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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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befiehlt allen seinen mannen und unterthanen in seiner grafschaft Lützelburg, dem erzbischofe Baldewin von Trier auf dessen befehl mit aller ihrer macht zu ross und zu fuss zu hilfe zu kommen und zwar auf Karls kosten, wenn die hilfe wegen des Baiern, auf des erzbischofs kosten, wenn sie wegen seines stiftes nothwendig wäre. Dominicus 462 extr. Wurth-Paquet l. c. 7 extr.

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 247, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1346-09-20_3_0_8_0_0_354_247
(Abgerufen am 20.04.2024).