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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Rainald von Burgund, Graf von Mömpelgard, schließt nach dem Rat seiner Freunde mit Kg. Friedrich, den Hzgen. Leopold und Heinrich und deren Brüdern in dem Streite um Besitzungen in der Grafschaft Mömpelgard in der Castellanei von Belfort, die diese als ehemaligen Besitz ihres verstorbenen Vaters König Albrecht ansprachen, er aber als Graf von Mömpelgard kraft Erbrechts zu besitzen erklärte, einen Vergleich, demzufolge er die genannten Besitzungen mit allem Zugehör, allen Rechten und Nutzungen während seiner Lebenszeit behalten soll, wofür er ihnen 300 Mark Silbers bezahlt hat. Friedrich und seine Brüder sind verpflichtet, ihm den Besitz und den Fruchtgenuß dieser Besitzungen und allen Zugehörs zu garantieren, gegen jedermann zu verteidigen und weder selbst etwas gegen den Vertrag zu unternehmen, noch dies von anderer Seite zu dulden, doch bleiben nach seinem (Reinalds) Tode ihnen und ihren Erben und ebenso Reinalds Erben die Rechte, wie sie bei Abschluß dieses Vertrages bestanden haben, vorbehalten, ohne daß jedoch Friedrich und den Herzogen oder ihren Erben ein Anspruch auf die von Reinald bereits genossenen oder während seines Lebens noch zu genießenden Einkünfte jener Besitzungen zusteht. Dat. 10. kal. iun. a. d. 1315. — Or. Wien Staats-A. mit Siegel Rainalds an Pg. Str. Lichn.-Birk 3 Beilag. S. 541 n. 7. Reg.: Böhmer 1314—47 Fr. d. Sch. n. 39. Lichn.-Birk 3, 357 n. 330.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 230, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-05-23_2_0_7_0_0_230_230
(Abgerufen am 20.04.2024).