RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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Karl IV. - RI VIII n. 244

1346 sept. 19, Lutzelinburg

bestätigt für denselben fall die urkunde kaiser Heinrichs VII. dd. Rom 1312 iul. 6 wegen der rechte und besitzungen der römischen kirche (Reg. Heinr. nr. 496). Zeugen wie vorher. Theiner l. c. 2,170.

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Karl IV. - RI VIII n. 245

1346 sept. 20, Lutzelinburg

erklärt, dass er die lehenshoheit der marken Thalvank und Thronecke, die von der grafschaft Lützelburg zu lehen giengen, aber afterlehen vom stifte Trier waren, nach dem willen seines vaters dem erzbischof Baldewin gegen 4000 florentiner gulden abgetreten habe. Compte rendu de séances de...

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Karl IV. - RI VIII n. 246

1346 sept. 20, Lutzelinburg

gebietet dem Wildgrafen Friedrich von Kyrburg, die genannten marken statt von der grafschaft Lützelburg fortan vom erzstifte Trier zu lehen zu nehmen. Compte-rendu 3,263 extr. Dominicus Baldewin 463 extr. Wurth-Paquet ibid. 7 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 247

1346 sept. 20, Lutzelinburg

befiehlt allen seinen mannen und unterthanen in seiner grafschaft Lützelburg, dem erzbischofe Baldewin von Trier auf dessen befehl mit aller ihrer macht zu ross und zu fuss zu hilfe zu kommen und zwar auf Karls kosten, wenn die hilfe wegen des Baiern, auf des erzbischofs kosten, wenn sie wegen...

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Karl IV. - RI VIII n. 248

1346 sept. 21, Lutzelinburg

erklärt, da er nicht in der grafschaft Lützelburg oder deren nähe bleiben kann und mit dem erzbischof Baldewin von Trier seinem oheim in gutem einvernehmen leben will, dass seine stellvertreter in der grafschaft nichts ohne rath und zustimmung des erzbischofs thun sollen, widrigenfalls dieser...

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Karl IV. - RI VIII n. 249

1346 sept. 22, Lutzelinburg

schreibt seinem seneschall, den prevots und maiern seiner grafschaft Lützelburg, dass es allen sowohl im deutschen wie im wallonischen viertel bei strafe verboten sei das wild mit netzen zu fangen. Wurth-Paquet l. c. 8 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 250

1346 sept. 22, Lutzelinburg

erlaubt dem kloster Marienthal (nordwestlich von Lützelburg), den zehnten in Rur (Roule) zu verpachten, zu verkaufen oder sonst darüber zu verfügen. Archiv der Ges. 11,448 extr. Wurth-Paquet l. c. 8 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 251

1346 sept. 26, ....

bekennt dem Arnold von Arlon 957 goldschilde schuldig zu sein, die bei gelegenheit der überführung der leiche des königs Johann nach Lützelburg ausgegeben worden. Wurth-Paquet l. c. 9 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 252

1346 sept. 30, apud civitatem Virdunensem

ernennt (noch als in regem Romanorum electus) den erzbischof Arnest von Prag, die grafen Ademar von Valence (Valentinensem) Amadeus von Genf, Ludwig von Savoien und zwölf andere genannte zu bevollmächtigten, um nach seiner bestätigung durch den römischen stuhl in seinem namen die...

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Karl IV. - RI VIII n. 253

1346 sept. 30, ....

ernennt bevollmächtigte, um dem pabste den treueid (iuramentum fidelitatis) zu leisten und ihn um die salbung und krönung zu bitten. Verzeichniss der Urkunden des päbstlichen archivs bei Muratori Antiq. 6,99.

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Karl IV. - RI VIII n. 254

1346 oct. 3, ....

verpfändet dem Arnold von Erlon für 2500 gulden die grafschaft Dorbuix (Durbui) mit zubehör. Compte-rendu des séances de la comm. d'hist. de Belgique 3,263 extr. Wurth-Paquet in Publ. de Lux. 1 (23), 9 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 255

1346 oct. 3, ....

bekennt demselben für die kosten seines aufenthaltes in Lützelburg und für das leichenbegängniss seines vaters 677 gulden schuldig zu sein. Compte-rendu 3,263 extr. Wurth-Paquet l. c. 9 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 256

1346 oct. 4, in Arluno

bestätigt dem Wernher herrn von Tomburg das demselben vor zeiten von seinem vater verliehene erblehen von 270 pfund kleiner turnosen von ungelt und zoll zu Lützelburg. Guden 2,1104.

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Karl IV. - RI VIII n. 257

1346 oct. 4, ....

überlässt dem Arnold von Erlon bis zur zahlung von 1000 pfund den genuss der einkünfte der probstei Thionville. Compte-rendu etc. de Belgique 3,264 extr. Wurth-Paquet l. c. 10 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 258

1346 oct. 5, ....

verspricht demselben die ihm schuldigen 600 gulden auf die einkünfte der grafschaft Lützelburg zu legen. Compte-rendu 3,264 extr. Wurth-Paquet l. c. 10 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 259

1346 oct. 7, Theonis villa

schreibt dem Humbert Delphin von Vienne und grafen in erinnerung der von dessen vorfahren bewährten treue, dass er nicht durch seine verdienste sondern durch göttliche fügung zum regierer des römischen reiches erwählt worden und geneigt sei, die privilegien, die derselbe von seinen...

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Karl IV. - RI VIII n. 260

1346 nov. 7, ....

erklärt, dass die bewohner von Dampvillers die freiheiten des gesetzes von Beaumont gemessen sollen wie unter seinen vorfahren. Wurth-Paquet l. c. 11 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 261

1346 nov. 12, ....

weist den Arnold von Erlon für ihm schuldige 782 gulden auf die einkünfte der grafschaft Lützelburg. Compte-rendu des séances de Belgique 3,263 extr. Wurth-Paquet l. c. 11 extr. (mit der angabe 1782 gulden).

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Karl IV. - RI VIII n. 262

1346 nov. 15, Lucemburch

überträgt die forderung von 1200 pfund turnosen, welche er an den herzog von Bourbon wegen der heirath von dessen schwester Beatrix mit seinem vater könig Johann von Böhmen zu machen hat, auf seine schwester die herzogin der Normandie als abschlag dessen, was er ihr schuldig ist. Aus orig. in...

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Karl IV. - RI VIII n. 263

1346 nov. 22, Treves

tritt an seine schwester die herzogin der Normandie für die ihr als mitgift schuldigen 120000 goldgulden eine ihm zustehende auf bestimmte güter gelegte rente von 4000 livres und mehrere andere ihm gehörende güter und renten ab. Aus orig. in Paris J 432,13 durch Waitz.

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Karl IV. - RI VIII n. 264

1346 nov. 25, Bunna

hebt alle seit dem tode Heinrichs VII. ohne vorwissen des erzbischofs von Trier angelegten zölle zu wasser und zu lande namentlich auf dem Rheine auf, gelobt die an erzbischof Baldewin verpfändete reichsfeste Wolfstein vom grafen von Veldenz, den der erzbischof als mitbesitzer zugelassen hat,...

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Karl IV. - RI VIII n. 264a

1346 nov. 26, Bonne

Königskrönung, nachdem die boten mit der päbstlichen bestätigung der wahl zurückgekommen waren, durch den erzbischof Walram von Cöln [und zwar in Bonn, weil ihn die bürger von Aachen nicht in die stadt liessen.] Approbatione vero facta et Karolo transmissa per papam ipse Karolus coronatus fuit...

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Karl IV. - RI VIII n. 265

1346 nov. 26, Bonne

(in die coronationis nostre) verleiht der stadt Bonn, um seinen krönungsort zu ehren, zollfreiheit von allen waaren und gütern, nimmt sie in seinen schutz und bestätigt ihr alle privilegien seiner vorgänger. Aus Kindlingers hss. zu Münster 59,16 durch Ficker.

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Karl IV. - RI VIII n. 266

1346 nov. 26, Bonne

gibt in istis nostre coronationis ad regnum Romanum primordiis, cuius solempnia in nobis nutu divino hodie sunt completa, der tochter des ritters Johann von Contravia erste bitten an ein kloster in Andernach. Lacomblet Niederrhein. Urkb. 3,353 note extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 267

1346 nov. 26, Bonne

bestätigt und erneuert dem um seine wahl und krönung verdienten erzbischof Walram von Cöln die zölle in Andernach, Bonn, Neuss und Berka, die münzen, die nichtvorladung seiner leute vor ein reichsgericht, das recht gebiete und reichslehen innerhalb der diöcese zu erwerben, die Juden, die...

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Karl IV. - RI VIII n. 268

1346 nov. 26, Bonne

gestattet demselben, das erzkanzleramt in Italien durch einen stellvertreter auszuüben und bei einladungen zum königlichen hofe sich entschuldigen zu dürfen, verspricht mit Ludwig dem Baiern sich nicht zu einigen noch den königstitel abzulegen ausser mit zustimmung des erzbischofs, desgleichen...

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Karl IV. - RI VIII n. 269

1346 nov. 26, Bonne

verpfändet demselben die reichsstadt Dortmund mit der freigrafschaft nebst der vogtei über Essen für die 100000 mark, welche das reich dem erzstift schuldig ist besonders wegen der auslagen der erzbischöfe Sifried und Wicbold wie nicht minder als ersatz des schadens, welche könig Albrecht dem...

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Karl IV. - RI VIII n. 270

1346 nov. 26, Bonne

bestätigt und vermehrt in einer sehr umfassenden urkunde dem erzbischofe Baldewin von Trier die einzelnen freiheiten, privilegien und gnaden, welche seine vorfahren am reich der kirche Trier verliehen haben. Hontheim Hist. Trevir. dipl. 2,164‒171.

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Karl IV. - RI VIII n. 271

1346 nov. 26, Bonne

bestätigt demselben die ursprünglich von könig Albrecht der kirche von Trier gemachte schenkung von burg und städtlein Cochem nebst zugehör namentlich burg und dorf Clotten. Ebendas. 162.

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Karl IV. - RI VIII n. 272

1346 nov. 26, Bonne

gestattet demselben, wenn von den ihm und seiner kirche verpfändeten reichsgütern einigen personen feuda annua manualia videlicet in pondere, numero et mensura verabreicht werden sollten, solche abzulösen und zwar eine mark iährlicher gülte mit zehn mark, ein fuder wein mit 40 und ein malter...

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Karl IV. - RI VIII n. 273

1346 nov. 26, Bunne

überträgt demselben sein königliches recht der ersten bitten für seine diöcese und provinz und verspricht gleiche übertragung, sobald er kaiser geworden sei. Dominicus Bald. 466. extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 274

1346 nov. 26, Bunne

gestattet demselben, dass er alle kaiserlichen rechte in seinen reichspfandschaften ausübe, dass er die steuern nach der von Heinrich VII. gütigen währung (1 mark gleich 36 alten groschen, 1 schilling heller gleich einem alten groschen) erhebe und festen baue und abthue. Ebendas. extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 275

1346 nov. 26, Bunne

erneuert demselben die pfandschaft von Boppard, Wesel, von der vogtei Hirzenach, dem Galgenscheiter gericht u. a., indem er die pfandsumme auf 30000 mark silber ansetzt. Ebendas. extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 276

1346 nov. 26, Bunne

gebietet, dass niemand leute des erzbischofs von Trier und seiner unterthanen als pfahlbürger aufnehme, dass kein schädlicher, verurtheilter oder excommunicirter mann in seinen und des reichs städten ohne erlaubniss des erzbischofs zugelassen, die etwa schon zugelassenen sofort vertrieben...

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Karl IV. - RI VIII n. 277

1346 nov. 26, Bunne

verleiht demselben und seinen nachfolgern die durch den tod Friedrichs von Daun genannt von Wolkeringen ledig gewordenen reichslehen. Compte-rendu des séances de la comm. d'hist. de Belgique 3,255 extr. Dominicus 467 extr. Wurth-Paquet in Public. de Luxemb. 1(23),12 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 278

1346 nov. 26, Bunne

bestätigt demselben die verpfändung von schloss und stadt (Kaisers-)Lautern und schloss und stadt Wolfstein und setzt die pfandsumme auf 10000 mark fest. Compte rendu etc. 3,256 extr. Dominicus 467 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 279

1346 nov. 26, Bunne

gestattet demselben das von seinem vater Johann von Böhmen an Wilhelm von Manderscheid versetzte Laufenfeld an sich zu lösen. Compte-rendu etc. 3,265 extr. Dominicus 467 extr. Wurth-Paquet l. c. 12 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 280

1346 nov. 26, Bunne

bestimmt, dass alle demselben gegebenen briefe, in denen aus versehen der titel des königs von Böhmen ausgelassen sei, dessen ungeachtet volle giltigkeit haben sollen. Dominicus 467 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 281

1346 nov. 26, Bunne

verleiht dem erzbischofe Gerlach von Mainz das dem könige nach seiner krönung zustehende recht, in seinem sprengel zu den erledigten stellen und pfründen vorzuschlagen, wen er wolle. Pelzel (text) 1,166 angeblich aus Würdtwein Dioec. Mogunt. 2,26, wo sich aber nichts findet.

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Karl IV. - RI VIII n. 282

1346 dec. 1, Treviris

verleiht dem Johann herrn von Schleiden und dessen erben die freiheit, dass sie ihr reichslehen fortan von den grafen von Lützelburg empfangen dürfen doch mit vorbehalt der rechte des reichs. Lünig R. A. 22,620 (mit vi. kal. dec. 1346.) [Wurth-Paquet l. c. 12 extr. mit kal. dec. was wohl...

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Karl IV. - RI VIII n. 283

1346 dec. 2, Treviris

bestätigt alle dem erzbischofe Baldewin von Trier und seinem stifte von seinem vater dem könige Johann oder ihm selbst verliehenen privilegien. Dominicus Baldewin 467 extr. Wurth-Paquet l. c. 13 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 284

1346 dec. 2, Treviris

bewilligt demselben, dass ohne seine erlaubniss niemand innerhalb des erzstiftes oder eine meile von dessen gerichtsbarkeit und distrikt festen errichten dürfe, auch nicht er und seine nachfolger. Dominicus l. c. extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 285

1346 dec. 2, Treviris

erneuert demselben das privilegium de non evocando. Ebendas. 468 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 286

1346 dec. 2, Treviris

bewilligt demselben, so oft er in des reichs und seiner kirche geschäften reise, für ihn und seine begleiter das recht des freien hoflagers und des marktes käuflicher dinge, wie der könig ihn habe, gestattet ihm Öffnung wie in andern reichsfesten so namentlich in Wildberg, untersagt iede...

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Karl IV. - RI VIII n. 287

1346 dec. 2, Treviris

gelobt in bestimmter frist dafür zu sorgen, dass seine abwesende Gemahlin Blantze alle demselben wegen der grafschaft Lützelburg gegebenen briefe genehmige. Ebendas. extr. Compte rendu des séances de la comm. d'hist. de Belgique 3,264 extr. Wurth-Paquet l. c. 13 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 288

1346 dec. 3, Treviris

bekennt von wegen der grafschaft Lützelburg vom erzbischofe Baldewin von Trier zu lehen erhalten zu haben die markgrafschaft Arlon, das oberstmarschallamt der kirche Trier, 72 mutterkirchen, desgleichen die vogtei über die güter des klosters St. Maximin und die stadt Bittburg. Hontheim Hist....

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Karl IV. - RI VIII n. 289

1346 dec. 3, ....

beurkundet, in gegenwart seiner vasallen Gerard von Huffalise, Johann von Rodmachern u. s. w. die privilegien der stadt Lützelburg bestätigt zu haben. Würth-Paquet l. c. 13 extr.

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Karl IV. - RI VIII n. 290

1346 dec. 5, Dydenhofen

beurkundet, dass er an erzbischof Baldewin von Trier die orte Echternach, Bidburg, Remiche und Grevenmachern verkauft habe und dass der erzbischof ausser den im verkaufsbriefe festgesetzten einkünften noch andere erheben könne, welche zur erhaltung der ehre und des nutzens der grafschaft...

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Karl IV. - RI VIII n. 291

1346 dec. 5, Dydenhofen

beurkundet, dass er und sein oheim Baldewin, erzbischof von Trier übereingekommen sind, zur entscheidung von etwaigen zwistigkeiten zwischen ihnen schiedsrichter zu ernennen, welche namentlich auch untersuchen sollen, ob der graf von Lützelburg güter und lehen im erzbisthum Trier oder der...

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Karl IV. - RI VIII n. 292

1346 dec. 5, Dydenhofen

transsumirt und bestätigt eine zwischen dem erzbischof Theoderich von Trier einer- und der gräfin Ermesinde von Lützelburg und deren sohn Heinrich, seinen vorfahren, andererseits geschlossene übereinkunft d. d. 1239 iul. 24 die von der kirche Trier zu lehen gehende Ortschaft Bidburg...

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