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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich erteilt demselben das Recht, den Zuschlag zu den alten Bonner Zöllen in der Höhe von 8 Turnosen auf jedes Fuder Weins und entsprechend auf alle anderen Waren, den weil. König Heinrich dem Erzbischof auf eine Anzahl von Jahren zur Entschädigung der im Dienste des Reichs gemachten Auslagen einzuheben gestattete, weiterhin auf seine Lebenszeit zu erheben, und verleiht ihm zum Ersatz der bei seiner Wahl aufgewendeten ungeheuren Kosten den von seinem Vorgänger zuerst in Hammerstein, dann zu Leutesdorf (Ludistorp) errichteten und jetzt nach Andernach verlegten Zoll von 10 Turnosen auf das Fuder Wein mit der Verpflichtung, denselben im Laufe der Zeit zum Nutzen des Staats und zum Vorteile der Kaufleute entweder ganz aufzuheben oder zu einem ihm passenden Zeitpunkt auf ein erträgliches Maß herabzusetzen. Im Fall der Aufhebung oder Herabsetzung des Zolles soll weder dieser, noch ein anderer Rheinzoll innerhalb des erzbischöflichen Gebietes mehr errichtet werden. Dat. Bůnne 5. kal. decembris a. d. 1314, regni a. 1. — Or. Düsseldorf Staats-A. (Kurköln 508) mit Siegel Frs. an rot-gelber Seide. Lacomblet 3, 103. MG. Const. 5, 135. Reg.: Hammerstein-Gesmold E. Freih. v., Urk. u. Reg. z. Gesch. d. Burggrafen u. Freih. v. Hammerstein 132. — Mit dieser Urk. erfüllte Friedrich eine der von Leopold in der Urk. v. 1314 Mai 9 eingegangenen Verpflichtungen.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 27, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1314-11-27_2_0_7_0_0_27_27
(Abgerufen am 28.03.2024).