RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII
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tritt an seine schwester die herzogin der Normandie für die ihr als mitgift schuldigen 120000 goldgulden eine ihm zustehende auf bestimmte güter gelegte rente von 4000 livres und mehrere andere ihm gehörende güter und renten ab. Aus orig. in Paris J 432,13 durch Waitz.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI VIII n. 263, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1346-11-22_1_0_8_0_0_370_263
(Abgerufen am 28.03.2024).