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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Die Stadt Mühlhausen erklärt, daß Ritter, Edelknechte und Bürger übereingekommen sind, niemandem die Einhebung von Abgaben für einen römischen König, für einen Kaiser oder einen anderen, den sie während einer Erledigung des Reiches als Herrn hätten, zu gestatten außer bei Ausschreibung einer Königssteuer (ane umbe des kvnigs giwerf, wenne es givallet), bei Strafe des Verlustes des Bürgerrechts und seiner Güter bzw. der Versagung der Aufnahme als Bürger. D. w. g. 1316 an dem vritage nach s. Agnesin tage. — Or. Mühlhausen Stadt-A. Moßmann Cartulaire de Mulhouse 1, 121.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 386, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1316-01-23_1_0_7_0_0_386_386
(Abgerufen am 29.03.2024).