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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Erzbischof Heinrich von Köln an alle Reichsgetreuen: Am 19. Oktober ist zu Frankfurt vom Pfalzgrafen Rudolf bei Rhein, der auch seine des Erzbischofs Wahlvollmacht hatte, von Hzg. Rudolf von Sachsen, qui in possessione iuris vel quasi eligendi fuit et est, wie dies seine Vorfahren immer waren, und von Hzg. Heinrich von Kärnten, dem wahren Erben und Kg. von Böhmen, Hzg. Friedrich von Österreich zum römischen König erwählt worden. Dieser ist vor ihm erschienen und hat die Krönung verlangt. Er hat hierauf, um nicht gegen des Apostels Gebot unrecht zu handeln, Herzog Ludwig von Baiern, der auch von einigen anderen Fürsten erwählt zu sein behauptet, sowie alle, die sich Friedrich entgegenstellen wollen oder ein Bestimmungsrecht am römischen Reich ansprechen, zur Erweisung ihres Rechts auf einen bestimmten Tag vorgeladen und die Bürger von Aachen dreimal durch besondere Boten in feierlicher Weise aufgefordert, ihn zur Krönung in die Stadt einzulassen. Da weder Ludwig noch einer seiner Anhänger am festgesetzten Tage vor ihm erschienen ist, hat er Friedrichs Wahl untersucht und gefunden, daß sie rechtmäßig und von den dazu berufenen Fürsten erfolgt sei, hingegen die angebliche Wahl Ludwigs, die am folgenden Tage ohne Zustimmung aller Fürsten und ohne vorherige Aufhebung der früheren Wahl Friedrichs erfolgte, hinfällig sei und hat, da ihm die Bürger von Aachen den Einlaß verwehrten, um die Krönung nicht länger als gebührlich hinauszuschieben, gemäß den ihm und seiner Kirche erteilten päpstlichen Privilegien über das Recht die Königskrönung an einem beliebigen, ihm geeignet erscheinenden Ort seiner Diözese vorzunehmen, Friedrich am 25. November (die b. Katerine virginis) in der Stadt Bonn nach öffentlicher Verlesung der genannten Privilegien unter Beobachtung der üblichen Feierlichkeiten gekrönt. Er bringt diese Krönung zur allgemeinen Kenntnis und fordert alle auf, Friedrich, als dem rechten römischen König, den Treueid zu leisten und in allem und jedem gleich seinen Vorgängern pflichtgemäß gehorsam zu sein. Es siegeln der Erzbischof, Herzog Rudolf von Sachsen und das Kapitel von Bonn, überdies beglaubigt der Notar Tilmann, genannt von Unna, die von ihm im Auftrag des Erzbischofs verfaßte Urkunde mit seinem Notariatszeichen. Zeugen: Herzog Rudolf von Sachsen, Landgraf Otto von Hessen, die Grafen Engelbert von der Mark, Gerlach, Emicho und Heinrich von Nassau, Simon und Johann von Spanheim, Rupert von Virneburg, Diether von Katzenelnbogen, die Pröpste Heinrich von Bonn, Hartrad von Merenberg von Wetzlar, Heidenreich von St. Severin in Köln, die Edlen Gerlach von Limburg, Heinrich von Löwenberg, Johann von Dollendorf, Konrad von Tomberg (Toneburg) und der Bonner Scholaster Johann von Saulheim (Sowenhem). Act. in monasterio fratrum minorum a. d. 1314 ind. 13. vicesima quinta die mensis novembris, que fuit dies beate Katerine virginis. — Or. Wien Staats-A. mit den 3 Siegeln an roten Seidenfäden. Fugger Spiegel d. Ehren 3/2, 275. Lünig Reichsarch. 7/3, 81. Duellius Frid. pulch. 10. Rousset Suppl au Corps dipl. 1/2, 87. Olenschlager Staatsgesch. Urk. 72. Schwalm MG. Const. 5, 115. Reg.: Georgisch 2, 285. Lichn.-Birk 3, 352 n. 281. Böhmer 1314—47 Wahlacten n. 44. Kisky Reg. d. EB. v. Köln 4 n. 884 (mit — offenbar versehentlich — Johann von Löwenberg neben Heinrich v. L. als Zeugen). — Über das Krönungsrecht sowie die staatsrechtliche Auffassung desselben durch den Kölner Erzbischof vgl. Stutz Der Erzbisch. v. Mainz u. d. dtsche. Königswahl 5 ff. u. bes. 34, Anm. 4, u. M. Krammer Wahl u. Einsetzung d. dtschen. Königs 20 ff.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 22, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1314-11-25_2_0_7_0_0_22_22
(Abgerufen am 28.03.2024).