RIplus Regesta Reginarum - Herrscherinnen Haus Luxemburg (1292-1442)

Präambel

Inhalt und Auswahlkriterien

Die vorliegende Regestensammlung stellt den ersten „Band“ der RIplus-Abteilung Regesta Reginarum dar. Die Datenbank entstand im Rahmen des Forschungsprojektes FEMPOW – Female power. The ruling practices of royal consorts descending from the House of Luxembourg (1292 - 1442) – the House of Luxembourg in Europe, der am Historischen Institut der Universität Luxemburg eingereicht, vom FNR (Fonds national de la recherche, Luxembourg) finanziert und von Anna Jagoš 2019 - 2021 durchgeführt wurde. Diese Datenbank hat zum Ziel, den bestehenden RI-Bänden, Supplementen und anderen Nebenreihen, das primär das politische Handeln der männlichen politischen und kirchlichen Autoritäten dokumentieren, eine Gender-Perspektive zur Seite zu Stellen und am Beispiel der Dynastie der Luxemburger die Kontinuitäten und Umbrüche der reginalen Macht und Handlungsspielräume zu demonstrieren. Die Datenbank, die zuerst work-in-progress als Sammlung auf der Plattform der RIplus veröffentlicht wurde, beinhaltet ca. 700 Einträge, die den Zeitraum von 1292 bis zu den 1450er Jahren umfassen. Zum aktuellen Zeitpunkt (Ende 2021) reichen die Regesten bis zum Jahr 1451, d.h. bis zum Tode der Kaiserin-Witwe Barbara von Cilli, wobei die Regesten von den in ihrer ungarischen Kanzlei ausgefertigten Urkunden nur bis zum Beginn der 20er Jahre des 15. Jahrhunderts, d.h. bis zur Aufhebung ihres Hofes durch ihren Gemahl König Sigismund, bearbeitet sind. Die Datenbank wird um weitere Regesten erweitert werden, namentlich um die Urkundenvergabe der ersten Gemahlin Sigismunds Marie von Ungarn (1382 - †1395) sowie um Regesten, die die Urkundenvergabe Königin Barbaras für ungarische Empfänger nach 1420 behandeln. Die Regesten, die die Regierungspraxis der letzten Luxemburgerin Königin Elisabeth von Ungarn (1438 - †1442), Erbin und Tochter Kaiser Sigismunds, umfassen und den abgegrenzten Zeitraum abschließen sollen, sind derzeit in Bearbeitung und werden als separater Band in der RIplus-Abteilung Regesta Reginarum erscheinen.

Die luxemburgische Machtpolitik des späten Mittelalters wurde bisher aus diversen Perspektiven, wie etwa aus Sicht der nationalen und transnationalen Historiographie, sowie mit unterschiedlichen Ansätzen behandelt: entweder als Thema der politischen Geschichte, der Staatstheorie und Rechtsgeschichte, ab den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts als ein prosopographisches (jüngst mit den Ansätzen der Netzwerkanalyse) oder kulturgeschichtliches Thema. Die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts hatte den entscheidenden Einfluss auf den theoretischen Rahmen dieses Forschungsgegenstandes; die spätmittelalterliche Monarchie wurde als Herrschaft eines Mannes ggf. einer Männergruppe (Kurfürsten, Stände) dargestellt und dieses Bild wurde fast zwei Jahrhunderte in der Historiographie tradiert.1 Die Frage der reginalen Macht wurde erstmals in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts diskutiert2 und ab den 90er Jahren konnte sie sich als Forschungsthema der Mediävistik fest etablieren.3 Das Konzept der „männlichen Herrschaft“ beeinflusste nicht nur die theoretischen Ansätze, sondern spiegelte sich u.a. auch in der Quellenkritik und Editionsarbeit wider, die sich auf solche Quellen fokussierten, die primär das politische Handeln der männlichen Souveräne und anderer politischer oder kirchlicher Autoritäten dokumentieren sollten. Im Einklang mit diesem Konzept formulierte J. F. Böhmer die Grundlinien seines Vorhabens, im dessen Mittelpunkt „die zur allgemeinen deutschen Geschichte gehörigen Urkunden – also hauptsächlich die Urkunden der Könige und Kaiser …“ standen,4 wobei dieser Fokus auch in der inhaltlichen Ausrichtung der Bände der RI-Hauptreihe bis dato besteht und meist vertreten ist.

∗ ∗ ∗

Die weibliche Regentschaft als eine der Möglichkeiten der Machtausübung im Mittelalter ist weder in der Geschichte des Hauses Luxemburg noch in der Geschichte von anderen Herrscherhäusern Europas unbekannt.5 Im Laufe des 13. Jahrhunderts regierten sogar zwei Frauen über die Grafschaft Luxemburg: die Gräfin Ermesinde (1186 - 1247) herrschte in den Jahren 1226 bis 1247 über das Land im Namen ihres minderjährigen Sohnes Heinrich V. bis zu dessen Volljährigkeit.6 Nach der blutigen Niederlage bei Worringen im Jahr 1288, wo Graf Heinrich VI. und andere männliche Mitglieder des Hauses Luxemburg gefallen waren, übernahm die verwitwete Gräfin Beatrix von Avesnes (1288 - 1294, †1321) die Macht und regierte über die Grafschaften Luxemburg, La Roche und Durbuy anstelle ihres unmündigen Sohnes Heinrich VII.7 Zu dieser Zeit war im Reich die Herrschaftsform des hochmittelalterlichen consortium regni8 auf dem Rückzug. Dies hing mit den langwierigen Prozessen und Krisen im Reich, deren Anfänge in zweiter Hälfe des 13. Jahrhunderts liegen, und welche zur Umwandlung des Reiches von einer de facto Erb- in eine Wahlmonarchie führten. Die restringierte Stellung der Gemahlin des Herrschers wurde letztendlich in der Goldenen Bulle Karls IV. offiziell verfestigt. Zudem wurde die Legitimität der Souveränin von kirchlichen und juristischen Autoritäten immer häufiger infrage gestellt. Juristen und Theologen des späten Mittelalters haben zwar die Stellung der Gemahlin, insbesondere ihre biologische Rolle (Mutterschaft), anerkannt. Die Handlungsspielräume der Frau wurden jedoch auf die Hofhaltung und die Kindererziehung reduziert.9 Unter diesen Rahmenbedingungen mussten die Königinnen und Kaiserinnen ihre Position neu definieren und der reginalen Institution(en) neue Aufgaben geben.

Die vorliegende Sammlung dokumentiert in erster Linie die dynastisch-politische Stellung der Gemahlinnen an der Seite der aus der Dynastie Luxemburg stammenden Herrscher, die fast zwei Jahrhunderte über den wesentlichen Teil Mittel- und Ostmitteleuropas regierten und dessen politische, kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung und Orientierung in mehreren Hinsichten prägten. Darüber hinaus zeigt die für die Datenbank herangezogene Quellenauswahl die allmähliche Etablierung des Hofes, der Finanzen und der ökonomischen Basis und im weitesten Sinne alle Aspekte der Herrschaftspraxis der Gemahlinnen, die die Rolle der Königin oder Kaiserin annahmen und als Oberhaupt der reginalen Institution(en) agierten. Da die aus dem Hause Luxemburg stammenden Herrscher vom Anfang des 13. Jahrhunderts mehrere Titel trugen und über diverse Territorien Macht ausübten, spiegelte sich diese wandelbare geopolitische Lage der spätmittelalterlichen zusammengesetzten Monarchie auch in den Handlungsspielräumen ihrer Gemahlinnen wider. Die Königin/Kaiserin musste sich ähnlich wie ihr Gemahl mit diesen komplexen Problemen auseinandersetzen und ihre Position im Rahmen der Reichspolitik sowie im Rahmen der lokalen Hausmächte finden und die Legitimität ihrer Macht stets verteidigen. All diese Aspekten wurde in der Quellenauswahl sowie in der gesamten Konzeption der Datenbank berücksichtigt. In die Datenbank wurden vorzugsweise jene Urkunden, Mandate und Briefe aufgenommen, in deren Intitulationes die Souveränin als Ausstellerin angeführt ist. Des Weiteren beinhaltet die Datenbank die diplomatischen Schriftstücke der römisch-deutschen Könige, Kaiser und anderer Souveräne aus dem Hause Luxemburg, die für bzw. zugunsten ihrer Gemahlinnen bestimmt waren, sowie andere Schriftstücke diplomatisches Charakters, die das politische oder wirtschaftliche Handeln der Königinnen und Kaiserinnen dokumentieren. Um die Kontinuität der reginalen Macht in längerem chronologischem und räumlichem Horizont besser verstehen zu können, beinhaltet in diese Datenbank auch jene Gemahlinnen, deren Aktionsradius sich nur auf lokale Hausmächte beschränkte: als solche sind die beiden Gemahlinnen Johanns des Blinden sowie die beiden Gemahlinnen Jodoks von Mähren, ggf. die erste Gemahlin Sigismunds Maria von Ungarn zu nennen. Die genderspezifische Aspekte dieser Quellenauswahl liegen in der Wandelbarkeit und in der wechselseitigen Verflechtung der Rollen der „Gemahlinnen des Herrschers“, die zuerst als Tochter eines prominenten Fürsten in den Quellen, meistens als Objekt der Heiratspolitik in den dynastischen Verträgen auftraten, und ihre Stellung als Gemahlin, Mutter, Regentin und zuletzt Witwe später allmählich im Rahmen der Reichs- und Hausmachtpolitik definierten und rechtfertigten.

Der Umfang der in die Datenbank aufgenommenen Urkunden ist noch nicht definitiv, weil eine detaillierte Archiv- und Literaturrecherche im Rahmen des Projektes nicht vorgesehen werden konnte, daher dienen die in der beigefügten Tabelle angeführten Zahlen nur zur Orientierung. Die qualitativen und quantitativen Differenzen lassen sich einerseits durch Überlieferungssituation, andererseits durch die unterschiedliche Dauer der Regierungsperiode der jeweiligen Königinnen, deren unterschiedlichen Machtposition und territorialen Schwerpunkte sowie damit verbundenen lokalen Verwaltungssysteme erklären. Die Liste beginnt mit Margarete von Brabant, Gemahlin des Königs und Kaisers Heinrich VII., die ihren Gemahl bis zu ihrem unerwarteten Tode im Jahr 1311 auf dessen Zug nach Italien begleitete. Der Schwerpunkt der Machtpolitik nach dem Tode Heinrichs VII. richtete sich nach Ostmitteleuropa. Die Heirat von Heinrichs Sohn, Johann dem Blinden, brachte für die gesamte Dynastie Luxemburg neue Territorien östlich ihres Kernlandes: Johanns erste Gemahlin, Prinzessin Elisabeth von Böhmen und Erbin des Königreichs Böhmen, bemühte sich ihre Position als Königin von Böhmen einzunehmen. Eigene Herrschaft konnte sie jedoch in Böhmen nicht in vollem Umfang ausüben, weil ihre Stiefmutter und Gegnerin Elisabeth Richsa die ostböhmischen Mitgiftstädte, d.h. die eigene wirtschaftliche Basis der böhmischen Königinnen, zu dieser Zeit innehatte, weswegen sich Elisabeth mit bescheidenem Gut im Mittelböhmen begnügen musste. Diese Situation wiederholte sich ähnlich fünfzig Jahre später, als die Königin-Witwe Elisabeth von Pommern ihre Mitgiftstädte zum Unmut von König Wenzels Gemahlinnen innehatte. Beatrix von Bourbon, die zweite Gemahlin Johanns des Blinden, erhielte von dem König das Heiratsgut in der Grafschaft Luxemburg und im Königreich Böhmen bezog sie nur die Erträge aus einigen Silberbergwerken. Nach ihrem Tod sind die Heiratsgüter in Luxemburg nie wieder an eine böhmische Königin übertragen worden. Ab Mitte des 14. Jahrhunderts wurden die Handlungsspielräume der jüngeren Generation der Königinnen und Kaiserinnen noch enger mit Ostmitteleuropa verbunden. Unter Karl IV. waren die Handlungsspielräume seiner Gemahlinnen wiederum stark auf die ostböhmischen Städte ausgerichtet. Daher betrifft das Gros der diplomatischen Produktion Annas von der Pfalz, Annas von Schweidnitz oder Elisabeths von Pommern gerade die Verwaltung ihres Mitgiftgutes. Die Regesten zu diesen Schriftstücken bilden den wesentlichen Teil der Datenbank. Die Wittelsbacherinnen Johanna und Sophie von Bayern, Gemahlinnen des erstgeborenen Sohnes Karls IV. Wenzel, sowie Elisabeth und ihre Tante Agnes von Oppeln, Gemahlinnen Jodoks von Mähren, sind hingegen geringer in der Datenbank vertreten. Die Urkunden und Briefe, die die politische und wirtschaftliche Aktivität der beiden Gemahlinnen Sigismunds, der Königin Marie von Ungarn (Anjou) und der Königin, später Kaiserin Barbara von Cilli sowie deren Tochter Elisabeth von Ungarn dokumentieren, betragen die größte Gruppe dieser Sammlung. Dies hängt einerseits mit der Überlieferungssituation, andererseits mit dem ungarischen Verwaltungssystem und deren reichen Schriftproduktion zusammen, die der Interaktion von allen drei höfischen Instanzen mit unteren administrativen Stufen geschuldet ist, wie etwa mit den Komitatsversammlungen, glaubwürdigen Orten und königlichen Beamten.

Tabellarische Übersicht über die Herrscherinnen

Regestentechnische Bemerkungen und Zitierregeln

Da es sich um eine work-in-progress Datenbank handelt, besteht derzeit keine verbindliche Durchnummerierung der Einträge. Stattdessen erfolgt ihre Nummerierung sub dato und sie sind entsprechend unter ihrer URL zu zitieren. Die Reihung erfolgt zuerst nach Herrscherin und erst dann nach Datum. Inhaltlich beruht diese Sammlung auf den Recherchen von bisher veröffentlichten Quellen, die entweder als gedruckte Publikation, als digitalisierte Edition oder in Form einer Online-Publikation, Edition ggf. Datenbank zugänglich sind. Die erste greifbare Ressource stellt die gesamte RI-Datenbank sowie die bisherigen veröffentlichten Ergebnisse aus den Recherchen in italienischen Bibliotheken und Archiven des Teilprojekts Heinrich VII. dar.10 Wenn RI-Regesten die Grundlage für einen Eintrag bilden, wurden die Texte ohne Abänderung übernommen, der Eintrag mit einem Querverweis auf das jeweilige Regest in der Datenbank versehen und die Übernahme des Textes im Kommentar kenntlich gemacht. Es wird empfohlen diese Datensätze nach den RI-Regesten zu zitieren. Jene Einträge, die unverändert aus externen Ressourcen übernommen wurden, sind ebenso im Kommentar kenntlich gemacht und in der rechten Spalte findet sich jeweils ein externer Link auf die Quelle. Jene Einträge, die aufgrund einer externen nicht deutschsprachigen Ressource entstanden sind, sind mit einem deutschen Kurzregest und mit einem verlinkten Verweis (rechts platziert) versehen, der den Benutzer auf die externe Ressource weiterleitet. Jene Einträge, die die bisher unveröffentlichte Quellen erschließen, sind ebenso gemäß dem Zitierhinweis zu verwenden. Bei allen Einträgen, die nicht auf Basis eines bestehenden Regests erstellt wurden, findet sich im Kommentarteil der Name der Autoren, der bei einer Zitation zu nennen ist.

Die Sammlung wurde inhaltlich von Anna Jagoš erarbeitet und von Yohan Park, Yannick Pultar und Victor Westrich datentechnisch betreut.

Zu den Regesten

Finanziert von FNR (Projekt FEMPOW, PI Anna Jagoš)

Diese Datenbank entstand auch unter Verwendung der Datenbank Czech Medieval Sources online, gehostet vom Wissenschaftsinfrastrukturprogramm LINDAT/CLARIAH-CZ (https://lindat.cz), finanziert vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik (Projekt Nr. LM2018101).

 

1 Siehe z.B. Vorwort im Sammelband Die Macht des Königs. Herrschaft in Europa vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit, ed. Bernhard Jussen, München 2005, S. I-XXIII.

2 Vgl. die Einführung von Mary Erler and Maryanne Kowalski, Women and Power in the Middle Ages, Athens 1988, S. 1-4.

3 Amalie Fößel, Königin im mittelalterlichen Reich, Stuttgart 2000 (2. Aufl.); siehe auch Vorwort mit der umfangreichen Übersicht der Forschungsliteratur von Claudia Zey, Mächtige Frauen? Königinnen und Fürstinnen im europäischen Mittelalter (11.-14. Jahrhundert), in: Königinnen und Fürstinnen im europäischen Mittelalter (11.-14. Jahrhundert), ed. Claudia Zey (VuF 81), S. 9-32.

4 J.F. Böhmer, Regesta chronologico-diplomatica regum atque imperatorum Romanorum 911–1311, Frankfurt 1831, S. VIII.

5 Übersichtlich Theresa Earenfight, Queenship in Late Medieval Europe, New York 2013.

6 Mehr im Sammelband Ermesinde et l´affranchissement de la ville de Luxembourg. Études sur la femme, le pouvoir et la ville au XIIIe siècle, ed. Michel Margue, Luxembourg 1994 (Publication du CLUDEM 7).

7 Vgl. Michel Margue - Michel Pauly, Luxemburg vor und nach Worringen. Die Auswirkungen der Schlacht von Worringen auf die Landesorganisation sowie die Territorial- und Reichspolitik der Grafen von Luxemburg, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 16 (1990), S. 111-174; Michel Margue, Ermesinde. Notice biographique, in: Ermesinde, S. 11-28.

8 Fößel, Königin, S. 56-66.

9 Mehr dazu Prudence Allen, The Concept of Woman II. The Early Humanist Reformation, 1250-1500, Grand Rapids 2002.

10 WORKS IN PROGRESS: Nachträge zu Band 1 und 2, bearb. von Penth, Sabine unter Mitarbeit von Jäschke, Kurt-Ulrich und Thorau, Peter. Elektronische pdf-Ressource - Mainz (2016); WORKS IN PROGRESS: Regesten aus den Archiven und Bibliotheken Liguriens, bearb. von Abel, Christina unter Mitarbeit von Penth, Sabine. Elektronische pdf-Ressource - Mainz (2019); WORKS IN PROGRESS: Regesten aus dem Register und dem Imbreviaturenbuch des Bernardo de Mercato, bearb. von Abel, Christina unter Mitarbeit von Penth, Sabine. Elektronische pdf-Ressource - Mainz (2020); Das Register des Bernardo de Mercato. 1310 November 20 – 1311 Januar 4. Turin, AS, Sezione Corte, Materie politiche per rapporto all’estero, Diplomi Imperiali mazzo 3.1 n. 4.2, bearb. von Penth, Sabine. Elektronische pdf-Ressource - Mainz (2020); WORKS IN PROGRESS: Regesten ab 1310 Oktober 23/24, bearb. von Abel, Christina, Hammann, Linda, Penth, Sabine uns Roth, Marlene unter Mitarbeit von Thorau, Peter und Jäschke, Kurt-Ulrich. Elektronische pdf-Ressource - Mainz.