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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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Beschwerdepunkte der markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meissen gegen Karl IV.: Der kaiser habe im sog. Voigtlande festen und güter gekauft, die sie und ihre voreltern vom reiche besessen haben und die in ihrem fürstenthum und seinen gränzen liegen, näml. Mylau (sö. Greiz), Stolberg, Reichenbach, Schöneck etc.; der kaiser habe viele ihrer vasallen (die grafen Heinr. von Schwarzburg, herrn in Arnstedt, Heinr. von Schwarzburg, herrn in Leutemberge, und die herrn von Waldenburg und Colditz) zu seinen lehensleuten angenommen, die ihre güter nun vom kaiser empfangen; er hindere sie und ihre vasallen in der benutzung ihrer güter, strassen und geleite und an der schiffahrt von Pirna nach Dresden, und habe einen neuen zoll und ein neues geleit errichtet; er habe mit dem erzb. von Mainz und dem bischofe von Wirzburg und dem herrn von Wirtemberg ein bündniss geschlossen, ohne sie auszunehmen; er habe in ihrer landgrafschaft Thüringen einen landfrieden geschlossen ohne ihr wissen und ihre zuziehung und während der dauer des durch den patriarchen von Alexandrien zwischen dem kaiser und ihnen geschlossenen vertrages, obwohl der patriarch beim weggehen von Dresden erklärt habe, dass unterdessen alles im alten zustande bleiben solle u. s. w. Mitth. d. V. f. Gesch. d. D. in Böhmen 16,179‒181. ‒ Die abfassung dieser artikel fällt zwischen den abschluss des thüringischen landfriedens 1372 märz 28 (nr. 5031) und die aussöhnung der markgrafen mit dem kaiser 1372 nov. 25 (p. XXX n.).

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 763, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1372-00-00_5_0_8_0_0_9438_763
(Abgerufen am 28.03.2024).