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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 7

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Ks. Ludwig verspricht für sich und seine Erben, bei der Erbschaft des Anteiles Herzog Ottos IV.1 am niederbayerischen Herzogtum dessen Schulden und die, die seine Gemahlin Herzogin Reichgart hinterlassen wird, zu übernehmen und für die Ausführung von Ottos Seelgerätsverfügungen zu sorgen2.

Überlieferung/Literatur

Orig. und Kopien bisher nicht aufgetaucht, ergibt sich aus: 1335 Januar 3, Herzogin Reichgart von [Nieder]bayern bestätigt die testamentarischen Verfügungen ihres Gemahls Otto [IV.] zugunsten Ks. Ludwigs mit der Maßgabe, daß der Ks. und seine Erben all gelter, den vnnser ehegenannter herr vnnd würth vnd auch wür icht gelten sollen, verrichten, des sy genüegt, vnnd auch volfüeren vnnsers vorgenannten herrn seelgerat in aller der weiß, alß er sich des für sich vnnd seine erben gegen vnns mit seinen briefen verbunden hat (Abschrift dt. in Bayerischer Chronik von Augustin Coelner Pap. 17. Jh. in der BayStB München, Cgm 1640 fol. 209v -210v; dieselbe Chronik 17. Jh. ebd., Cgm 1592 fol. 213v -214v; dieselbe Chronik 17. Jh. ebd., Cgm 1593 [ungezählt]. OEFELE, Scriptores S. 164).

Anmerkungen

  1. 1Otto starb 1334.
  2. 2Vgl. Nr. 509f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 7 n. 385, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1335-01-03_1_0_7_7_0_385_385
(Abgerufen am 28.03.2024).