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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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bestätigt auf bitten der bürger von Nürnberg das eingerückte priv. seines vaters d. d. 15. dec. 1326, sicheres geleit für kaufleute, welche durch sein land ziehen, betreffend, und verlängert den vorbehaltenen aufkündigungstermin von einem auf zwei monate. Abschriftlich aus Nürnberg durch Lochner. ‒ Damals also war Karl auf der reise nach Lützelburg zu seinem vater, von der er iedoch schon zu Frankfurt wieder umkehrte. Vita 258. [Nach einer von Höfler „Aus Avignon“ p. 30 n. 2 mitgetheilten nachricht Wilhelms von Occam hätte Karl in Frankfurt von dem sich dort aufhaltenden Ludwig dem Baiern sich bewegen lassen, ihm treue zu schwören und ihn als rechtmässigen kaiser anzuerkennen].

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 64, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1338-06-14_1_0_8_0_0_117_64
(Abgerufen am 28.03.2024).