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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich bestätigt dem Erzbischof Heinrich von Köln, den er columpnam imperii precipuum nennt, die ihm und seiner Kirche von des Königs Vorgängern verliehenen Rhein-Zölle zu Andernach, Bonn und Neuß mit dem besonderen Rechte einen oder zwei dieser Zölle an einen anderen Ort am Rhein innerhalb seines Gebiets zu verlegen und hebt von den bisher von der Kölner Kirche in den Städten Rees, Xanten und Rheinberg zu bestimmten Zeiten des Jahres eingehobenen Marktzöllen, durch die die auf dem Rhein verkehrenden Kaufleute schwer geschädigt wurden, die in den beiden erstgenannten Städten auf, indem er zur Entschädigung dem Erzbischof gestattet, fortan ständig in Rheinberg von jedem Fuder Weins einen Zoll von 4 Turnosen und entsprechende Zölle auch von allen anderen Rhein auf- oder abwärts verfrachteten Waren einzuheben, wie dies bereits die Erzbischöfe Siegfried und Wibold taten. Dat. Bunne 5. kal. decembris a. d. 1314, regni a. 1. — Or. Düsseldorf Staats-A. (Kurköln 509), mit Siegel Frs. an roter Seide. Lacomblet Ndrhein. UB. 3, 104. Schwalm MG. Const. 5, 134. Reg.: Böhmer 1314—47 Add. I Fr. d. S. n. 253. Kisky Reg. d. EB. v. Köln 4, n. 886.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 26, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1314-11-27_1_0_7_0_0_26_26
(Abgerufen am 28.03.2024).