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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich und seine Brüder Leopold und Heinrich verkaufen dem Straßburger Bürger Heinrich von Mülnheim Einkünfte von 40 Mark Silber Straßburger Gewichts auf der Burg Reichenberg, der Stadt Bergheim, der Burg Ortenberg, dem Dorf Scherweiler und in dem Albrechtstal um 400 Mark Silber guter Straßburger Münze, die sie richtig empfangen haben. Er soll diese Einkünfte am 11. November (in festo beati Martini) eines jeden Jahres empfangen, unbeschadet des am 4. Oktober vorigen Jahres mit Friedrich abgeschlossenen Kaufvertrags, und falls er an den ihm in diesem Vertrage zugesicherten Einkünften, den vorerwähnten 40 Mk. sowie den ihm auf die Städte im Aar- und Thurgau laut der hierüber ausgestellten Urkunde angewiesenen 175 Mk. verkürzt werden sollte, sollen ihm die genannten Güter mit allen Rechten bis zur vollkommenen Befriedigung seiner Forderungen verpfändet sein. Bis zum 2. Februar eines jeden Jahres ist Heinrich zum Rückverkauf der genannten Einkünfte um 400 Mk. verpflichtet, doch unbeschadet der in dieser, sowie in der Urkunde vom 4. Okt. 1314 getroffenen Vereinbarungen und Bedingungen. Herzog Heinrich verbindet sich mangels eines eigenen Siegels unter denen seiner Bruder. Act. et dat. in Selse sabbato post circumcisionem domini proximo a. 1315. — Abschr. saec. 16 Innsbruck Reg. A. Cod. 41 Bd. 3 f. 1018v. Winkelmann Acta 2, 268. Reg.: Thommen Urk. 1, 132. — Es ist nicht recht klar, was für Einkünfte hier gemeint sind. Nach der Urk. v. 1314 Okt. 5 wären alle zu den genannten Gütern gehörigen Einkünfte bereits an Heinr. v. Mülnheim verkauft worden. Vgl. übrigens auch n. 50. — Die Nennung Leopolds als Mitaussteller u. Mitsiegler bietet insoferne eine Schwierigkeit, als er am 4. Jan. nicht mehr in Selz war, da er am 1. Jan. in Säckingen und am 4. bereits in Winterthur weilte. Falls sein Siegel tatsächlich an dem heute nicht mehr erhaltenen Or. hing, muß man an ein nachträgliches Anhängen desselben denken. Leopolds Zustimmung zu dem Verkaufe war natürlich schon vorher während seines Aufenthalts in Selz erfolgt.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 59, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-01-04_1_0_7_0_0_59_59
(Abgerufen am 19.04.2024).