RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII
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verpflichtet sich als bevollmächtigter seines vaters gegen den herzog Heinrich von Kärnthen, dass die demselben schuldigen 40000 mark silber von nächster lichtmess an zu Regensburg in genannten terminen gezahlt werden sollen, und stellt deshalb bürgen. Beitr. zur Gesch. von Tirol 7,220. Cod. Moraviae 6,397 [beide lückenhaft]. ‒ Im eingange nennt sich Karl nur des königs von Böhmen älterer sohn.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI VIII n. 7, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1333-10-06_1_0_8_0_0_33_7
(Abgerufen am 29.03.2024).