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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 3

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Ks. Ludwig (1) untersagt zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil seinen jetzigen und künftigen Amtleuten, sie seien Viztum, Vogt oder Richter, von Leuten und Gütern, die Abt und Konvent des [Benediktiner]klosters Thierhaupten in seinem Land besitzen oder noch erwerben, Steuern, Dienste und Abgaben zu nehmen mit Ausnahme der alten Vogteiabgaben, (2) befreit die Hintersassen der Empfänger, sie seien seine Eigenleute oder nicht, auf Höfen, Hufen, Mühlen oder Hofstätten und deren Güter von Forderungen und Maßnahmen seiner Amtleute, (3) bestätigt den Empfängern das Gericht zu Thierhaupten, (4) setzt den Gerichtsstand für straffällige Ansässige in ihrem Gericht nicht vor seinem Richter oder Amtmann, sondern dem Eigenrichter des Klosters fest mit Ausnahme von todtslag notnuft [...] dieff und sonstigen zum Tode führenden Fällen, die er sich und seinen Erben zu richten vorbehält. (5) bestimmt für den Blutgerichtsfall, daß der Richter, in dessen Gericht die Straftat geschah, nur Anspruch auf Person und mitgeführte Habe des Beschuldigten hat. und (6) untersagt seinen jetzigen und künftigen Viztumen, Vögten, Richtern und allen seinen Amtleuten, die Empfänger darin zu beeinträchtigen.

Originaldatierung:
Geben [...] ze Werde an sant Oswaldes tag 1341, r.a. 27. i.a, 142.

Überlieferung/Literatur

Transsumt Perg. dt. des Markgrafen Ludwig von Brandenburg von 1354 August 16 im HStA München. KU Thierhaupten 9; Abschrift 18. Jh. liegt bei. — Vidimus des Abtes Konrad IV. von Heiligkreuz in Donauwörth von 1464 September 15 ebd., KU Thierhaupten 74; beglaubigte Abschrift von 1760 Oktober 1 liegt bei. — Abschrift 16. Jh. und beglaubigte Abschrift von 1760 Oktober 1 ebd., KU Thierhaupten 305 (früher 6/2 = KLS 812). — Beglaubigte Abschriften von 1679 Februar 9 und Abschrift 17. Jh. ebd., KL Thierhaupten 129. — Abschriften P. Jh. ebd., KL Thierhaupten 285.

MB 15 S. 107 Nr. 6. — Lori S, 56 Nr. 43.

Sterr S. 368. — Böhmer, RI S. 420. — Bock, Ludoviciana S. 539 Anm. 5.

Anmerkungen

  1. 1Der Ausstellungsort paßt nicht ins Itinerar; Ludwig urkundet Juli 15 bis August 16 in München. August 5 sogar zweimal: Nr. 451. 452. Die Urkunde scheint rückdatiert zu sein.
  2. 2Zur Urkunde Debler S. 27. 264; Häussler S. 25—28 mit Abbildung des Transsumts.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 3 n. 452, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1341-08-05_2_0_7_3_0_452_452
(Abgerufen am 28.03.2024).