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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Ludwig erklärt nach dem Spruche der nach Nürnberg berufenen Fürsten, daß alle Höfe, Rechte und Güter der Herzoge von Österreich und seiner übrigen Feinde in den Tälern Schwiz, Uri und Unterwalden samt allen Leuten und Zugehör, infolge des Verbrechens der Majestätsbeleidigung, dessen sich die Herzoge durch ihre beharrliche frevelhafte Auflehnung gegen ihn und das Reich schuldig machen, ihm und dem Reiche heimgefallen sind, so daß sie fortan nur den König als ihren rechten Herrn anzuerkennen und nur ihm alle Abgaben zu entrichten haben und niemals mehr vom Reiche entfremdet werden sollen. Dat. in obsidione oppidi Herriden 7. kal. apr. a. d. 1316. — Or. Schwiz Staats-A. Tschudi 1, 277 (i. dtsch. Übers, zu März 23). Schwalm MG. Const. 5, 298. Reg.: Böhmer 1314—47 Lud. n. 194. Lichn.-Birk 3, 361 n. 375. Eidgen. Abschiede I, 7. Oechsli 220*. — Vgl. die Wiederholung dieses Urteilsspruches bei 1324 Mai 5. — Die Annahme Heidemanns Peter v. Aspelt 236 u. 255 Anm. 468, daß diese Aberkennung der Rechte der Habsburger bereits 1315 erfolgt sei, wie Tschudi Chronik 1, 277 behauptet, entbehrt der Grundlage, da nicht einzusehen ist, warum in diesem Falle die Beurkundung erst fast ein Jahr später erfolgt wäre. Das Gleiche gilt von den Privilegienbestätigungen Ludwigs für die Waldstätte, die gleichzeitig (am 29. März) erfolgten. Oechsli Anfänge 221*. Vgl. dazu auch die Absetzung des habsburgischen Amtmanns im Urserntal, Heinrich von Ospental, durch Kg. Ludwig und die Übertragung dieses Amtes an Konrad von Mose am 1. März 1317 (MG. Const. 5, 336).

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 408, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1316-03-26_1_0_7_0_0_408_408
(Abgerufen am 28.03.2024).