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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich verpfändet dem Bischof Konrad von Freising und dessen Kirche mit Zustimmung seiner Brüder für 800 Pfund Wiener Pfennige 50 Pfund an Steuern auf den Märkten, Dörfern und dem Urbargut zu St. Peter in der Au, Aschbach (Astpach), Planken (Planchen), Probstdorf, Urfar (Vruar) und Schönau (Schoe nna) samt Zugehör neben den Nutzungen und Einkünften, die dem Bischof und der Freisinger Kirche zufolge der Pfandbriefe weil. Kg. Rudolfs (B.-Redlich n. 879) und Kg. Albrechts bereits zukommen, mit der Bestimmung, daß die 800 Pfund zu den übrigen Pfandsummen zugeschlagen und sämtliche Pfandschaften auf einmal rückgelöst werden sollen, daß niemand anderer während der Verpfändung auf den Pfandgütern Steuern einheben oder Vogteirechte ausüben soll, vielmehr der Bischof dieselben Dienste und Nutzungen wie von seinen anderen Urbarleuten genießen soll und daran wegen der Steuer keine Einbuße erleiden soll, da die genannten Güter mit Ausnahme von St. Peter Lehen der Herzoge von der Kirche zu Freising seien, und das, was die Steuer an Mehrertrag auf den Gütern, die nicht Freisinger Lehen sind, abwirft, dem Bischof für seinen Dienst zufallen soll. D. g. i. ze Wienne des eritages zehant nach s. Růprehts tag 1316, i. d. 2. j. u. reichs. — Abschr. München Domkapitelarchiv Notizbuch B. Konrads v. Freising III, fol. 33. Meichelbeck II/2, 153. Font. rer. Austr. II/35, 90 (irrig. zu Sept. 28). Reg.: Böhmer 1314—47 F. d. S. n. 63. Lichn.-Birk 3, 362 n. 378.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 412, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1316-03-30_1_0_7_0_0_412_412
(Abgerufen am 29.03.2024).