Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 5

Sie sehen den Datensatz 275 von insgesamt 342.

Kg.[!] Ludwig (1) bestätigt imperiali auctoritate dem Benediktinerkloster Ottobeuren, Diözese Augsburg, und allen geistlichen Personen dort die Rechte, Freiheiten und Privilegien über Güter, Leute, Rechtstitel und Besitzungen, die sie von seinen Vorgängern, den römischen Königen und Kaisern, erhalten haben, (2) untersagt, wegen der Belange eines Vogtes oder Schulden und Streitigkeiten der Vögte Besitz, Leute oder Pfänder zu rauben, veräußern oder in Gewahrsam zu nehmen oder auf Befehl eines früheren Vogtes die Brüder des Klosters, ihre Besitzungen und Eigenleute direkt oder indirekt zu beschweren, (3) droht Zuwiderhandelnden mit einer Klage als Friedensbrecher, Räuber und Übeltäter und (4) befiehlt allen bisherigen Vögten, Amtleuten, Bürgerschaften von Städten, Viztumen und Dörfern des Reiches, Zuwiderhandelnde auctoritate regia mit allen Mitteln abzuweisen und zur Wiedergutmachung, die sich auf das Doppelte erstrecken soll, zu verurteilen, wozu auch er sie auctoritate imperiali verurteilt.

Originaldatierung:
Datum in Monaco 1341, r.a. 23, i.a. 101.

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. lat. im StA Augsburg, MüB KU Ottobeuren 3249 (= KLS 772); Kaisersiegel mit Rücksiegel (Posse, Siegel 1 Tf. 51, 1/2) an Pressel. — Kopialbuch 17. Jh. ebd., KL Ottobeuren 54 fol. 51r. — Kopialbuch 17. Jh. ebd., KL Ottobeuren 55 fol. 14v —15r. — Kopialbuch 18. Jh. ebd., KL Ottobeuren 56 fol. 47r-v. — Kopialbuch 18. Jh. ebd., NA KL Ottobeuren 2 fol. 45v —46v.

Hoffmann, UB Ottobeuren S. 40 Nr. 80.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung ist unstimmig, die Herrschaftsjahre beziehen sich auf 1337 Januar 17—November 24. Intitulatio als Kg. und die Berufung auf königliche Autorität stehen beiden Datierungen entgegen, zumal sie der Berufung auf kaiserliche Autorität widersprechen. Vermutlich liegt eine Königsurkunde als Vorlage zugrunde, aus der Formularelemente übernommen sind. Das dürfte auch für Nr. 250 zutreffen, die vom selben Schreiber zu sein scheint. — Der Eintrag in der Sammlung von Urkundenauszügen (Pap. 17./18. Jh. im StA Augsburg, MüB KL Ottobeuren 60): Anno 1341 Ludovicus rex Romanorum et semper augustus confirmat Heinrico de Nordholz abbati [...] dürfte sich wegen der dann folgenden zutreffenden Inhaltsangabe auf diese Urkunde beziehen, obwohl Abt Heinrich V. von Nordholz, in dessen Zeit (1322—1353) die Urkunde fällt, in ihr nicht als Empfänger genannt wird.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 5 n. 275, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1341-01-01_1_0_7_5_0_275_275
(Abgerufen am 29.03.2024).