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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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erlaubt dem stadtrathe von Iglau die aufnahme von Juden und die festsetzung der bedingungen hiefür und bestimmt, dass diese Juden dann von der verbindung mit den übrigen Juden in Mähren namentlich denen von Brünn befreit sein sollen. Cod. Mor. 7, 451. Tomaschek Deutsches Recht in Oesterreich 332.

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 219, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1345-08-25_1_0_8_0_0_318_219
(Abgerufen am 19.04.2024).