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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Jayme II. an Kg. Friedrich: Die Nachricht von seinem mit Rat seiner Fürsten und Heimlichen gefaßten Entschluß, daß Kgin. Elisabeth ihn überall begleiten soll und er ihr daher ein den adeligen Geschlechtern seines Landes entsprossenes Gefolge an die Seite gegeben und ihre bisherige Begleitung mit Ausnahme Blancas de Calderiis nachhause entlassen hat, hat er empfangen und billigt ihn, da er dies für zweckmäßig erachtet und überzeugt ist, daß Friedrich darin wie in allem anderen nur die Ehre und das Wohl der Königin im Auge hat. Elisabeths Kammermeister Friedrich hat ihr bisheriges Gefolge wohlbehalten hieher geleitet und durch diesen sowie aus einem Briefe der Königin hat er von der Erhöhung ihrer Morgengabe und von dem jüngst zwecks größeren Nutzens und größerer Sicherheit für Elisabeth erfolgten Tausche in deren Sicherstellung erfahren, wofür er Friedrich innig dankt; seinen und Elisabeths Wunsch nach Rücksendung der in seinen Händen befindlichen Urkunden über die frühere Sicherstellung beantwortet er dahin, daß er, obwohl er die Originalurkunden ohne Gefährdung der Königin aus vielen Gründen nicht aus der Hand geben könnte, bevor er nicht die zweite Urkunde und die zugehörigen notwendigen Nebeninstrumente erhalten hätte, doch im Vertrauen auf ihn, dem er mit noch weit größerem Vertrauen seine Tochter anvertraut hat, die Urkunden binnen kurzem ihm und der Königin durch einen besonderen Boten übersenden wird, der hingegen die neuen Urkunden in Empfang nehmen wird. Er empfiehlt schließlich den Kammermeister Friedrich wegen seiner Verdienste Friedrichs besonderer Gnade. Dat. Barchinone 8. id. aug. a. d. 1315. — Registr. Barcelona Kron-A. Regist. n. 318 fol. 10'—11. Zeißberg i. SB. d. Wr. Akad. 140, 36. — Über die Frage der Morgengabe und deren Sicherstellung vgl. Zeißberg a. a. O. 38.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 295, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-08-06_3_0_7_0_0_295_295
(Abgerufen am 28.03.2024).