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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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verbündet sich in gemeinschaftlich ausgestellten urkunden mit Friedrich landgrafen von Thüringen und markgrafen von Meissen, lebenslänglich einander zu helfen mit hundert helmen und nach umständen mit mehr; ausgenommen ist nur das römische reich, doch soll der andere neutral bleiben, wenn dieses den einen angreift; feinden wollen sie keinen durchzug gestatten, räubereien aus einem in das andere land wehren. [Zwei gleichlautende urkunden, in der einen Friedrich in der andern Karl voranstehend]. Cod. Mor. 7,399. 406. ‒ [Sigen an der obern Sieg östlich von Bonn.]

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 199, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1344-09-20_1_0_8_0_0_287_199
(Abgerufen am 29.03.2024).