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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 7

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Kg. Ludwig (1) sagt als Pfleger seiner Vettern, der Herzöge Heinrich [XIV.], Otto [IV.] und Heinrich [XV.] von [Nieder]bayern, zu, daß er ihnen, ihrem Land und ihren Leuten alle Vesten, die er, seine Diener oder Gäste bisher innegehabt haben, mit allem Zubehör acht Tage nach kommendem Sonnenwendtag1 wieder überantwortet mit Ausnahme der drei Vesten Mitterfels, Rosenheim und Kranzberg, (2) bestimmt, daß erst nach der Übergabe aller besagter Vesten die Steuern erhoben werden, wie es ausgehandelt ist und die darüber ausgefertigte Urkunde es besagt2, (3) fordert für den Fall, daß er eine oder mehrere Vesten zurückbehält, weil den Inhabern die Steuern nicht geleistet werden, alle von ihm und seinen Dienern überstellten Vesten zurück und (4) betont, daß die Siegel der lanndtherren an seiner und seiner Vettern Vertragsurkunde3, die zu Regensburg geschrieben wurde, khain potschafft [...] wann allein zu einer geduhtnus der thaidunge zum Ausdruck bringen. Geben [...] zu Regenspurg an dem sonntag vor st. Johanns tag zu sunnwenden 1315, r.a. 1.

Überlieferung/Literatur

Abschrift dt. in Bayerischer Chronik von Augustin Coelner Pap. 17. Jh. in der BayStB München, Cgm 1640 fol. 164r-v. — Dieselbe Chronik 17. Jh. ebd., Cgm 1592 fol. 159v -160v. — Dieselbe Chronik 17. Jh. ebd., Cgm 1593 (ungezählt).

OEFELE, Scriptores S. 133.

BÖHMER, RI S. 8 Nr. 123.

Anmerkungen

  1. 11315 Juli 1.
  2. 2Nr. 42.
  3. 3Nr. 42.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 7 n. 43, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-06-22_2_0_7_7_0_43_43
(Abgerufen am 29.03.2024).