RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII
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gönnt und erlaubt dem abt Heinrich von Fuld, der römischen kaiserin Anna erzkanzler, und dessen nachfolgern aus den stiftischen dörfern Sundheim und Geroldisfelt städte zu machen und sie zu befestigen, auch daselbst sowie in der ebenfalls stiftischen stadt Lengsfeld einen wochenmarkt zu haben. Schannat Trad. Fuld. 353. ‒ Mit imp. 4.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI VIII n. 2939, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1359-04-12_1_0_8_0_0_3276_2939
(Abgerufen am 07.10.2024).