RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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Kg. Ruprecht an den Rat der Stadt Frankfurt: Es wird ihnen bekannt sein, daß der kgl. Getreue Friedrich Mager sich für Ulrich Kamerer aus Nürnberg und dessen Gesellschaft1 zu Zeiten, als er deren Diener war, gegenüber etlichen Personen so wohl schriftlich als auch mündlich verbürgt hat, ohne jedoch darüber hinaus zum Schuldner zu werden (sich[…] versprochen hat als vor sin eigen scholt[…] als er dabynnen yre diener gewest sy und er doch der schulde kein hauptman nie worden sy dann in vorgeschriben masse).

Deshalb gebietet er den Angeschriebenen hiermit ernsthaft (begern wir mit gantzem f lissz), besagtem Fritz und seiner Frau Gele für Leib und Gut bis nächsten St. Martinstag [Nov. 11] uneingeschränkt Geleit zu erteilen, sooft sie dies fordern. Insbesondere möchte er, daß sie diesen mit Rat und Tat dabei behilf lich sind, mit den Schuldnern zu einer Einigung zu kommen (mit den obgenanten schuldigern zu tedingen). Fritz Mager hat ihm glaubhaft versichert (wan wir von yme mit ernst verstanden han), daß er ernsthaft und getreulich dazu beitragen werde, daß die Gläubiger (schuldenern) rasch bezahlt werden können.

Originaldatierung:
Dat. franckforde quarta feria post beatorum fabiani et sebastiani, 1404, r.R. 4.
Kanzleivermerke:
[KV] a.m.d.r.: Johann Weinheim.

Archival History/Literature

Ü: A ISG Frankfurt, Kaiserschreiben I Nr. 236 (alt: 225a). - Reichsadler als Verschlußsiegel rot unter Papier unbesch.

R: Inventare Frankfurter Stadtarchivs 3 S. 57.

Footnotes

  1. 1Es handelte sich um die Kamerer-Ellwanger-Seiler-Gesellschaft in Nürnberg und Prag. Fritz Mager war Faktor der Gesellschaft in Frankfurt (vgl. hierzu Heinig, Reichsstädte S. 199f., 203, 206) und bereits früh aus den Diensten Kg. Wenzel zu Kg. Ruprecht übergetreten (vgl. Reg. Pfgf. 2 Nr. 521). Mager selbst war wegen seines großen Engagements für den Romzug Ruprechts gegenüber den gesellschaftlichen Kreditgebern in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Im Sept. 1403 hatte Hans Warmunt, der ehemalige Repräsentant des Nürnberger Stromeier Handelshauses in Straßburg und Mailand, Bürger Nürnbergs und ab 1396 auch Frankfurts, Hofgerichtsprokurator Kg. Ruprechts (vgl. URH Bd. 15 S. XLII), eine Restforderung an Mager von 300 Gulden gestellt (vgl. Heinig, Reichsstädte S. 206). Im Okt. 1403 reagierte der Kg., indem er den oberpfälzischen Städten verbot, die unter seinem Schutz und Geleit stehenden Nürnberger Bürger Ulrich Kamerer, Peter und Konrad Seyler und den Frankfurter Bürger Fritz Mager bei ihren Geschäften zu behindern, wegen irgendwelcher Schulden aufzuhalten oder Besserung zu fordern (B GLA Karlsruhe 67/809 Bl. 71r.). Mit Brief von 1404 Febr. 18 (feria secunda post dominicam Invocavit), wiederum in Frankfurt ausgestellt, nahm der Kg. Fritz Mager und seine Frau samt Hab und Gut bis auf Widerruf in seinen besonderen Schutz und bestimmte, daß diesem die Bürgschaft, die er für Ulrich Kamerer aus Nürnberg und dessen Gesellschaft leistete, keinen Schaden bringen dürfe. Fritz habe ihm versichert, daß er die Schuld von Ulrich und der Gesellschaft einfordern und dann gegenüber seinen Schuldnern begleichen werde (B GLA Karlsruhe, 67/809 Bl. 76r.-v. und 67/905 Bl. 70r.-v.).

Nachträge

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Cite as:

RIplus URH 16 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e585f99d-269c-4ece-bcc0-3ecadee855a1
(Accessed on 24.04.2024).

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