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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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bestätigt und erneuert dem um seine wahl und krönung verdienten erzbischof Walram von Cöln die zölle in Andernach, Bonn, Neuss und Berka, die münzen, die nichtvorladung seiner leute vor ein reichsgericht, das recht gebiete und reichslehen innerhalb der diöcese zu erwerben, die Juden, die rechte an Dortmund und an der vogtei von Essen und überhaupt alle seine privilegien. Ebendas. 3,353. Lünig R. A. 16,466 mit vi. kal. sept. [Diese und die zwei folgenden urkunden enthalten die ausführung der versprechungen, welche Karls vater Johann von Böhmen dem erzbischof vor der wahl am 22. iuni gemacht hatte. Ebendas. 348.]

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 267, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1346-11-26_4_0_8_0_0_375_267
(Abgerufen am 18.04.2024).