandte aber wusste nichts von dem übereinkommen Heinrich ratione ducatus wählen zu lassen, ihm erschien der vorgang nur als nichtberücksichtigung der abweichenden böhmischen stimme (Mitth. des Instituts 10, 346). Ich muss an diesen annahmen und ihrer begründung (ib. 353 ff., 397 ff., dazu dann noch Mitth. des Inst. Ergbd. 4, 135 f.) festhalten auch gegenüber der schrift von Anton Müller Geschichte der böhmischen Kur (1891), welche jene ausführungen ganz unberücksichtigt liess und kaum glücklich gegen Scheffer-Boichorsts abhandlung in Münchener SB. 1884 s. 462 ff. polemisirte. Müllers aufstellungen, mitwahl Heinrichs von Baiern im jahre 1257 als pfalzgraf, anschluss der gesandten Heinrichs an den einspruch Böhmens bei der wahl Rudolfs, nichtausschluss Böhmens und trotzdem »cooptation« Baierns, kranken an nicht ausreichender verwertung der urk. vom 15. mai 1275, und an mangelhafter berücksichtigung des verhältnisses der bairischen brüder zu einander und zu könig Rudolf. Ausser der erledigung des böhmischen zwischenfalles scheinen aber auch noch andere abmachungen stattgefunden zu haben (vgl. das post multos et varios de futuri regis electione tractatus in n. 59). König Rudolf erklärt später (Stobbe 346 n. 166, zu 1276 iuni) ausdrücklich: nos enim iureiurando firmavimus, quod imperialia bona sine consilio principum prorsus alienare non possumus. Im gewöhnlichen krönungseide schwört der könig iura regni et imperii, bona eiusdem iniuste dispersa conservare et recuperare et fideliter in usus regni et imperii dispensari (MG. LL. 2, 386). Die verpflichtung zu einholung des consilium (gleich consensus, vgl. Herzberg-Fränkel in Kaiserurk. in Abbild. text 260 anm. 3, Bresslau Urkundenlehre 1, 707 anm. 1, Mitth. des Instituts 13, 644) der fürsten ist in dem von Rudolf geleisteten eide neu gegenüber der fassung des krönungseides. Die einführung dieser neuerung darf wol mit der wahl Rudolfs in zusammenhang gebracht werden. Denn die wahlfürsten wie ganz Deutschland wollten einen könig, der durch wiederbringung des massenhaft verschleuderten und entfremdeten reichsgutes dem königtum die unbedingt nötige materielle grundlage herstelle um dessen erste und dringendste aufgaben zu erfüllen, frieden und recht zu schaffen; neuerliche verschleuderung sollte verhütet werden. Schon in staufischer zeit und zur zeit der gegenkönige war zur rechtskräftigkeit von verfügungen des königs über reichsgut, besonders wenn politische interessen damit verknüpft waren, die zustimmung der fürsten für nötig erachtet worden. Dieses consensrecht der fürsten ist nun allem anschein nach bei den wahlverhandlungen zur sprache gekommen; um schlechter wirtschaft mit dem reichsgut vorzubeugen, sicherlich aber auch um die eigenen hiebei gar sehr in frage kommenden interessen zu sichern, ist da von dem massgebenden kreise der kurfürsten der grundsatz des consensrechtes in allgemeinerem umfang aufgestellt worden, und dasselbe auf alle königlichen verfügungen über reichsgut ausgedehnt worden. Dass nun andrerseits eine ausdrückliche beschränkung des consensrechtes auf den engern kreis der kurfürsten getroffen wurde, lässt jene eidesformel (wenn sie genau überliefert ist) allerdings nicht schliessen, da sie allgemein von principes spricht und da in ausnahmsfällen, wie zb. 1279 der römischen kirche gegenüber, wirklich consenserklärungen von zahlreichen anderen fürsten eingeholt wurden. Thatsächlich finden wir aber dann eine hauptausdrucksform dieses consenses, nämlich die willebriefe, seit Rudolf häufiger in gebrauch und auf die kurfürsten beschränkt und im rechtsspruch von 1281 aug. 9 wird rückwirkend erklärt, dass nur jene verfügungen über reichsgut seit der absetzung k. Friedrichs II. geltung haben sollen, welche consensu maioris partis principum in electione Romani regni vocem habentium fuerint approbata. Zudem lässt sich schon vor Rudolf die erklärung des consenses sei es in form der mitbesiegelung oder des willebriefs als ein vorrecht wenigstens der geistlichen kurfürsten mit wahrscheinlichkeit nachweisen (vgl. Ficker Fürstl. Willebriefe und Mitbesiegelungen in Mitth. des Instituts 3, 51 ff.) und im jahre 1269 finden wir direct und ausdrücklich eine berufung auf willebriefe (privilegia) von Mainz und Köln necnon quorundam principum electorum imperii (Sauer CD. Nassoicus 1, 468). Und dies letztere in eben derselben sache wegen verleihung des reichszolls zu Braubach an den grafen Hermann von Henneberg durch könig Wilhelm 1252 iuli 13 (Reg. imp. 5 n. 5115), wegen deren der erste willebrief unter Rudolf von Habsburg vom tage seiner wahl dem 1. october durch den herzog Johann von Sachsen ausgestellt ward (CD. Nassoicus 1, 492). So dürfen wir mit grund vermuten, dass in den verhandlungen vor Rudolfs wahl die revindication des reichsguts und damit in verbindung eine schärfere, bestimmtere betonung des consensrechtes der kurfürsten besonders in form der willebriefe (es genügte aber auch mitbesiegelung, oder blosse erwähnung des consenses oder einfache mündliche zustimmung, vgl. Herzberg-Fränkel in Kaiserurk. in Abbild. text 259 ff.) zur sprache kam und dass man darauf den neuen könig einen besonderen eid leisten zu lassen beschloss. Vgl. Lamprecht in Forschungen z. d. Gesch. 21, 1‒19 und 23, 65‒116, Ficker in Mitth. des Instituts 3, 1‒62, Lindner Deutsche Gesch. unter d. Habsb. u. Luxemb. 1, 22 f., dann meine erörterungen in Mitth. 10, 346 ff., die nur etwas zu bestimmt gehalten waren, und Lamprecht Deutsche Geschichte 4, 30 ff. Zisterer Gregor X. u. Rudolf v. H. 48 ff. geht zu weit, wenn er alle solche abmachungen bestreiten und in den eheberedungen allein schon die ganze lösung der revindicationsfrage sehen will, vgl. dazu Mitth. des Instituts 13, 643. Am 1. october kam es endlich zur feierlichen wahlhandlung: alle anwesenden kurfürsten und die gesandten herzog Heinrichs von Baiern in dessen auftrag vereinigten ihre stimmen auf den pfalzgrafen Ludwig und dieser erwählte (elegit) und verkündete in aller namen in feierlicher weise den grafen Rudolf von Habsburg als römischen könig (urk. vom 15. mai 1275, Heinrich v. Heimburg SS. 17, 715, Ann. Halesbrunn, maiores SS. 24, 44; die oesterr. Reimchronik 166 bringt die worte der wahlverkündung, ähnlich s. 793 auch bei der wahl Adolfs; lateinisch gefasst bei Johann v. Victring, Böhmer Fontes 1, 301, vgl. damit die viel breitere formel bei der wahl Heinrichs VII., Theiner CD. dominii s. sedis 1, 410)]. Rudolf graf von Habsburg (Habechesburc d. h. Habichtsburg) und von Kiburg, landgraf zu Elsass (das war bis dahin sein titel) war am 1. mai in demselben iahr 1218 geboren, in welchem der letzte Zähringer, sein grossoheim, starb. Erst zweiundzwanzig iahre alt berief ihn der im heiligen land erfolgte tod seines vaters Albrecht zu selbstständigem handeln. Dreimal finden wir ihn am hofe Friedrichs II: im mai 1241 zu Faenza, im mai 1242 zu Capua, und im iuni 1245 zu Verona. Jedesmal vorbedeutungsvoll. Das erste mal war er gegenwärtig, wie der von den Mongolen erschreckte könig Bela sein reich Ungarn dem kaiser als lohn seines schutzes zu lehen bot (vgl. unten beim 31. aug. 1290); das zweite mal folgt ihm zunächst als zeuge Friedrich burggraf von Nürnberg, der ihm während seiner regierungszeit so oft zur seite stand; das dritte mal begegnen wir seinem namen in der bestätigung der herzoglichen würde Oestreichs. So gleich seinem vater freund des staufischen hauses nahm er lebhaften antheil an dem kampfe, welcher sich nach Friedrichs II. absetzung zwischen dessen anhängern und denen der kirche entspann. Zunächst gegen seine vettern die iüngere linie habsburgischer grafen zu Laufenburg, und gegen seinen oheim grafen Hartmann von Kiburg. Darum ward Rudolfs land mit dem interdict, er selbst mit dem kirchenbann belegt. Von könig Konrad IV. erhielt er mehrfache begünstigungen, [so besonders Breisach und Kaisersberg als pfandschaft in der weise, dass wenn er Rheinfelden gewänne, die ersteren ledig wären, er aber dafür Rheinfelden, den Schwarzwald und die vogtei über St. Blasien innehaben soll]. Der tod Konrads endigte 1254 diese kämpfe, und brachte versöhnung der parteien, [wobei aber fortwirkung des gegensatzes, wenn auch unter anderen namen nicht aufhörte. Zu anfang der fünfziger iahre heiratete Rudolf Gertrud die tochter des grafen Burkard III. von Hohenberg, aus einer seitenlinie der Zollern; sie brachte ihm das Albrechtsthal im unteren Elsass zu]. Wir finden später den kriegerischen grafen Rudolf auf der seite der bürger Strassburgs gegen ihren bischof Walter von Geroltseck, und nach der schlacht von Hausbergen im nov. 1262 zu Schlettstadt und Hagenau am königlichen hoflager, als Richard vermittlung zwischen diesen parteien versuchte. Das herannahende ende seines oheims grafen Hartmann (d. ält.) von Kiburg, zog ihn nach den obern landen zurück, und zu ende 1264 nahm er das kiburgische erbe [östlich der Reuss bis zum Walen- und Bodensee in besitz, ohne rücksicht auf die ansprüche von Hartmanns witwe Margareta, der schwester des grafen Peter von Savoyen. So traten Habsburg und Savoyen zum ersten mal einander gegenüber. In glücklichem kampfe behauptete Rudolf den grössten theil dieses kiburgischen erbtheiles (vergleich mit Margareta von 1267 sept. 8) und als er nach der vermälung seines vetters Eberhard von Habsburg-Laufenburg mit Anna der erbtochter des jüngeren (schon 1263 gestorbenen) Hartmann von Kiburg von diesen (in der ersten hälfte 1273) alle ihre erbgüter im Aargau, in Luzern und Zug und in Unterwalden (später 1277 noch Freiburg im Uechtland) erworben hatte, war ein höchst ansehnlicher gesammtbesitz in Rudolfs hand vereint]; im iahr 1271 konnte er von seinen hominibus advocatitiis zwanzig tausend quartalia frumenti als ausserordentliche abgabe erheben. Ann. Colm. Nun folgen kämpfe im bunde mit Zürich gegen die von Toggenburg und von Regensberg; endlich ernstlichere gegen den bischof von Basel, [welche aus jener pfandschaftsverleihung Konrads IV. hervorwuchsen: Rheinfelden und Breisach wollten ihre unabhängigkeit nicht an den Habsburger verlieren und suchten hilfe beim bischof Heinrich von Basel, einem grafen von Neuenburg und altem feind der Staufer]. Rudolf betrieb diese kämpfe noch nachdrücklicher, nachdem er sich zuletzt (so kecker weise wie manche feindliche burg) die freundschaft und dann auch die schirmvogtei St. Gallens verschafft hatte (1272). Eben hatte er alles zu einer belagerung Basels vorbereitet, indem er die partei der vertriebenen Sternträger gegen die der Psittiche unterstützte, als seine erwählung zum römischen könig seiner thätigkeit einen grösseren schauplatz eröffnete. [Die gesicherte grundlage für die geschichte des grafen Rudolf von Habsburg lieferte Kopp im 2. bande seiner Reichsgeschichte (1847, 1849) und in seinen Urkunden z. Gesch. der eidgen. Bünde II (Oesterr. Archiv 1851, 6. bd.) und hierauf Böhmer im Additam. II seiner Reg. imperii 1246‒1313 (1857) in den höchst dankenswerten habsburgischen grafenregesten. In einem kurzen aber gehaltreichen vortrage handelte dann Huber über Rudolf v. Habsburg vor seiner Thronbesteigung (1873) und neue gesichtspuncte erschloss Schulte in seiner Geschichte der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten (zuerst in Mitth. des Instituts 7. und 8. bd., dann als buch 1887)]. Damals war Rudolf 55 iahre alt, und in den obern landen war keiner mächtiger wie er, keiner hervorragender durch kriegserfahrenheit und unternehmungsgeist. So konnte denn der erzbischof von Köln dem papste ihn bezeichnen als fide catholicus, ecclesiarum amator, iustitie cultor, pollens consilio, fulgens pietate, propriis potens viribus et multorum potentum affinitate connexus, deo amabilis et humanis aspectibus gratiosus, corpore strenuns et in rebus bellicis contra infideles (er hat also auch in Preussen oder im heiligen lande gegen die ungläubigen gefochten [?]) fortunatus. MG. LL. 4, 393. [Doch weit besser als diese conventionellen praedicate, die in allen wahlanzeigen mehr oder minder wiederkehren (vgl. dazu Muth Beurkundung und Publikation der deutschen Königswahlen, Diss. 1881), zeichnet Rudolf das lob, welches nach Johann von Victring (ed. Böhmer Fontes 1, 299 f.) graf Meinhard von Tirol über ihn aussprach: Meinhard rühmte als die drei trefflichsten männer seiner zeit seinen schwiegervater grafen Albrecht von Tirol, den herzog Bernhard von Kärnten und Rudolf von Habsburg, hos virtus atque prudentia et invictus animus specialiter insignivit]. ‒ Was die getroffene wahl der deutschen nation empfehlen musste, war einmal ihre form. Die krone war wirklich erledigt, denn das staufische haus war erloschen, und Alfons, welcher Deutschland nie besucht hatte, war vergessen. Es waren diesmal nicht wie bei den wahlen Heinrich Raspes und Wilhelms blos einige reichsfürsten, welche sich die wahl anmassten, sondern es war wirklich der verein der angesehensten unter ihnen welcher sie vornahm. Die wahl war auch in so fern rechtmässiger, weil die ein menschenalter früher noch unbekannten kurfürsten hier schon in befestigter autorität erscheinen. Dann war sie auch eine fast einstimmige, während noch die letzte wahl, die Richards nämlich, so gar zweifelhaft war. Sie wurde auch ehrenhafter vollzogen. Rudolf hatte sich nicht um die krone beworben und darum gehandelt, er hatte nicht wie seine letzten vorgänger »handsalbe« versprochen, wenn gleich wie schon seine erste urkunde lehrt die wahlfürsten nicht ganz unentgeltlich wollten geamtet haben, sondern eine kostenvergütung zu lasten des reichs sich ausbedungen hatten, was fortan norm wurde. Die wahl war aber auch in bezug auf den gewählten eine ganz andere wie die früheren. Es war kein fremder wie Richard, kein unerfahrener iüngling wie Wilhelm, kein kinderloser wie Heinrich Raspe. ‚Man konnte hoffen, dass hier nicht bloss ein mann, sondern eine familie den königlichen stuhl bestiegen habe, zu langer herrschaft bestimmt, wie einst die häuser Sachsen, Franken, Staufen.‘ [Das war freilich kaum die ansicht und absicht der kurfürsten. ‒ Ueber die bedeutung des burggrafen Friedrich von Nürnberg und der idee der reichsgutrevindication für Rudolfs wahl vgl. Mitth. des Instituts 10, 349 ff.] Von der damaligen lage des reichs sagt die Erfurter St. Peterschronik ed. Stübel 102: Usque ad hunc regem Rudolfum tanquam oblivioni traditum Romanorum regnum iacuit absque imperatore et absque rege confusibiliter per vigintiduo annos, multis bellis a Soldano et hostibus fidei, et quod turpius, spoliis, incendiis, homicidiis, monasteriis et ecclesiis dissipatis, deo permittente attrociter laceratum; [ähnlich auch andere zeitgenössische quellen, vgl. Mitth. des Instituts 10, 404, von etwas späteren besonders der Mönch von Fürstenfeld, Böhmer Fontes 1, 2]. Schärfer noch hat die innere auflösung gezeichnet Bruno bischof von Olmütz in ienem merkwürdigen bericht an den papst Gregor X, dessen schon Raynald 1273 § 6 bis 12 mit verdienter auszeichnung gedenkt, der aber auch letzt nach 200 iahren [1844] immer noch nicht vollständig gedruckt ist, [seitdem aber von Höfler in Abh. der Münchener Akad. hist. Cl. (1846) 4c, 18 und darnach im CD. Moraviae 6, 364 und bei Emler Reg. Bohemiae 2, 342 veröffentlicht ward]. Rudolf brachte der neuen würde seine frühere privatansicht zum opfer. Er erkannte nun weder Konrad noch Wilhelm noch Richard als vollberechtigte könige, er vermeidet sogar sie zu nennen, und knüpft dagegen seine regierungshandlungen an kaiser Friedrich II. als letzten rechtmässigen vorgänger an, iedoch nur bis zu dem zeitpunct da er abgesetzt wurde (privilegia a clare recordationis Friderico ultimo Romanorum imperatore, predecessore nostro, ante latam in eum papalis excommunicationis et depositionis sententiam et a suis antecessoribus concessa confirmamus heisst es oft). Die reichsschlüsse d. d. Nürnberg 19. nov. 1274 und 9. aug. 1281 verfügten ausdrücklich, dass veräusserungen von reichsgütern durch die zwischenliegenden regenten ungültig gewesen seien, doch nahm der letztere reichsschluss den fall aus, dass die mehrzahl der kurfürsten (die sich freilich zu iener zeit erst entwickelten) eingewilligt habe. Diese traten nun überhaupt bestimmter auf. In dem von Rudolf über seine wahl an den papst gerichteten schreiben (MG. LL. 2, 383) kommt das wort principes electores [zwar nicht zum erstenmale vor (vgl. die zu 1273 oct. 1 angeführte) urk. von 1269 iuli 13], doch mit dem beisatze: quibus in Romani electione regis ius competit ab antiquo, also immer noch nicht gerade als allgemein verstandener titel. ‚Die so lange geschwundene sicherheit des rechts bei wichtigeren reichsangelegenheiten zu verschaffen, waren demnach ihre nun aufkömmenden willebriefe ein gleichsam von selbst sich ergebendes mittel, wie auch ein bischof in manchen fällen der zustimmung seines capitels bedurfte‘ [Vgl. dazu oben s. 6]. Rudolfs bald neunzehniährige regierung bleibt bis gegen deren mitte (bis ende 1281 [richtiger 1282]) aufsteigend an kraft und ansehen, dann folgt ein stillstand, der rest seines lebens verfliesst in untergeordnetem thun, am schlusse hat er nicht ansehen genug sich den nachfolger zu bestimmen. Als Rudolf von dem reiche besitz nahm, verzichtete er [zunächst, ob aber nach 1283?] auf die wiederherstellung des herzogthums Schwaben (welches noch 1275 könig Alfons als staufischer erbe fruchtlos ansprach), dagegen fasste er Oestreich ins auge, denn es war eine lebensfrage für Deutschland, ob Ottokars neue überwiegende macht auf kosten des reichs und immer unabhängiger von demselben fortbestehen solle (pro conservanda republica sagt Rudolf am 24. nov. 1277 habe er den krieg geführt). Die bischöfe der Salzburger diöcese, welche in Oestreich angesessen und von Ottokar bedrängt waren, unterstützten mit graf Meinhard von Tirol den könig aufs kräftigste, und so führte dieser das grosse unternehmen erst mit klugheit, und, da Ottokar von neuem zu den waffen griff, auch mit heldenmuth zum ziel. Im iahr 1281 war alles so weit gediehen, dass er Oestreich beruhigt seinem erstgebornen zur verwaltung überlassen konnte. Er selbst kehrte ins reich zurück und festigte den landfrieden in Baiern, in Franken und am Rhein. Im december 1282 belieh er seine söhne mit Oestreich. ‒ Er hätte nun nach Italien gehen sollen, dort die rechte des reichs zu wahren, die kaiserkrone zu empfangen, um dann mit erhöhtem ansehen nach Deutschland zurückgekehrt sich einen seiner söhne als römischen könig zum nachfolger wählen zu lassen. Hatte er doch schon mit Karl von Anjou sich vertragen und dem enkel desselben Karl Martell seine tochter Clementia zur gemahlin nach Neapel geschickt! Was hielt ihn zurück? Schwerlich war es schon das alter, denn er zählte damals erst 64 iahre. War es die veränderte politische lage Italiens nach der sicilianischen vesper (am 30. märz 1282) und der restauration der letzten Hohenstaufin in Sicilien? War es mangel an einigung mit den schnell hintereinander sterbenden päpsten? Rudolf hatte alles verlangte an Gregor X. und an Nicolaus III. zugestanden; [hätte Gregor, der nichts sehnlicher wünschte als Rudolfs kaisertum, länger gelebt, so wäre Rudolf aller voraussicht nach im jahre 1276 nach Rom gezogen; die folgenden päpste aber, vor allem Nicolaus III. wollten zunächst Rudolfs und des reiches verzicht auf die Romagna und den ausgleich mit Karl von Sicilien; dies vollzog sich in den jahren 1276 bis 1281; für Karl Martell und Clementia war das königreich Arelat in aussicht genommen, das früher Rudolf seinem sohne Hartmann und dessen englischer braut zugedacht gehabt. So hat Nicolaus III., der im august 1280 starb, Rudolf zum Römerzug niemals aufgefordert; bei Martin IV. aber mag allerdings die sicilische vesper mit ein grund geworden sein, dass die kaiserkrönung gar nicht zur sprache kam, von Rudolf wie es scheint, gar nicht erbeten ward. Und der Franzose Martin war überhaupt, wie bekannt, kein freund der Deutschen]. Mit Honorius IV. und Nicolaus IV. verhandelte Rudolf wieder über den zeitpunct der krönung, doch ohne etwas ins werk zu setzen; [Nicolaus IV. zog die angelegenheit mit absicht hinaus]. Hier bleibt manches dunkel, [so vor allem pläne und verhandlungen über eine theilung des kaiserreichs und ein deutsches erbreich, welche man unter Nicolaus III. und Honorius IV. vermutet hat]. Iedenfalls ist es gänzlich unwahr zu sagen, Rudolf habe absichtlich gar nie nach Italien gehen wollen, etwa aus iener beschränkten klugheit die für grosse verhältnisse nicht passt, die eben erst Ottokar gebüsst hatte. Rudolf wollte gewiss nach Italien gehen, und hat sich seine ganze regierungszeit über mit diesem plane beschäftigt, aber er kannte Italien und wollte nur dann gehen, wenn auch ein erfolg gehofft werden konnte, [oder wie wir ietzt wol richtiger sagen werden: Rudolfs stete absicht nach Italien zu gehen ward vereitelt einerseits durch die aufgaben in Deutschland und durch die macht von verhältnissen (tod Gregors, schneller wechsel der päpste, widerstreben der deutschen fürsten, geldnot) und andrerseits durch hinhaltende politik der curie seit 1276]. Seit 1283 erfüllten meist minder bedeutende unternehmungen den rest seines lebens; die wichtigeren hat er nicht einmal nachhaltig beendigt. Vielleicht ohne seine schuld. Denn ein neues geschlecht war herangewachsen, welches nicht mehr die kaiserliche macht, sondern nur noch die zerrüttung des reichs kannte und ‒ wollte! [Ein bestimmtes gepräge gibt aber dieser zweiten hälfte von Rudolfs regierung seine seit 1281 begonnene thätigkeit für den landfrieden]. Im übrigen waren die einzelheiten folgende: züge gegen den grafen von Mümpelgard und den von Savoyen zum theil wegen der kirche Basels 1283; gegen raubschlösser in Schwaben herbst 1284; belagerung von Colmar im iuni und unterdrückung des falschen Friedrich im iuli 1285; belagerung von Lauterburg und vertreibung des bischofs Friedrich von Speier im april 1286; kriege gegen die schwäbischen grafen 1286 und 1287; zwei züge vor Bern 1288; feldzug bis Bisanz gegen den grafen von Burgund, durch vertrag beendigt der nachher nicht gehalten wurde 1289; schlichtung der angelegenheiten Thüringens 1290; vergeblicher versuch seinen nun noch einzigen sohn Albrecht zum nachfolger bestimmen zu lassen im mai 1291; endlich, was wieder des heldenlebens würdig war, grabesritt und tod im iuli 1291. Das gleichzeitige Chron. Colm. SS. 17, 240 [dazu ib. 246] beschreibt den könig so: Erat hic vir longus corpore, habens in longitudine septem pedes (kleine füsse sind gemeint wie das der von mir benutzten hs. beigefügte mass ergiebt, etwa sechs rheinische), gracilis, parvum habens caput, pallidam faciem atque longum nasum, paucos habebat crines, extremitates vero habebat parvulas atque longas. Vir in cibo, potu et in aliis moderatus, vir sapiens et prudens, et cum maximis divitiis in summa semper extitit paupertate (d. h. bei reichem einkommen war er kein haushälter; mit fünf schillingen in der casse begann er den krieg wider Ottokar Chron. Colm. 246 [und dazu Ann. Halesbrunn. SS. 24, 45], aber dreissig pfund silber gab er zu anderer zeit für einen vogelkäfig, Ann. Colm. SS. 17, 216 ad 1289). [Bei Thomas de Wykes SS. 27, 501 findet sich der sonst nirgends vorkommende beiname Ruphus für Rudolf. ‒ Wir besitzen ein authentisches bildniss Rudolfs auf seinem grabstein im kaiserdom zu Speier; der reimchronist Ottokar 508 f. erzählt, wie sorgfältig der steinmetz bemüht war das antlitz des königs aufs genaueste nachzubilden. Der stein erlitt 1689 und noch späterhin arge verletzungen; allein eine wol im auftrag Maximilians I. gefertigte abbildung im kunsthistor. hofmuseum zu Wien gibt uns eine treue vorstellung des unverletzten denkmals. Darnach liess E. v. Sacken eine treffliche reproduction anfertigen zu seinem aufsatz Über die authentischen Porträts K. Rudolfs v. Habsburg und dessen Grabsteine (Festschrift zur 600 jährigen Gedenkfeier der Belehnung des Hauses Habsburg mit Oesterreich 1882). Vielleicht ebenfalls auf das grabbildniss Rudolfs geht dessen schöne statue in der hofkirche zu Innsbruck zurück, ein werk Gilg Sesselschreibers, abgebildet bei Schönherr Gesch. des Grabmals K. Maximilians I. im Jahrb. der kaiserl. Kunstsammlungen 11, 178]. ‒ War Rudolf zu seiner zeit populär? Sein benehmen kannte keinen stolz. Er blieb als könig was er vorher war: ein kriegsmann. Er wärmte sich beim nächsten bäcker und nickte sich selbst sein wams. Noch mehr anekdoten die von seiner schlichtheit und seinem guten humor erzählen sind uns erhalten, dagegen klagten die dichter, dass er, der wohl ein kamel und einen papagei mit sich führte, dennoch feinerer bildung fremd ihnen nichts gebe. Videntes autem principes ac nobiles famam eius crescere, terror ac tremor eis incutitur, populo vero gaudium et leticia cumulatur. Die gemeinen dankten ihm den landfrieden den er wieder herstellte und mit strenge zu erhalten suchte, vielen der fürsten und grossen aber war er ein könig, contra quem non audebant mutire tantum oppresserat eos et quando volebat ad queque servitia perurgebat (Monach. Furstenf., Boehmer Fontes 1, 3 und 17). Nicht blos Ottokar, auch markgraf Otto von Brandenburg, erzbischof Sifrid von Köln, die schwäbischen grafen u. s. w. erhoben offen die waffen wider ihn; tückischer noch liessen ihn andere zur zeit der höchsten noth (aug. 1278) im stich. Rudolfs kriege kosteten geld und mussten bezahlt werden; daher ungewohnte abgaben, selbst von geistlichen gütern, [deshalb ein urtheil wie im Chron. imper. et pontif. Bavaricum SS. 24, 225: rex R. mortuus est, qui pro ecclesia nunquam fuit]. Contin. Claustroneob. IV SS. 9, 648: Hoc anno (1277) imposuit Rudolfus rex Romanorum exactiones gravissimas toti Austrie, exigens de curia sexaginta denarios, de area duodecim, de iugere vinearum triginta, de rota molendini triginta denarios. Ann. Basil. SS. 17, 201 ad 1277: In Austria rex Rudolfus novam exactionem adinvenit et a quolibet aratro quinque solidos postulavit. Aber auch das übrige reich blieb nicht befreit. [Von allen reichsangehörigen verlangte Rudolf 1274 eine vermögenssteuer von 3 % (vgl. n. 317a)], von den kaufleuten den achten theil ihres handlungscapitales (vergl. beim 7. dec. 1279), von den bürgern der reichsstädte forderte er [ausser den gewöhnlichen iahresabgaben, noch die hofsteuer (vgl. n. 317a) und später] den dreissigsten theil ihrer habe (vergl. beim iuni und iuli 1285). Wie schade dass uns kein einziges ausschreiben über diese steuern erhalten ist! [Vgl. jedoch schreiben, wie n. 130 ff.]. Diese bedrückungen führten bis zum bewaffneten widerstand und gehören wohl zu den ursachen, weshalb so viele städte dem falschen Friedrich geneigt waren. Hierzu kommen noch die häufigen zerstörungen der reichsburgen in den städten, worüber ich die noch wenig beachteten thatsachen beim 4. april 1276 zusammen gestellt habe. [Vgl. auch die geschichte von der groben bäckerin in Mainz, Chron. Colmar. SS. 17, 255]. Dies alles erwogen, werden die zumeist durch neuere dichtungen verbreiteten vorstellungen von Rudolfs popularität in etwas beschränkt werden müssen. ‒ Viel unbegründeter als diese in frühere zeit zurückversetzte spätere wohlmeinung ist ein ebenfalls erst neuer tadel, dass Rudolf hauptsächlich nur sein haus habe bereichern wollen. Was sollte er denn anderes mit Oestreich beginnen? Konnte er das innerlich zerrüttete gränzland wie es erbelos war auch herrnlos zurücklassen? Hätte er es beim reiche behalten, dann wäre es, wenn nicht schlimmeres geschah, gleich Schwaben in einzelne herrschaften zerfallen: wem hätte das genützt? Gab er ihm aber einen herrn, so war es doch am natürlichsten sein eignes geschlecht zu bedenken, welches das entfremdete land zurück gewonnen hatte, welches die kraft besass es zu zügeln, welches durch heldenmuth und weisheit seiner söhne vor allen andern sich auszeichnete. Die übertragung geschah aber auch in bester rechtsform mit dem willen des landes welches die prüfung bestanden hatte, mit dem der bischöfe die dort angesessen waren, mit dem der kurfürsten und der reichsstände. Blieben nun die kurfürsten nach Rudolfs tod bei Habsburg, wie dies bei den früheren königsgeschlechtern geschehen war und den karolingischen satzungen entsprach, so konnte Oestreich zum heile Deutschlands dem neuen hause die verlornen reichsdomainen ersetzen und durch seine kraft dem vaterland die einheit erhalten, deren es zu unverkümmertem fortleben bedurfte. Wenn nun die selbstsucht der kurfürsten dies hinderte, und wenn die königliche macht mit allen mitteln des misbrauchs und der zwietracht bald unrettbar untergraben wurde, so blieb nun doch wenigstens ein grösseres ganzes an der gränze, welches den Ungarn und Türken widerstand, und der krone, als die Habsburger sie wieder trugen, einen schein lieh, dass sie nicht ganz in verachtung sank. Nur dort im südosten hat Deutschland bis heute kein dorf eingebüsst! Mit seiner ersten gemahlin einer gräfin von Hohenberg und Haigerloh Gertrud, und später als königin Anna, hatte Rudolf drei söhne: Albrecht der ihn überlebte, Hartmann verlobter einer englischen princessin der im dec. 1281, und Rudolf gemahl von Ottokars tochter Agnes der im mai 1290 starb; dann sechs töchter: Mathilde gemahlin des pfalzgrafen Ludwig des strengen, Agnes des herzogs Albrecht von Sachsen, Hedwig des markgrafen Otto von Brandenburg, Katharina des herzogs Otto von Nieder Baiern, Guta des königs Wenzel von Böhmen, Clementia des Karl Martell prinzen von Anjou und {mutter Karl Roberts späteren} königs von Ungarn. Rudolfs familienleben muss ein glückliches gewesen sein. Die brüder seiner gemahlin, die grafen [Albrecht und Burkard] von Hohenberg, den gemahl seiner schwester Otto von Ochsenstein, zwei seiner schwiegersöhne Ludwig pfalzgraf bei Rhein und Albrecht herzog von Sachsen finden wir häufig um ihn. Noch andere treue freunde kann man bezeichnen, die ihm zum theil die ganze regierungszeit über zur seite standen: vor allen Friedrich burggraf von Nürnberg, [an den sich einmal graf Otto von Orlamünde wandte, cum vos, wie er sagt, aput ser. dominum nostrum regem sciamus omnia posse tamquam eum, cuius arbitrio idem dominus noster rex regitur atque nutu, Wiener Briefsammlung 114, welche sammlung überhaupt noch eine reihe von stücken enthält, die uns erst von dem einfluss und der bedeutung des burggrafen eine rechte vorstellung geben]; dann Eberhard graf von Katzenellenbogen, beide überlebten den könig; sodann Friedrich erzbischof von Salzburg, der schon im april 1284 und vorzüglich bruder Heinrich aus Isny Minoritenordens, bischof von Basel und zuletzt erzbischof von Mainz, der im märz 1288 starb (sein lob beim 20. apr. 1283). Die kriegsleute Rudolfs lernt man kennen aus den zeugen der auf seinen zügen gegebenen urkunden, seine geschäftsmänner [die grossentheils der königlichen kanzlei angehörten], zumeist durch die botschaften an den päpstlichen hof. Folgende kanzleipersonen desselben [über die organisation der reichskanzlei von 1246‒1308 vgl. Herzberg-Fränkel in Mitth. des Instituts Ergbd. 1, 254‒297] lassen sich nennen: 1) Kanzler: Otto propst von St. Wido in Speier, kommt als kanzler zuerst vor am 19. nov. 1273, zuletzt wird er bestimmt genannt als bevollmächtigter Rudolfs am 6. iuni 1274 zu Lyon; [am 4. august 1274 starb er bereits, Necr. canon. Spirens. Böhmer Fontes 4, 322]; er war seit 1258 der nachfolger und wol auch der schüler oder freund des propstes Konrad, der 1248 für den erzbischof von Köln in Oestreich und 1257 mit dem erwählten von Speier in Spanien war; er stand schon bei Konradin in hohem ansehen, vgl. Reg. imp. 5. n. 4827. ‒ Rudolf von Hoheneck, pfleger des stiftes Kempten, zuerst 1274 nov. 5 als kanzler genannt [vgl. dazu n. 247], wurde im april 1284 erzbischof von Salzburg, [behielt jedoch den titel eines kanzlers] und starb [am 3. august] 1290. ‒ 2) Protonotare: Heinrich [doctor decretorum, aus dem Deutschorden, erscheint zuerst als protonotar am 27. dec. 1273, wird im sept. 1274] bischof von Trient vgl. da n. 220, erscheint aber trotzdem noch einmal am 21. oct. 1275 als protonotar und datar, starb 1289; einmal am 22. ian. 1274 (n. 91) führt er den titel eines vicecancellarius. ‒ Gottfried [von Osnabrück, zuerst notar, erscheint als protonotar am 16. oct. 1274], wird propst von [Maria Saal und] Passau, endlich im jahre 1283 bischof von Passau und stirbt 1285; vgl. schreiben k. Rudolfs über ihn vom oct. 1284. ‒ Heinrich von Klingenberg [vielleicht ende der siebziger iahre in die kanzlei eingetreten, als protonotar {und vicekanzler} zuerst genannt] {1285 jan. (n. 1879) und 1286 febr. 5 (n. 1992)}, kommt als solcher noch vor am 20. iuni 1291 und starb als bischof von Constanz 1306; [im jahre 1290 führt er mehrmals den titel vicekanzler, war aber niemals kanzler]; ‚von ihm sagt Jacob Manlius im anfang des 16. iahrh. in seinem Chron. Constant. ap. Pistor. 3, 751: cuius chronicam de principibus Habspurgensibus apud me habeo in pretio, aber es ist sonst von dieser chronica nichts bekannt und beruht diese anführung vielleicht auf einer verwechslung mit Heinrich von Gundelfingen, dessen uns nicht wichtiges werk sich handschriftlich in Wien erhalten hat‘. [Dazu vgl. Rieger Heinrich v. Klingenberg u. die Gesch. des Hauses Habsburg im Oesterr. Arch. 48, 303‒354, Lorenz Geschichtsquellen3 1, 74‒76, dagegen Rauch Krit. Bemerkungen zu Quellen d. Gesch. Rudolfs v. H. 9‒14; sonst vgl. Cartellieri Reg. der Bisch. v. Constanz 2, 1 und in Zeitschr. d. Aachener Geschichtsver. 17, 74 ff.] ‒ 3) Notare: [Gottfried als notar zuerst 1274 apr. 6 genannt, dann protonotar, siehe vorhin]. ‒ Andreas von Rode, propst von Werden, zuerst genannt am 17. august 1274, [zuletzt am 24. august 1281; er vermutlich hat die eine grosse sammlung von briefen Rudolfs angelegt, vgl. unten]. ‒ Konrad von Diessenhofen zuerst am 10. august 1275 genannt; [von ihm rührt eine kleine briefsammlung her, vgl. unten. ‒ Konrad von Herblingen erscheint als notar 1274 nov. 21, Ladewig Reg. d. Bisch. v. Constanz 1, n. 2370 und kommt noch 1281 mai 4 vor, ib. n. 2526. ‒ Benzo rector der kirche in Neckarau 1280 iuli 9, Kaltenbrunner Actenstücke 238 n. 229. ‒ Maister Cuonrat und maister Herman schriber des röm. künges 1285 mai 9, Ladewig n. 2627. ‒ In derselben urk. noch maister Landolt des röm. künges arzat, derselbe auch 1289 iuni 3 in urk. Rudolfs, vgl. dazu Mitth. des Instituts Ergbd. 4, 146 anm. 2. ‒ Hofmeister könig Rudolfs Konrad von Tillendorf 1282 nov. 5 und 1289 apr. 24, Kopp Reichsgesch. 2a, 736]. Die urkunden Rudolfs sind meist mit iahr, indiction, und regierungszeit versehen, ihre zeitbestimmung macht nur selten schwierigkeit. [Das jahr wird in der kanzlei Rudolfs auffallender weise mit dem 1. ianuar begonnen, wie das die urkunden für 1275/76, 1278/79, 1282/83, 1283/84, 1288/89 unzweifelhaft ergeben; die indiction wechselt in der regel mit dem 24. sept. (Beda'sche ind.), die epoche für das regierungsjahr ist überwiegend der wahltag, mehrmals der krönungstag, doch herrscht arge nachlässigkeit im umsetzen gerade der anni regni]. Zeugen sind häufig angegeben, doch in den iahren 1286 bis 1289 seltener als sonst. Die deutsche sprache wird dabei, nach der von Rudolf aus den obern landen mitgebrachten sitte, seit dem 28. oct. 1274 öfter angewendet; doch hatte schon früher auch könig Konrad IV. 1240 einmal eine deutsche urkunde ausgestellt. Ein reichsgesetz über den mitgebrauch der deutschen neben der lateinischen sprache, welches man Rudolf zuschrieb, wurde wol sicher nie gegeben. [Darüber nun zu vgl. die arbeit von Vancsa Das erste Auftreten der deutschen Sprache in den Urkunden (1895). Ueber die urkunden Rudolfs überhaupt Herzberg-Fränkel in Kaiserurk. in Abbild. text 211‒283]. Von Rudolf an beginnen für die deutsche geschichte wieder reichlichere quellen. [Vgl. im allgemeinen Lorenz Deutschlands Geschichtsquellen 3. aufl. 2 bde. 1886, 1887; vereinzeltes brauchbare bei J. Rauch Kritische Bemerkungen zu einigen Quellen der Gesch. Rudolfs von Habsburg (1893). Eine reihe dieser quellen gab Böhmer in seinen Fontes heraus. Hier nur eine übersicht der wichtigeren]: 1) Elsässische quellen: Colmarer quellen (Dominikaner) zuletzt edirt von Jaffé in SS. 17, 183‒270 als Annales Colmarienses minores 1211‒1298, Ann. Basilienses 1266‒1278, Ann. Colmarienses maiores 1278‒1305, Chronicon Colmariense, vgl. Lorenz 1, 17‒24; die annalen ‒ [mit unrecht so genannt, es sind vielmehr tagebuchartige aufzeichnungen reichhaltigster natur] ‒ gewähren sehr wichtige chronologische anhaltspuncte, im Chronicon ist der krieg mit Ottokar von einem augenzeugen, [oder nach dem bericht eines solchen] erzählt. ‒ Gottfried von Ensmingen [der zusammensteller und schreiber] oder Ellenhard [der veranlasser und sammler des materials], Gesta Rudolfi et Alberti regum oder Chronicon, ed. Jaffé SS. 17, 118‒141, Lorenz 1, 24‒32; sehr schätzbar durch den inhalt, aber fehlerhaft in der zeitfolge; frei übersetzt und fortgesetzt in Closeners Strassburgischer Chronik (ed. Hegel in Chroniken der deutschen Städte 8). ‒ Matthias von Neuenburg (Albertus Argentinensis) Chronik 1218‒1350, mit fortsetzungen bis 1378; herausgeg. nach heute verlorenen hss. von Cuspinian De consulibus Romanorum commentarii (im anhang, 1552) und von Urstisius Historici Germ. 2, 97‒166 (1585); dann neuerlich von Studer Matthiae Neoburgensis Chronica (Bern 1866) mit benützung auch der 1870 verbrannten Strassburger hs., von Huber in Böhmer Fontes 4, 149‒297 (1868); die texte der Wiener hs. und der vatican. hs. gab Weiland in Abh. der Götting. Gesellsch. d. W. 37. und 38. bd. (1891, 1892) [und ihm, dem zu früh dahingeschiedenen verdanken wir auch die beste übersicht über die fragen, die mit Matthias von Neuenburg zusammenhängen und seit zwei decennien eine zahlreiche literatur hervorriefen, nemlich in der einleitung zur übersetzung der chronik von Grandaur in den Geschichtsschreibern d. deutsch. Vorzeit 14. Jahrh. 6. bd. (1892)]. Hieher gehört auch Richer von Senones in den Vogesen (auszüge Böhmer Fontes 3, 31‒66, vollst. ed. Waitz SS. 25, 249‒345), mit elsässischen handeln aus Rudolfs grafenzeit, doch ohne zeitangaben. ‒ 2) Schwäbische quellen: Cunradi de Wurmelingen canonici Sindelfingensis Annales 1276‒1294 ed. Haug (Tubing. 1836, 4) s. 13‒28; ed. Böhmer Fontes 2, 464‒472, Pertz SS. 17, 299‒307 und Giefel in Württemberg. GQ. 4, 46‒52. Leider nur unvollständig erhalten in auszügen von Crusius und Gabelkover aber für die schwäbischen angelegenheiten höchst wichtig. ‒ [Einzelne brauchbare notizen in den Ann. Suevici SS. 17 {als Ann. Habsburgici auch bei Mone Quellensamml. z. bad. Landesgesch. 3, 621-624}, 283, 284, Notae Weingartenses SS. 24, 831, in den Ann. Elwacenses, Neresheimenses und Zwifaltenses ed. Abel in SS. 10, 15‒64, Giefel und Schneider in Württemb. GQ. 2, 12‒31 und 3, 7‒22, in der Oberrheinischen Chronik ed. Grieshaber (1850), sowie bei den späteren Burkard von Hall und Diether von Helmstadt {auch bei Mone Quellensamml. 3, 1-77 und in den Quartalblättern d. hist. Vereins f. Hessen 1887}, Böhmer Fontes 2, 473‒479, Hugo von Reutlingen, ib. 4, 128‒137. ‒ Sicherlich in Schwaben entstand wol um 1281 die recht wertvolle zweite fortsetzung der Kaiserchronik, jetzt hg. von Schröder in MG. Deutsche Chron. 1, 409‒416]. ‒ Christian Kuchimeister Nüwe Casus mon. Sancti Galli 1234‒1330, ed. G. Meyer v. Knonau in Mitth. d. hist. Vereins v. St. Gallen 18 (N. F. 8, 1881), Lorenz 1, 80‒82. ‒ Johann von Wintertur (Vitoduranus) 1198‒1348, ed. G. v. Wyss im Arch. f. Schweiz. Gesch. 11 (bes. abgedruckt Zürich 1856), vermehrt die im Chron. Colmar. und bei Matth. v. Neuenburg erhaltenen anekdoten, vgl. die treffliche einleitung von Wyss und Lorenz 1, 67‒74. ‒ 3) Bairische quellen: Annales sancti Rudberti Salisburgenses, ed. Wattenbach SS. 9, 758‒810; [in sie sowie in die Ann. Osterhovenses SS. 17, 537‒558 ist eine wol in Aldersbach entstandene fortsetzung des Martin von Troppau von 1273‒1286 aufgenommen, die Ann. Aldersbacenses SS. 17, 535, 536]. ‒ Die fortsetzungen der Annalen Hermanns von Altaich, die eine von 1273‒1290 in Altaich selbst entstanden, SS. 17, 408‒416, ebenso vielleicht eine weitere von 1273‒1303 in SS. 24, 54‒57; eine andere in Regensburg 1287‒1301, SS. 17, 416‒420, endlich eine umarbeitung und ergänzung der Altaicher continuationen durch Eberhard von Niederaltaich domherrn zu Regensburg, SS. 17, 592‒605. ‒ [Die Chronica de gestis principum des abtes Volkmar von Fürstenfeld ed. Böhmer Fontes 1, 1‒68 greift auch auf die zeit Rudolfs und Ottokars zurück, nicht ohne bemerkenswerte auffassung und einzelnheiten, Lorenz 1, 199‒204; ebenso die erste bairische fortsetzung der sächs. Weltchronik ed. Weiland MG. Deutsche Chroniken 2, 319‒336]. ‒ 4) Oestreichische quellen [vgl. Mitth. des Instituts 3, 497‒538; einzelnes in den Annalen und Continuationen von Melk SS. 9, 510, Lambach ib. 561, Zwetl ib. 657 f., 679 und SS. 24, 63, St. Florian SS. 9, 748 f.; die wichtigsten östreichischen quellen sind aber die Contin. Vindobonensis 1267‒1302, SS. 9, 698‒722 (vgl. über sie neuestens Uhlirz in Blättern f. niederösterr. Landeskunde 1895 s. 3‒64, aus ihr geschöpft mit einzelnen selbständigen nachrichten die Cont. Praedicat. Vindob. SS. 9, 724‒732), die Historia annorum 1264‒1279, SS. 9, 649‒654, die 6. Klosterneuburger fortsetzung ib. 742‒746, und die Annalen Heinrichs von Hainburg (Heimburg) SS. 17, 711‒718, auch Fontes rer. Bohemic. 3, 305‒321, vgl. dazu Wiener Briefs. 89 n. 79]. ‒ Ottokars Reimchronik 1250‒1309, welche den ganzen dritten band von Pez Script. füllt: ‚Er ist gleich Gottfried fehlerhaft in der zeitfolge der einzelnen begebenheiten und ohne ein chronologisches repertorium, wie ich mir eins zu demselben gemacht habe, fast nicht zu brauchen. Der verfasser, dienstmann des in Steiermark sehr angesehenen und bis an seinen tod im iahr 1311 in alle landesangelegenheiten verflochtenen Otto von Lichtenstein, hat zu kloster Lilienfeld aufbewahrte schriften gelesen und die Salzburger annalen benutzt, aber mehr noch von augenzeugen gehört, viele der handelnden personen gekannt, und manchen vorgängen, besonders feierlichkeiten und hochzeiten, wo singer und sager an ihrem platze waren, selbst beigewohnt. Gerade durch die umständlichkeit und das farbige colorit wird sein werk neben den uns allzukurzen angaben der annalen ein wahrer schatz. Was die Nibelungen für die heldensage sind, das ist Ottokar für die wirkliche geschichte. Der Oestreicher welcher dieses werk in bequemem format in der art neu herausgiebt, dass er die handschriften benutzt, die eingerückten reden bemerklich macht, die zeitbestimmungen dem einzelnen und ein chronologisches repertorium dem ganzen beigiebt, der hat (auch wenn er vorerst vieles weglässt wobei Ottokar nicht eigentliche quelle ist und was Deutschland zunächst nicht angeht) wie ich meine für sein vaterland genug gethan. Wer wird diesen kranz erringen?‘ [Dieser wunsch und diese frage sind durch die ausgezeichnete ausgabe der Oesterreichischen Reimchronik von Joseph Seemüller in MG. Deutsche Chroniken 5. bd. (2 theile 1890, 1893) in weit höherem masse erfüllt und gelöst worden als Böhmer dachte]. Johann von Victring (von 1211‒1343) bei Böhmer Fontes 1, 271‒450 (vgl. dazu Lorenz 1, 252‒260 und die übersetzung und einleitung Friedensburgs in Geschichtschr. d. deutschen Vorzeit 14. Jahrh. 8. bd.) folgt in dem hier einschlagenden theile seines werkes fast ganz dem Ottokar. ‒ [Hier kann wol auch auf Simon de Keza (Endlicher Mon. Arpadiana 120 ff., Heinemann in SS. 29, 523‒546) hingewiesen werden, der die ereignisse von 1278 in ungarischer beleuchtung darstellt. ‒ 5) Böhmische und mährische quellen: die Continuationes Cosmae 1196‒1283 (Annales Pragenses I. II. III. und Ann. Ottocariani) ed. Wattenbach SS. 9, 169‒209, Fontes rer. Bohem. 2, 282‒368. ‒ Der sogen. Dalimil, das reimwerk eines tschechischen ritters (Bunzlauer Reimchronik) in böhmischer sprache; davon eine deutsche prosaische und deutsche gereimte bearbeitung, Fontes rer. Bohem. 3, vgl. Lorenz 1, 290‒292. ‒ Die Königsaaler quellen (Petrus von Zittau), ed. Loserth in Fontes rer. Austr. I 8, auch Fontes rer. Bohem. 4, vgl. Lorenz 1, 292‒303. ‒ Die in der abhandlung Boczeks Mähren unter Rudolf (Abh. der böhm. Gesellsch. d. W. N. F. 4, 1837) bruchstückweise angeführten Annales Gradicenses, Zabrdowicenses und Welegradenses sind fälschungen Boczeks, vgl. Wattenbach Geschichtsquellen6 2, 495. ‒ 6) Thüringische und sächsische quellen: Die Annalen von Reinhardsbrunn ed. Wegele Thüring. GQ. 1 und die Chronik des St. Petersklosters in Erfurt ed. Stübel in GQ. der Provinz Sachsen 1, beide künftig in SS. 30, vgl. dazu jetzt die gründlichen erörterungen von Holder-Egger im N. Archiv 20. und 21. bd., besonders 21, 443‒546. ‒ Kurz aber zuverlässig und wertvoll die sächsische fortsetzung der sächs. Weltchronik 1252‒1275 ed. Weiland MG. Deutsche Chroniken 2, 280‒287. ‒ Die braunschweigische Reimchronik ed. Weiland ibid. reicht nur bis 1279 und berührt Rudolfs anfänge nur ganz allgemein. ‒ Einzelnes in Sifrids von Ballhausen Compendium historiarum, SS. 25, 679‒718, in der Magdeburger Schöppenchronik ed. Janicke, in Chron, der deutschen Städte 7 und in den Ann. Lubicenses ed. Lappenberg SS. 16, 411 ff. ‒ 7) Rheinische und niederländische quellen: einige nachrichten in den Annales Wormatienses SS. 17, 69, 76 ff. und Boos GQ. der Stadt Worms 3, 161 ff., Ann. Moguntini SS. 17, 2‒3 und Ann. Agrippinenses SS. 16, 736 (vgl. SS. 24, 362 f.); Gesta Trevirorum (Gesta Henrici archiepiscopi, Vita Henrici archiep. altera, Gesta Boemundi archiep.) ed. Waitz SS. 24, 414‒488. ‒ Fast ausschliesslich localen oder territorialen Charakters sind die Chron. de origine ducum Brabantiae SS. 25, 411, Gesta abb. Trudonens. SS. 10, 404 f., die Notae Duacenses SS. 24, 30, die Cont. Chron, Menkonis SS. 23, 561‒572, sodann die Reimchronik von Jan van Heelu (der slag von Woringen) ed. Willems in Collection des chroniques Belges 1, die viel spätere brabantische Reimchronik (Brabantische Yesten) ed. Bormanns ib. 4 und die holländische Reimchronik von Melis Stoke ed. Brill (Utrecht 1885), vgl. Lorenz 2, 11‒18, 61‒63. Ueber niederrheinische lieder von den schlachten bei Dürnkrut und Göllheim (Liliencron Histor. Volkslieder 1, 4 ff.) vgl. Seemüller in Festgruss aus Innsbruck zur Wiener Philologenvers. s. 43 ff. ‒ Ueber italienische quellen (von denen für Rudolfs zeit hervorzuheben sind die Annalen von Genua, Piacenza und aus Friaul, die Cont. Martini Oppav. aus Orvieto, dann besonders Thomas Tuscus und Salimbene) vgl. Wattenbach Geschichtsquellen6 2, 323‒335 und Lorenz 2, 258‒267. ‒ Ueber die politischen schriften dieser zeit vgl. Lorenz 2, 333 ff., zu Jordanus von Osnabrück neuerlich noch Zisterer Gregor X. und Rudolf v. Habsburg 152‒170]. Viele briefe von Rudolf und aus seiner zeit haben sich in formelbüchern und briefstellern erhalten. [Diese briefe sind eine wichtige, ja für die erste hälfte von Rudolfs regierung geradezu die wichtigste quelle; soweit sie der königlichen kanzlei entstammen oder mit ihr in zusammenhang stehen, darf man solche briefe im ganzen genommen als echt betrachten; allein auf die willkürlichen veränderungen im einzelnen, welche bei der bearbeitung zu formularen, zu briefstellerzwecken vorgenommen wurden, darf bei ihrer benützung niemals vergessen werden; besondere schwierigkeit bereiten die entstellungen der namen, die regelmässige weglassung der datierung. Die grosse mehrzahl dieser briefe geht auf zwei ursprüngliche sammlungen zurück. Eine sammlung veranstaltete aller wahrscheinlichkeit nach der königliche notar Andreas von Rode in den jahren 1277‒1281; ihr entstammen: eine redaction I, vertreten durch den cod. 1876 der stadtbibl. Trier (künftig stets mit T bezeichnet), ed. Bodmann Cod. epist. Rudolfi I. (1806) und den cod. 563 der universitätsbibl. Erlangen (E), ed. Stobbe im Oesterr. Archiv 14, 305‒385; eine redaction II, vertreten durch den zweiten theil des Cod. Vatican. Ottobon. 2115 (Ott.), daraus Wiener Briefsammlung, nach den Abschriften von Starzer herausg. von Redlich (Mitth. aus d. vatic. Archive 2), durch einen verlorenen Heiligenkreuzer cod., aus dem im 17. iahrh. abt Johann Seifried von Zwetl einen heute gleichfalls verschollenen Codex epistolaris Rudolfi zusammenstellte (S I), den aber Cenni Mon. dominationis pontif. 2, 303‒489 (1761) abdruckte (wiederabdruck bei Migne Patrol. latina 98, 701‒844), durch cod. 577 des Wiener staatsarchivs, ed. als Formelbuch k. Albrechts von Chmel im Oesterr. Archiv 2, 211‒307, dazu Schweizer in Mitth. des Instituts 2, 223‒264, durch cod. 2493 (phil. 383) der Wiener hofbibl.; eine redaction III, vertreten durch die hss. des Baumgartenberger formelbuches (B), ed. Bärwald in Fontes rer. Austr. II 25; aus red. II und III stellte abt Seifried eine zweite sammlung her (S II), die in cod. 9351 (iur. civ. 76) der Wiener hofbibl. abgeschrieben und daraus von Gerbert Cod. ep. Rudolfi I. (1772) edirt ward. Eine zweite sammlung geht vielleicht zum theil auf den königlichen protonotar Gottfried (vgl. über ihn oben s. 12) zurück, wurde aber erst in der zeit herzog Albrechts von Oesterreich vermutlich von dessen protonotar Gottfried (1287‒1295) compilirt und mit der ersten sammlung (Andreas v. Rode) verbunden: erhalten im cod. Ottobon. 2115 (Ott), dar. Wiener Briefsammlung. Ausserdem bruchstücke: cod. lat. quart. 300 der Berliner kgl. bibl. ed. Kaltenbrunner im Oesterr. Archiv 55, 247‒263; cod. lat. 29095 der Münchener staatsbibl., ed. Simonsfeld in Münchener SB. hist. Classe 1892 s. 523‒528. Vgl. über diese Rudolfinischen formelbücher Kretzschmar Die Formularbücher aus der Canzlei Rudolfs v. Habsburg (1889) und die einleitung der Wiener Briefsammlung. ‒ Von königlichen notaren rühren noch her die briefsammlung des Konrad von Diessenhofen, vgl. Th. v. Liebenau im Anz. f. Schweiz. Gesch. 1886 s. 110 und zum theil wenigstens ein oberrheinisches formelbuch, ed. Redlich in Oberrhein. Zeitschr. 11, 1‒33, dazu ib. 314‒317 und 4. heft. Ueber sonst noch in andern sammlungen vereinzelt vorkommende briefe Rudolfs vgl. Wattenbach im Oesterr. Archiv 14, 28, Kretzschmar 4 ff., Mitth. des Instituts 11, 331 f.] ‒ Eingreifend sind auch die briefe Ottokars [und Wenzels II], ebenfalls aus formelbüchern gesammelt in Dolliner Cod. ep. Primislai Ottocari (1803), [dann bei Palacky Ueber Formelbücher (1843, 1848), von Voigt im Oesterr. Archiv 29, in umfassender weise bei Emler Reg. Bohemiae 2, dazu nachtrage von Ulanowski in Mitth. des Instituts 6, 421‒439 und SS. rer. Polon. 12, 1‒41]. Endlich gehören noch hierher die hauptwerke über das habsburgische haus und dessen denkmale: Herrgott Genealogia diplomatica gentis Habsburgicae. Viennae 1737 gr. fol. 1‒2 in drei bänden, und Herrgott (et Gerbert) Monumenta domus Austriacae. Viennae 1750 gr. fol. 1‒4 in sieben bänden. Für den gebrauch ist es unangenehm, dass diese bücher als prachtwerke erschienen sind. Von allen neueren bearbeitungen der geschichte Rudolfs sind die Fasti Rudolfini, welche Gerbert seinem Codex epistolaris vorgesetzt hat, für den forscher wol noch ietzt [1844] das wichtigste. [Seitdem erschienen an bearbeitungen der reichsgeschichte dieser zeit die werke: J. E. Kopp Geschichte der eidgenössischen Bünde (Reichsgeschichte); die zeit Rudolfs behandelt der 1. und 2. band (1. bis 4. buch, 1845‒1849, 3. theil des 2. bandes, 5. buch, bearb. von Busson 1871). Ottokar Lorenz Deutsche Geschichte im 13. und 14. Jahrhundert, 2 bände (1863, 1866). Uebersichtliche darstellungen der geschichte könig Rudolfs allein bei Hirn Rudolf von Habsburg (1874), Loserth Rudolf I. (Allg. deutsche Biographie 29. bd. 1889); im grösseren zusammenhang bei Nitzsch Gesch. des deutschen Volkes 3. bd. (1885), Ranke Weltgeschichte 8. bd. (1887), Lindner Deutsche Geschichte unter den Habsburgern und Luxemburgern 1. bd. (1890), Lamprecht Deutsche Geschichte2 4. bd. (1896).

Nachträge

Submit an addendum
Submit
Cite as:

RI VI,1 n. (ohne Nummer), in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1273-10-01_1_0_6_1_0_1_nn
(Accessed on 28.03.2024).