Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

Sie sehen den Datensatz 192 von insgesamt 9439.

Vertreibung des Johann von Böhmen aus der grafschaft Tirol. Er hatte die gleichnamige burg, welche er mit der Margaretha Maultasch bewohnte, eines spaziergangs wegen verlassen, fand aber bei seiner rückkunft die böhmische besatzung herausgeworfen und die thore verschlossen, und war somit genöthigt, das land zu meiden, in welchem er sich weder achtung noch liebe zu erwerben gewusst hatte. Diese vertreibung wurde von den landherrn bewerkstelligt [welche unzufrieden sein mochten wegen des einflusses, welchen gegen frühere verbriefte zusagen ausländer auf die regierung Tirols ausübten, und wegen der strengen aufsicht über die finanzverwaltung, die Karl als regent eingeführt hatte. Fördernde] mitwisser des unternehmens waren Margaretha [die von Johann roh behandelt wurde und namentlich zur erklärung berechtigt zu sein glaubte, dass das land aus ihrer ehe mit diesem manne nie einen natürlichen herrn erhalten würde,] weiter der kaiser Ludwig, der [Tirol an sein haus bringen wollte,] im folgenden feb. selbst in Tirol erschien und der vermählung Margarethas mit seinem erstgebornen Ludwig (nachdem dessen anfängliches widerstreben überwunden war) beiwohnte. Die frühere ehe wurde, da der eingedrängte bischof von Freising, der die ehescheidung aussprechen sollte, [beim übergang über den Jaufen am 8. feb.] durch einen sturz vom pferde das leben verloren hatte [und dadurch erschreckt die andern bischöfe die ehe zu trennen sich weigerten,] ohne weiters als nichtig [weil nicht vollzogen] angenommen, ohne dass dies durch das betreffende geistliche gericht, wie sich gebührt hätte, ausgesprochen war. Nun wendeten sich die beleidigten Lützelburger von kaiser Ludwig ab und schlossen sich an Habsburg Oesterreich. ‒ Hauptquellen sind: Johann von Victring, der ohne zweifel mit den meisten handelnden persönlich bekannt war, 440‒442. Beness ap. Pelzel et Dobr. 2, 276‒278; [vgl. 286. Chron. Modoet. ap. Mur. 12,1177.] Vergl. noch Bozner Chronik ap. Steyerer 641.584. Goswin v. Marienberg ap. Eichhorn 124. [Vita Ludowici imper. ap. Böhmer 1,158. Heinr. de Diessenhoven ibid. 4,36. Hugo de Rutlingen ibid. 4,134. Matth. Nüwenburg. ibid. 4,214. Heinr. Rebdorf. ibid. 4,522. Joh. Vitodur. ed. Wyss 167. Franciscus Prag. ap. Dobner 6,287. Cortus. ap. Mur. 12, 907. Fil. Villani l. 11 c. 78.] Päbstl. brief vom 12. april 1343 ap. Raynald § 43 [und die acten der scheidung der ehe zwischen Johann und Margaretha von 1349 ap. Steyerer 634 ff. Cod. Moraviae 7,656.657.665.] ‒ Die auf eine angeblich durch Ludwig den Baiern selbst vorgenommene ehescheidung bezüglichen kaiserurkk. (citirt Reg. Lud. 2225) sind gleich den abhandlungen zur vertheidigung dieses unterfangens (Guil. de Ockam Tract. de iurisd. imperatoris in causis matrimonialibus in Goldast Monarchia 1,21 und Marsilii de Padua Tract. gleichen titels ebend. 3,1383 oder richtiger 1283) fabricate des erzbetrügers Goldast, um das seines sacramentalischen charakters beraubte eheband auch schon in alten zeiten als minder bedeutend und weltlicher gerichtsbarkeit preisgegeben darzustellen. Es ist unerfreulich zu sehen, dass diese arge und den älteren begriffen so ganz widersprechende täuschung so lange glauben finden konnte (zuletzt noch zu Jena im Bentinkschen rechtsfall). [Ueber die frage, ob die erste ehe der Margaretha durch den kaiser gelöst worden sei oder nicht, vergl. auch Huber Gesch. der Vereinigung Tirols 39 anm.]

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 113a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1341-11-02_1_0_8_0_0_192_113a
(Abgerufen am 29.03.2024).