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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich bestätigt und erneuert der Stadt Mühlhausen alle ihr von seinen Vorgängern erteilten Rechte, Freiheiten und Privilegien, überläßt ihr für die Zeit seines Lebens das Ungeld zur Befestigung der Stadt und zur Instandhaltung der öffentlichen Gebäude und verleiht ihr die besondere Gnade, daß die Bürger von Christen und Juden in allen Rechtsfällen nur vor dem Stadtrichter angeklagt werden können und daß der jeweilige Vogt oder Schultheiß keinen Bürger und keinen Einwohner der Stadt, den man Seldner nennt, innerhalb oder außerhalb der Stadt ohne Urteil gefangennehmen oder an seinem Vermögen schädigen darf. Dat. Columbariae 4. kal. apr. a. d. 1315, regni a. 1. — Or. Mühlhausen Stadt-A. mit Siegel Frs. (Sava fig. 9) an roter Seide. Moßmann Cartul. de Mulh. 1, 117. Auszg.: Petri Gesch. v. Mühlh. 64. Reg.: Böhmer 1314—47 Add. II Fr. n. 264 zu Apr. 4 u. Add. III n. 314 zu Mai 29. Vgl. die inhaltlich gleiche Urk. für Neuenburg (n. 139).

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 138, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-03-29_4_0_7_0_0_138_138
(Abgerufen am 28.03.2024).