[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Erzbischof Heinrich von Köln an den künftigen Papst: Nachdem jüngst zur Wahl eines römischen Königs am hergebrachten Ort zu Frankfurt von ihm und den anderen wahlberechtigten Fürsten der 19. Oktober bestimmt worden, sei er durch die Feindseligkeit des Erzbischofs Balduin von Trier, sowie des Grafen Johann von Luxemburg verhindert worden, sich zum festgesetzten Tage nach Frankfurt zu verfügen und habe, um nicht auf sein Wahlrecht verzichten zu müssen und hiedurch etwa seiner Kirche in Zukunft zu schaden, dem Pfalzgrafen Rudolf bei Rhein, fidelem ecclesie mee, bevollmächtigt, an seiner Statt einen König zu erwählen und ihn beim Wahlgeschäft in allem zu vertreten. Dieser habe nach Sammlung der Stimmen der übrigen Mitwähler, denen diesmal die Wahl oblag (apud quos illa vice dicta resedit electio), im eigenen, im seinem (Heinrichs) und der anderen Wähler Namen Hzg. Friedrich von Österreich, einen rechtgläubigen und durch alle guten zur Regierung des Reichs nötigen Eigenschaften vor anderen Fürsten ausgezeichneten Mann, zum König erkoren, der die Wahl angenommen habe und auf seine Bitte von ihm feierlich gekrönt worden sei. Dies alles gehe aus dem vom Pfalzgrafen Rudolf, dem Herzog Rudolf von Sachsen und anderen besiegelten Wahldekret, dem auch diese seine von ihm besiegelte Supplik beigeheftet sei, der Vollmacht für den Pfalzgrafen und der Urkunde über die Krönung (n. 22) klar hervor. Der Papst möge daher Friedrichs nach kanonischer Regel vorgenommene Wahl sowie dessen Krönung anerkennen. Dat. 4. kal. decembris a. d. 1314. — Or. Wien Staats-A. mit dem Siegel des Erzbischofs an n. 3. (Wahldekret) angehängt (A). Ebda. ein zweites, mehrfach abweichendes durch das Siegel des Pfalzgrafen mit dem zweiten Exemplar v. n. 3 verbundenes Or. (B), in dem als die Feinde Heinrichs die Erzbischöfe von Mainz und Trier und Graf Gerhard von Jülich bezeichnet werden. — Lünig Reichsarch. 7, 83. Duellius Frid. pulch. 13. Dumont 1b, 15. Olenschlager Staatsgesch. Urk. 74 (alle aus B). Zeumer Gold. Bulle 2, 53. Schwalm MG. Const 5, 118 (A u. B.). Reg.: Georgisch 2, 285. Böhmer 1314—47 Wahlakt. n. 46. Lichn.-Birk 3, 352 n. 284. Vogt Reg. d. EB. v. Mainz n. 1706. Kisky Reg. d. EB. v. Köln 4, n. 888.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 28, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1314-11-28_1_0_7_0_0_28_28
(Abgerufen am 28.03.2024).