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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich und die Hzge. Albrecht und Otto verleihen ihrer neuen Stiftung dem Kloster zu St. Maria in Neuberg zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil das freie Bezugsrecht für 1 Pfund Fuder Salzes aus den Sieden zu Hallstatt und das Recht auf eigene Kosten daselbst ½ Pfund Salz zu kaufen, »daz sich baidenthalben zeucht ůf zwelf phunt chueffel des chlainen pandes«, mit dem Rechte der mautfreien Zufuhr des Salzes auf allen Wasserstraßen von Hallstatt bis Wien und erteilen ihren Mautnern und Amtleuten die entsprechenden Befehle. D. i. g. ze Gretz an Pauls tag 1329, u. chunig Frider. ryches i. d. 15. i. — Or. Wien Stadt-A. mit Siegel Ottos (Sava fig. 25) an Pg. Str. Reg.: Beitr. z. Kde. stmk. Geschqu. 30, 45 = Veröff. d. hist. Ldeskom. f. Stmk. 9, 35. Forschgen. z. Verf. u. Verw. d. Stmk. Quell. z. Gesch. d. St. Wien II/1, 27. — An der Urk. hängt in der Mitte das Siegel Ottos, in dessen Legende er bereits als Hzg. von Kärnten bezeichnet wird, und der Augenschein lehrt, daß niemals die Siegel der beiden anderen Aussteller angehängt waren. Es scheint, daß man es hier mit einer Art von Neuausfertigung unter Ottos Siegel zu tun hat, die nach der Erwerbung Kärntens ausgestellt wurde. Die Folgerungen, die Sava a. a. O. 113, der diese Urk. kennt, aus der Tatsache zieht, daß Otto in einem an einer das Datum 1329 tragenden Urkunde befestigten Siegel bereits den Titel eines Herzogs von Kärnten führt, sind demgemäß zu berichtigen. Im Wiener Staatsarchiv befindet sich eine beglaubigte Kopie dieser Urk. v. J. 1802, die nicht auf das Or., sondern wieder nur auf eine vidimierte Abschrift zurückgeht und deren Text gegenüber dem Or. des Stadtarchivs folgenden Zusatz aufweist: Die Aussteller verleihen dem Kloster Neuberg ferner ein Burglehen zu Hallstatt samt allen Rechten zu freiem Eigen, das sie um ihr Eigengut von der Witwe des Schuchls gekauft haben. Diese Abschrift ist also zweifellos nicht nach der Urkunde des Wiener Stadtarchivs angefertigt, sondern muß auf eine andere Quelle zurückgehen, vielleicht auf das ursprüngliche Original. Möglicherweise könnte eine Untersuchung der Neuberger Urkunden darüber Klarheit schaffen. — Über das Salzbezugsrecht vgl. auch die Bestimmungen der Neuberger Stiftungsurk. v. 1329 Aug. 13.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 1945, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1329-01-25_1_0_7_0_0_1951_1945
(Abgerufen am 20.04.2024).