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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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verleiht als statthalter von Böhmen den bürgern von Breslau aus mitleid mit ihrem erlittenen brandschaden die gnade, dass sie durch vierzehn iahre den gewöhnlichen zoll erheben mögen, welchen die stadt früher dem könige um eine gewisse summe abgekauft, damit er von niemanden gefordert würde, und gestattet ihnen auf eben so lange zeit den genuss aller nutzungen und einkünfte. (Klose) Von Breslau 2a,175 extr.

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 137, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1342-06-02_1_0_8_0_0_219_137
(Abgerufen am 20.04.2024).