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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Dieselben treffen mit Hzg. Leopold an Stelle Kg. Friedrichs und seiner anderen Brüder das Übereinkommen, daß alle Schäden, die ihnen und ihren Dienern von Friedrich und seinen Brüdern und deren Dienern während des Krieges um das Reich zugefügt werden sowie jene, die Friedrich und seine Partei von ihnen erleiden, nach dem Spruche eines aus Hzg. Symon von Teck, Burkhard von Ellerbach und Friedrich von Westerstetten bestehenden Schiedsgerichtes, das zwei Monate — bei den beiderseitigen Dienern einen Monat — nach erfolgter Anrufung sein Urteil zu fällen hat, vergütet werden sollen. Falls einer der Schiedsrichter abgeht, soll er innerhalb Monatsfrist durch einen neuen ersetzt werden. D. besch. u. i. d. b. g. ze Vlme an s. Cůnrats tag 1314. — Or. Wien Staatsarchiv mit Siegel Ulrichs an Pg. Str. Reg.: Lichn.-Birk 3, 352 u. 282.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 24, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1314-11-26_2_0_7_0_0_24_24
(Abgerufen am 28.03.2024).