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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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Karl IV. - RI VIII n. 372

1347 oct. 17, Tust

bekennt dem Götzman Mönch zu Basel für seine dienste 200 mark schuldig zu sein und verpfändet demselben dafür den Judenzins von 20 mark silber zu Colmar. Wurstisen Basler Chronik 170 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 373

1347 oct. 00, Tust

meldet der stadt Prag mit grosser freude, wie er hier mit bestimmtheit erfahren habe, dass Ludwig von Baiern (am 11. oct.) durch einen sturz vom pferde sein leben geendigt habe. Vestram fidelitatem ‒ prosecuturi. Palacky Ueber Formelbücher 357. [Nach Heinr. de Diessenh. 61 erfahr Karl den tod...

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Karl IV. - RI VIII n. 373a

1347 oct. 00, iuxta Chambium

Auf die nachricht von Ludwigs tode fällt Karl unter grossen verwüstungen in Baiern ein und zieht zunächst über Cham nach Regensburg, wo er als römischer könig anerkannt wird. Chron. de ducibus Bavariae ap. Böhmer 1,144. Michael Herbipol. ibid. 473. Heinr. Rebdorf 532. [Heinr. de Diessenh. 61....

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Karl IV. - RI VIII n. 373b

1347 oct. 00, Ratispone

Einzug als römischer könig. Michael Herbipol. 473 [mit dem datum oct. 22, dem aber die folgenden urkk. widersprechen; nach Gemeiner Regensburg. Chronik 2,49 verweilte Karl vom 20. oct. an in der stadt.] Chron. de ducibus Bavariae 144. Matth. Nuwenburg. 248. Beness 345.

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Karl IV. - RI VIII n. 374

1347 oct. 21, Ratispone

verheisst den bürgern zu Regensburg, wenn er kaiser würde, ihnen alle ihre alten privilegien unter kaiserlichem siegel zu bestätigen. Von der hant Welislabs etc. Reg. Boica 8,112.

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Karl IV. - RI VIII n. 375

1347 oct. 21, Ratispone

verspricht den bürgern von Regensburg, wenn sie von den herzogen von Baiern oder andern sollten angegriffen werden, mit aller macht behilflich zu sein, auch mit der herrschaft zu Baiern kein abkommen einzugehen, ohne sie einzuschliessen. Von der hand Welislabs etc. Reg. Boica 8,112. [‒ Daselbst...

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Karl IV. - RI VIII n. 376

1347 oct. 23, Ratispone

bestätigt der stadt Regensburg ihre [einzeln aufgezählten] privilegien. Per manus Welislai etc. Reg. Boica 8,113.

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Karl IV. - RI VIII n. 377

1347 oct. 23, Ratispone

bestätigt derselben ein eingerücktes priv. seines vaters könig Johann d. d. Ratispone 1331 aug. 10, schutz der bürger von Regensburg und ihrer beweglichen sachen in seinem land, handel mit aller art kaufmannswaare betreffend. Reg. Boica 8,113. [verbessert aus or. im baier. reichsarchiv.]

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Karl IV. - RI VIII n. 378

1347 oct. 24, Ratispone

bestätigt derselben noch einmal im allgemeinen alle von seinen reichsvorfahren derselben verliehenen privilegien. Per manus Welislai etc. Or. im baier. reichsarchiv.

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Karl IV. - RI VIII n. 379

1347 oct. 24, Ratispone

bestätiget den bürgern von Regensburg das bereits von seinen vorfahren und von den herzogen von Oesterreich erhaltene privileg, dass sie weder für kaiser, könig, bischof, herzog oder sonst wen gepfändet werden können, sondern nur für ihre mitbürger, wenn dem kläger vor dem stadtrichter die...

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Karl IV. - RI VIII n. 380

1347 oct. 24, Ratispone

gestattet denselben die erhebung eines ungelds, um brücke, wege und eingang der stadt damit zu unterhalten [und die stadt zu befestigen, verfügt, dass niemand wein ausschenken darf, der nicht die lasten der stadt mitträgt;] auch sollen die dortigen Juden die auflagen für bewachung, befestigung...

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Karl IV. - RI VIII n. 381

1347 oct. 24, Ratispone

bestätiget denselben das von seinen vorfahren erhaltene privileg, dass sie vor kein auswärtiges gericht geladen werden können, indem er zugleich verordnet, dass kein bürger fortan auf den antrag eines dritten soll in die acht gethan werden können. Per manus Welislai etc. Ibid. 8,113.

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Karl IV. - RI VIII n. 382

1347 oct. 24, Ratispone

gestattet denselben im namen des königs friedbrecher und schädliche leute, wenn sie bürger und andere, die nach Regensburg gehen oder daher kommen, fangen, sowohl in der stadt als auch auswärts in fremden gerichten festzunehmen, doch so, dass sie die letztern nur dann richten. wenn das der...

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Karl IV. - RI VIII n. 383

1347 oct. 24, Ratispone

bestätiget denselben die privilegien: dass von dem stadtrichter nur an das kaiserliche hofgericht appellirt werden kann; dass nicht das verbrechen eines einzelnen der stadt zum schaden gerechnet werde; dass ieder fremde wegen real- und personalklagen sich an das stadtgericht zu wenden habe;...

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Karl IV. - RI VIII n. 384

1347 oct. 31, vor Nuremberg

(ze veld) verspricht die brüder Johann und Albrecht burggrafen zu Nürnberg, die bei ihm und dem reiche mit ihrem dienst bleiben wollen, mit ihren kindern, herrschaften, leuten und gütern zu schirmen. Schütz Corpus hist. 4,258. Mon. Zoller. 3,159.

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Karl IV. - RI VIII n. 384a

1347 oct. 31, Nurenberg

Einzug als römischer könig. Michael Herbipol. 473. [Deinde veniens Nürnberg ac gravibus factis promissionibus burggravio ibidem, quem evadere nequivit, in Nürenberg est receptus. Matth. Nüwenb. 248.] Qui (Karolus) iter suum versus Nürenberg dirigens ab ipsis ut rex receptus est et ibi aliquo...

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Karl IV. - RI VIII n. 385

1347 oct. 31, Nurenberch

gebietet der Judengemeinde zu Nürnberg, den brüdern Johann und Albrecht burggrafen von Nürnberg iährlich 1000 pfund heller zu zahlen von den gülten und zinsen, welche sie dem reiche schuldig sind, so lange bis er oder seine nachkommen am reich diese jährlichen 1000 pfund von den gedachten...

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Karl IV. - RI VIII n. 386

1347 oct. 31, Nurenberch

thut dem rath und der gemeinde der reichsstadt Windsheim und der meisterschaft der Juden daselbst zu wissen, dass er sie den gebrüdern Johann und Albrecht burggrafen zu Nürnberg versetzt habe, und gebietet ihnen, denselben zu huldigen. Hugo Mediatisirung 438. Mon. Zoll. 3,162.

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Karl IV. - RI VIII n. 387

1347 oct. 31, Nurenberch

verleiht den Johann und Albrecht gebrüdern burggrafen von Nürnberg alle rechte von lehenschaft oder satzung, welche weiland Konrad von Schlüsselberg von dem reich hatte an den dörfern Neuenhof, Tauchansreut, Güntherspühel u. s. w. Schütz Corpus 4,257. Mon. Zoll. 3,161.

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Karl IV. - RI VIII n. 388

1347 oct. 31, Nurenberch

verspricht den vorgenannten, die sich ihm mit ihren treuen verbunden haben, mit aller seiner macht beholfen sein zu wollen, wenn Ludwig, der sich nennt markgraf von Brandenburg, herzog Stephan oder ihre geschwister sie hindern wollten an ihrer pfandung zu Vohburg burg und markt, zu Neustadt an...

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Karl IV. - RI VIII n. 389

1347 oct. 31, Nurenberch

entlediget die vorgenannten burggrafen und deren erben von aller schuld, hauptgut und gesuchs, die sie allen seinen Juden in seinen und des reichs städten oder wo sie gesessen, schuldig sind. Mon. Zoll, 3,163.

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Karl IV. - RI VIII n. 390

1347 oct. 31, Nurenberch

entbietet allen Juden, dass er die vorgenannten burggrafen um ihrer dienste willen aller schulden, die sie ihm schuldig sind, ledig gesagt habe, und gebietet den Juden, dass sie den burggrafen ihre desfallsigen briefe zurückgeben sollen. Mon. Zoll. 3,164.

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Karl IV. - RI VIII n. 391

1347 oct. 31, Nurenberch

verleiht Chunrat dem iungen Walstromeyr und dessen erben das forstmeisteramt über seinen und des reiches forst zu Nürnberg mit der bestimmung, dass in ermanglung von söhnen dessen tochter und enkel und in ermanglung von solchen die kinder seiner schwester Katherein wirthin Heinrich des...

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Karl IV. - RI VIII n. 392

1347 oct. 31, Nurenberch

verordnet, dass fortan im reichsforst zu Nürnberg keine köhler, scharrer und pecher sein und kein wagen- oder buttenholz darin geschlagen werden soll, mit näheren bestimmungen. Ebendaher.

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Karl IV. - RI VIII n. 393

1347 nov. 1, Nurenberch

gestattet, dass Wilhelms von Egerbach güter in Wihemitz (Willomitz?), bei Kadan und Maschow, marktrecht erhalten (in oppido forense transeant). Aus dem archive in Raudnitz durch Höfler.

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Karl IV. - RI VIII n. 394

1347 nov. 2, Nurenberch

gibt dem edeln manne Kraft von Hohenlohe, der ihm gehuldet und sein lehen von ihm empfangen und ihm zu helfen gelobt hat, wegen dieser seiner unterthänigkeit 15000 gulden und versetzt dafür ihm und seinen erben die reichsstädte Friedberg und Gelnhausen, mit Christen und Juden, mit...

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Karl IV. - RI VIII n. 395

1347 nov. 2, Nurenberch

schreibt den bürgern zu Friedberg und zu Gelnhausen, dass er sie dem edeln manne Kraft von Hohenlohe verpfändet habe für 15000 gulden, und gebietet ihnen demselben dieserhalb zu schwören. Hanselmann 1,449.

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Karl IV. - RI VIII n. 396

1347 nov. 2, Nurenberch

bekennt dem edeln manne Kraft von Hohenlohe 5000 gulden für dienste schuldig zu sein und verspricht sie auf den nächsten oberstentag (ian. 6) auszuzahlen. Hanselmann 1,450.

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Karl IV. - RI VIII n. 397

1347 nov. 2, Nurenberch

bestätigt den bürgern von Nürnberg alle privilegien seiner reichsvorfahren namentlich seines elteren vaters kaiser Heinrich. Von der hende Welislabs u. s. w. Aus den originalregg. des baier. reichsarchivs.

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Karl IV. - RI VIII n. 398

1347 nov. 2, Nurenberch

thut den bürgern von Nürnberg die gnad, dass er ihnen wegen keiner sache einen dienst mit ihres selbst leib zu thun anmuthen solle, dann als ferr, dass sie über nacht wieder heim kommen mögen, und will auch, dass die burg mit dem mittlern thurm von der stadt nicht abgesondert werde. (Wölckern)...

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Karl IV. - RI VIII n. 399

1347 nov. 2, Norimberge

thut den bürgern von Nürnberg die gnad, dass sie und ihre güter nie vom reich sollen verpfändet werden können. Per manus Welislai etc. Wölckern 324.

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Karl IV. - RI VIII n. 400

1347 nov. 2, Norimberge

ertheilt den bürgern von Nürnberg die gnade, dass sie einen ieglichen schädlichen menschen, der in ihr und des reichs gefängniss zu Nürnberg komme, mit bösem leumund überkommen und den leib angewinnen mögen, und dass die bürger des raths und die schöffen zu Nürnberg gewalt haben sollen, einen...

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Karl IV. - RI VIII n. 401

1347 nov. 2, Norimberge

verordnet, dass die bürger zu Nürnberg aller iener rechte und freiheiten, die seine bürger zu Prag in allen städten zu Peheim, Merhern und Polan und in der grafschaft zu Lutzemburch haben, sich erfreuen, zu Prag und in allen städten seiner erblande alle ihre kaufmannschaft verkaufen und andere...

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Karl IV. - RI VIII n. 402

1347 nov. 2, Norimberge

gebietet allen fürsten, herren und andern leuten, die krieg mit einander rühren, der das reich nichts angeht, die bürger von Nürnberg und alle andern leute, die iener krieg nichts angeht, nicht zu schädigen, widrigenfalls dies als raub angesehen und gebüsst werden müsste. Originalregg. l. c....

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Karl IV. - RI VIII n. 403

1347 nov. 2, Norimberge

gebietet allen bischöfen, fürsten, herrn, vicedomen, amtleuten und richtern, die bürger von Nürnberg und deren hubner und gut um weltliche sachen vor ihnen nicht beklagen und keine urtheile über sie sprechen zu lassen, sondern die kläger an den schultheissen zu Nürnberg zu weisen....

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Karl IV. - RI VIII n. 404

1347 nov. 2, Norimberge

verordnet zur schonung des reichswaldes bei Nürnberg während seiner dortigen anwesenheit, dass die Juden daselbst den dortigen rathsbürgern von ihrer gewöhnlichen steuer iährlich 200 pfund heller reichen sollen, um dafür brennholz auf die burg zu kaufen. Von der hende Welislabs u. s. w....

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Karl IV. - RI VIII n. 405

1347 nov. 2, Norimberge

gibt den bürgern und dem rath der stadt Nürnberg behufs der herung und hegung der dortigen reichswälder genannte rechte und gesetze, namentlich dass alle amtleute, förster und zeidler aus beiden wäldern iederhalb der Pegnitz iährlich dem rath schwören sollen, dessen zum nutzen der wälder...

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Karl IV. - RI VIII n. 406

1347 nov. 2, Norimberge

schreibt der stadt Hagenau, dass er den dechant von Strassburg Johann von Lichtenberg als bevollmächtigten an sie sende. Zeitschrift f. Gesch. des Oberrheins 24,172 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 407

1347 nov. 3, Norimberge

verleiht dem herzog Friedrich von Teck seiner getreuen dienste wegen die landvogtei zu Franken und gebietet allen reichsgetreuen ihm als solchem gehorsam zu sein. Reg. Boica 8,115. Bensen Hist. Untersuchungen über Rotenburg 146. unvollst.

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Karl IV. - RI VIII n. 408

1347 nov. 3, Norimberge

urkundet für denselben die landvogtei in Augsburg in der stadt und auf dem lande betreffend. Stälin Wirtenb. Gesch. 3,236 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 409

1347 nov. 3, ....

bestätigt eine scheidung, die burggraf Johann von Nürnberg am gestrigen tage zwischen dem kloster Wilzburg und der stadt Weissenburg gemacht hat, forstnutzungen betreffend. Reg. Boica 8,115. Mon. Zoll. 3,166 extr. [Der ausstellungsort fehlt im orig.]

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Karl IV. - RI VIII n. 410

1347 nov. 4, Norimberge

verleiht den bürgern von Nürnberg die gnade, dass sie um weltliche sachen weder vor sein hofgericht noch vor ein anderes gericht ausserhalb der stadt sollen geladen werden dürfen, falls sie bereit sind in der stadt vor dem dortigen schultheissen zu recht zu stehen. Per manus Welislai etc. Aus...

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Karl IV. - RI VIII n. 411

1347 nov. 5, Nurenberg

belehnt mit rath seiner fürsten und herren den Rudolf, herzog von Sachsen, kurfürsten und obersten marschall des reichs, und dessen kinder und erben, um ihr erbe zu breiten, mit der Altmark dergestalt, dass die Elbe gränze gegen die mark Brandenburg sein soll. Durch die hende Welislabs u. s. w....

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Karl IV. - RI VIII n. 412

1347 nov. 5, Nurenberg

belehnt den Albrecht Schenk von Limburg, nachdem ihm derselbe gehuldet hat, mit seiner wildbahn um Limburg, Schmiedelfeld, Bernigersweiler u. s. w. und genannten geleiten. Durch die hende Welislabs u. s. w. Lünig Corp. iur. feud. 1, 1013.

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Karl IV. - RI VIII n. 413

1347 nov. 5, Nurenberg

bestätigt den grafen Eberhard und Ulrich von Wirtemberg, seinen getreuen landvögten alle ihre briefe um besitzungen und rechte. Stälin Wirtemb. Gesch. 3,234 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 414

1347 nov. 5, Nurenberg

festet und bestätigt denselben und ihren erben den zoll zu Göppingen in all der weise, wie ihn der alte von Stauffenegge, der ihn von seinem ahnen Heinrich VII. hatte, bis an seinen tod eingenommen hat. Reyscher Samml. der Wirtenb. Ges. 17a, 3.

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Karl IV. - RI VIII n. 415

1347 nov. 6, Nurenberg

bestätigt dem abt und convent von Wilzburg die eingerückte urkunde Friedrichs II. d. d. Ravenna 1226 apr. Schütz Corpus 4,260.

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Karl IV. - RI VIII n. 416

1347 nov. 6, Nurenberg

gebietet den burggrafen Johann und Albrecht zu Nürnberg, von seines und des reichs wegen abt und convent von Heilsbronn zu schirmen. Mon. Zoll. 3,167.

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Karl IV. - RI VIII n. 417

1347 nov. 7, Nurenberg

bestätigt dem abt und convent von Heilsbronn eine eingerückte urkunde Heinrichs VII. d. d. Pisa 1313 iun. 11. Schütz Corpus 4,262.

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Karl IV. - RI VIII n. 418

1347 nov. 7, Nurenberg

bestätigt dem abt und convent von Elwangen einen eingerückten von kaiser Ludwig dem frommen (a celebris memorie divo Ludewico augusto Rom. imperatore, non illo Bawaro, quem ecclesia sacrosancta iusto iudicio reprobavit) erhaltenen brief d. d. Achen 814 april 8. Per manus Welislai etc. Lünig R....

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