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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 4

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Kg. Ludwig schreibt Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft von Straßburg, (1) daß er, nachdem es um den Zoll bei Germersheim zwischen ihm und ihnen noch keine Einigung gegeben hat, ihnen auf die Bitte ihres Boten Blenklin die Zollfreiheit für seinen Anteil am Zoll zu Germersheim bis zum Gallentag1 verlängert hat, und daß auch das Land bis dahin zollfrei sein soll, sodaß sie umso besser Geld aufnehmen können uemb die stat und daz lant gemainlich oder uemb die stat alleine, und zwar als befristete oder ewige Darlehen, (2) daß er, wenn Herzog Leopold [von Österreich] Frieden halten und ihnen sogar gegen die eigenen Diener helfen wolle, dies auch gegen seine Diener tun werde, (3) daß er auf ihre Bitte hin den Bischof [Emicho] von Speyer, der sein Diener und Fürst ist, ermahnen will, keinen Zoll mehr zu erheben, zumal der Bischof die Lehen von ihm empfangen hat und ihn als seinen Herren anerkennt, ihm in den zurückliegenden drei oder vier Jahren aber nicht oft gedient hat, weil er seine Schulden bei ihm nicht beglichen habe, (4) daß der [Graf Georg] von Veldenz zu ihm kommen werde und er mit ihm reden will, auf seinen Zollanteil zu verzichten, wenn seine Diener dies auch tun, (5) daß er die Burgmannen und Bürger von Oppenheim ermahnen will, ihren Bürger [von Straßburg] Burchheim freizulassen, und (6) daß er mit dem Grafen Gerlach von Nassau, der jetzt zu ihm kommen wird, wegen der Verlängerung des [Land]friedens verhandeln will.

Originaldatierung:
Geben zuo Frankenfuort an dem freytag nach unser Frowen tag der letzern, r.a. 7.

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. dt. in den Archives Municipales de Strasbourg, AA Nr. 75 Nr. 5; mit ehemals zum Verschluß rückwärts aufgedrücktem Königssiegel (Posse 1, Tf. 50,5) Adresse von gleicher Hand: Den bescheiden mannen .., dem puorgermaister ... dem rat .. und der gemain der puorger von Strazbuorch, unsern lieben getreuen.

Wencker, Coll. arch. S. 366 Nr. 6. — Wiegand-Schulte, UB Straßburg 2 S. 356 Nr. 407 (aus A). — MGH Const. 5 S. 506 Nr. 640.

Böhmer, RI S. 26 Nr. 451. — Gross, Reg. Habsburg S. 139 Nr. 1108. — Bansa, Studien S. 153 (Schreiber H 18). — Ruser, Urkunden 1 S. 352 Nr. 425.

Kommentar

Zur Sache vgl. Schwalm, Landfrieden S. 57.

Anmerkungen

  1. 116. Oktober 1321.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 4 n. 14, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1321-09-11_1_0_7_4_0_14_14
(Abgerufen am 28.03.2024).