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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 8

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Ks. Ludwig bevollmächtigt seine Fürsten und Oheime Albrecht [II.] und Otto, Herzöge von Österreich, Steyr und Kärnten, zusammen wie auch einzelne, (1) Azzo Visconti von Mailand, der schon lange vom Weg der Treue gegenüber ihm abgewichen ist, sofern er auf seine Seite zurückkehre, in seine Huld und Gnade aufzunehmen, (2) ihm für alle gegen ihn und das Reich begangenen Untaten und Schuld Verzeihung zu gewähren, gegen ihn gefällte Bannsentenzen aufzuheben und alle Makel der Infamie zu erlassen und (3) mit Azzo wegen der von ihm besetzten Städte und Länder des Reiches eine Übereinkunft zu treffen, Verträge zu schließen und Abmachungen zu treffen sowie alles zu tun, was seiner und des Reiches Ehre dient, und verspricht, alles für rechtswirksam zu erachten, was durch die Empfänger oder einen von ihnen in dieser Angelegenheit getan oder angeordnet wird.

Originaldatierung:
Datum Auguste Xo kalend. Decembris 1337, r.a. 23, i.a. 10.

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. lat. im HHStA Wien, AUR sub dato; Kaisersiegel mit Rücksiegel (Posse, Siegel 1 Tf. 51,1 und 2) – leicht beschädigt – an Pressel.

Lichnowsky, Habsburg S. 435 Nr. 1123. – Böhmer, RI S. 117 Nr. 1874. – Moser, Kanzleipersonal S. 130 (Schreiber K 26, Ludwig von Nordenberg).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 8 n. 380, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1337-11-22_1_0_7_8_0_380_380
(Abgerufen am 19.04.2024).