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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 3

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Ks. Ludwig (1) überträgt zu seiner Vorfahren Seelenheil Abt und Konvent [des Zisterzienserklosters] Fürstenfeld den am Bach1 gelegenen Hof zu Handzell mitsamt dem Zehnt daraus und die Rauchslach genannte Holzmark, die von ihm und dem Herzogtum [Ober]bayern zu Lehen rühren und die der feste Mann Johann der Kaerpf von Rehling den Empfängern vermacht hat, sowie das Dorfgericht auf dessen Bitte hin als Seelgerät zu Eigen, (2) bestimmt, daß die Empfänger dies mit allen Rechten, Diensten und Nutzen wie ihr anderes Eigengut innehaben und nutzen sollen, (3) überträgt ihnen das Gericht über einen Hof ebendort, den sie von dem Langen aus der Awe als Eigen gekauft haben2, zu Eigen und (4) untersagt seinen Amtleuten, die Empfänger darin zu beeinträchtigen.

Originaldatierung:
Geben [...] ze Mue nchen an freitag vor Vasnacht 1337, r.a. 23, i.a. 10.

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. dt. im HStA München, KU Fürstenfeld 2939 (früher 290/1 = KLS 649 1/2); 1. Kaisersekret (Posse 1 Tf 51,3) — stark beschädigt — in Schüssel an Pressel.

RB 7 S. 177. — Böhmer, RI S. 113 Nr. 1818.

Anmerkungen

  1. 1Sandrach.
  2. 2Verkaufsurkunde von 1313 Juli 2, Übertragung durch Herzog Rudolf I. von Oberbayern von 1313 August 21 (RB 5 S. 259, Sprinkart S. 533 Nr. 1247).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 3 n. 360, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1337-02-28_1_0_7_3_0_360_360
(Abgerufen am 29.03.2024).