[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. besiegelt den von den tedingsleut Eb. Sigmund von Salzburg, päpstlicher Legat2, Bf. Johann von Freising, Bf. Friedrich von Regensburg und Mgf. Karl (I.) von Baden auf heut geschlossenen Friedensvertrag zwischen ihm einerseits und Gf. Ulrich von Cilli und dessen Verbündeten andererseits: 1)3 Die Fehde zwischen den Parteien gilt als beendet. Die Belagerung vor Ort (Wiener Neustadt) wird daher abgebrochen und das Lager unverzüglich geräumt; desgleichen alle anderen gegen den Kaiser errichteten Feldlager. 2) Kg. Ladislaus ist von K.F. am nagstkunftigen montag (1452 September 4) dem Gf. Ulrich von Cilli zu übergeben, in dessen Obhut er bis sannd Merttentag schiristkunftigen (1452 November 11) bleiben soll. 3) Am 11. November 1452 soll in Wien ein frewntlicher tag zwischen den Parteien abgehalten werden, zu dem die Landleute Ungarns, Böhmens, Österreichs und Mährens von beiden Parteien aufgefordert werden, Bevollmächtigte zu entsenden, um sich in Anwesenheit des Kaisers oder seines Anwalts darüber zu einigen, wie Ladislaus zu besetzen sei. Dazu sollen die Hzz. Albrecht (III.) und Ludwig (IX.) von Bayern, Mgf. Albrecht von Brandenburg, die oben genannten drei Bischöfe und Mgf. Karl von Baden eingeladen werden, verhorer zu sein, um eine gütliche Einigung über etwaige Ansprüche und Schadensforderungen des Kaisers gegenüber den Landleuten von Österreich zu erzielen oder im Falle des Scheiterns einer Einigung für die Wahrung der ksl. Rechte zu sorgen. Bis zu diesem Tag und der Entscheidung über die besetzung des Ladislaus darf Ulrich von Cilli diesen keiner anderen Person übergeben.4 4) Desweiteren wird die beiderseitige Freilassung aller Gefangenen, die Rückgabe aller eroberten Burgen, Häuser und Gründe binnen acht Tagen nach Aufforderung, die Aufhebung der Huldigungen sowie die Nichtbezahlung offener Brandschatzzahlungen und Lösegelder vereinbart.

Originaldatierung:
An freitag sannd Giligentag (nach Kop.).

Archival History/Literature

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Siegelankündigung der Kop. zufolge (Perg.) mit anh. ksl. S, 4 anh. SS der tedingsleut Eb. Sigmund von Salzburg, Bf. Johann von Freising, Bf. Friedrich von Regensburg und Mgf. Karl I. von Baden und 6 anh. SS Gf. Ulrichs von Cilli, Gf. Bernhards von Schaunberg, Heinrichs von Rosenberg, Ulrich Eitzingers von Eitzing, Friedrichs von Hohenberg und des Niklas Truchseß zu Staatz. Kop.: Zeitgleiche Abschrift im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1452 IX 1), Perg.-Libell5, fol. 8r -9r. Druck: CHMEL , Materialien 2 n. 25. Reg.: CHMEL n. 2932; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 1697; RMB 3 n. 7425. Lit.: CHMEL, Beiträge S. 185f.; LICHNOWSKY 6 S. 118f.; BRANDSCH, Beziehungen 2 S. 58f.; MAYER, Geschichte Wiener Neustadts I/2 S. 13; REINLE, Ulrich Riederer S. 313ff., bes. 321f.; weiters vgl. VANSCA, Geschichte 2 S. 315ff.; GUTKAS, Mailberger Bund S. 63ff.; OPLL, Nachrichten S. 148ff.; zur Belagerung bes. BUTTLAR, Belagerung S. 15ff.; zu Karl von Baden KRIMM, Baden und Habsburg S. 91 ff.

Commentary

Zum Formular: Der Vertrag ist von den vier am Beginn und in der Corroboratio genannten „Taidingsleuten“ in der 1. Person ausgestellt, die die Einigung sowie die durch die Besiegelung gegebene Zustimmung der Parteien verkünden, und nennt K.F. als Partei nur in der 3. Person. Auch die Besiegelung durch den Kaiser und die sechs Vertreter der Gegenpartei wird in unpersönlicher Form angekündigt.6 Der Vertragsabschluß erfolgte tatsächlich erst am 2. September und wurde auf den 1. September rückdatiert, nachdem der am 1. September vorgelegte Vertragsentwurf von der ksl. Seite abgelehnt und die Verhandlungen zunächst abgebrochen worden waren. Über Vermittlung Mgf. Karls von Baden wurde der Waffenstillstand bis Mittag des 2. September verlängert, und es gelang den Unterhändlern in dieser Zeit, den vorliegenden Vertrag auszuformulieren. Der erste, wesentlich knappere Entwurf hatte die Übergabe des Ladislaus an Ulrich von Cilli für 3. September und dessen sofortige Einsetzung in Wien vorgesehen, weiters gemeinsame Beratungen mit den Ungarn, Böhmen und Mähren über dessen Aufenthalt und Regierung sowie Verhandlungen über die gegenseitigen Forderungen.7

Footnotes

  1. 1Zur Datierung vgl. den Kommentar.
  2. 2Zum legatus natus Titel des Salzburger Erzbischofs vgl. DOPSCH , Legatenwürde.
  3. 3Die Unterteilung in einzelne Punkte wurde von den Bearbeitern vorgenommen.
  4. 4Ungeachtet dieser Vereinbarung erfolgte nur wenige Tage nach der Übergabe des Kg. Ladislaus an Ulrich von Cilli dessen Einzug und Einsetzung in Wien; vgl. dazu OPLL , Nachrichten S. 149f.
  5. 5Das Libell enthält weiters die nn. 266, 331, 354, 355, 358, 360 u. 361, eine Urk. Pilgrims von Heudorf (s. zu n. 355) sowie zwei Urkk. der Gegenpartei von 1457 Januar 15 (s. n. 390, Anm. 3).
  6. 6Vgl. zum Formular auch die nn. 153, 185, 266, 331, 354, 365; ausführlich dazu WILLICH , Einleitung S. 17f.
  7. 7Druck des Entwurfs: CHMEL , Materialien 2 n. 24 nach einer Überlieferung im HHStA Wien, die bislang nicht gefunden werden konnte. Vgl. auch CHMEL n. 2933, 2934 u. CHMEL , Beiträge S. 181f.; ausführlich BUTTLAR , Belagerung S. 24ff.

Registereinträge

Nachträge

Addenda (1)

Addendum by Eckard Fruhmann, submitted on 27.10.2019.

Das mit Friedrich von Parsberg in diesem Kontext kann nicht stimmen. Dieser ist am 31.12.1449 verstorben. Es kann sich 1452 nur um den Nachfolger von Friedrich II. von Parsberg gehandelt haben.

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Cite as:

[RI XIII] H. 13 n. 254, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-09-01_1_0_13_13_0_255_254
(Accessed on 19.04.2024).