[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

Sie sehen den Datensatz 118 von insgesamt 2078.

Kg. Friedrich bestätigt der Stadt Colmar alle ihr von seinen Vorgängern erteilten Privilegien, Freiheiten und Rechte, überläßt ihr dauernd zur Erleichterung der im Dienste des Reichs gemachten Schulden das städtische Ungeld, befreit sie für zwei Jahre von allen Abgaben und Steuern, ohne daß ihr hieraus in Zukunft ein Nachteil erwachsen soll, und verspricht, falls Johann, Schultheiß von Colmar, und Konrad von Wittenheim eine sonstige Begünstigung der Stadt für notwendig erachten, dieselbe zu erteilen. Dat. in Stakmatton 13. kal. apr. a. d. 1315, regni a. 1. — Or. Colmar Stadt-A. mit beschäd. Siegel Fr. (Sava fig. 9) an Pg. Str. Schöpflin Als. dipl. 2, 112. Schwalm MG. Const. 5, 211. Reg.: Böhmer 1314—47 F. d. S. n. 15. Lichn.-Birk 3, 355 n. 310. — Vgl. die ähnlichen verschiedenen Städten erteilten Privilegien vom 28. u. 29. März 1315. — Über Konrad von Wittenheim vgl. n. 70, 84 u. 85.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 118, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-03-20_1_0_7_0_0_118_118
(Abgerufen am 18.04.2024).