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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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verpfändet demselben die reichsstadt Dortmund mit der freigrafschaft nebst der vogtei über Essen für die 100000 mark, welche das reich dem erzstift schuldig ist besonders wegen der auslagen der erzbischöfe Sifried und Wicbold wie nicht minder als ersatz des schadens, welche könig Albrecht dem letztgenannten erzbischofe, als er ihn überwältigte, zugefügt hat; so lange diese pfandschaft vom reiche nicht gelöst ist, soll Walram zu keinem zuzuge verpflichtet sein. Joannis Spicil. 43.

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 269, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1346-11-26_6_0_8_0_0_377_269
(Abgerufen am 29.03.2024).