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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 3

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Ks. Ludwig (1) bestätigt Abt und Konvent es [Zisterzienser]klosters Fürstenfeld das Seelgerät Konrads von Tandern, Dekan [des Kollegiatstiftes] St. Andreas zu Freising, das dieser ihnen vermacht1 hat, nämlich 1 Hufe zu Bergen bei Inkofen, die Rorig genannten Äcker bei Ingolstadt, 1 gemauerten Kasten zu Ingolstadt und alles fahrende Gut, dazu alle Habe, Zinsen, Gülten und Güter des Klosters in Städten, Märkten und auf dem Lande, (2) befreit sie dafür von allen Steuern, Ungeld und Forderungen, (3) untersagt allen seinen jetzigen und künftigen Amtleuten, Viztumen, Pflegern, Vögten, Richtern und Schergen und besonders dem Rat zu Ingolstadt und München, die Empfänger, vnser stifft, hinsichtlich Güter, Zinsen und Gülten mit Steuern, Forderungen, Diensten und Ungeld zu belasten, und (4) setzt fest, daß weder Städte noch Märkte Eigenleute der Empfänger gegen deren Willen zu Bürgern aufnehmen dürfen. Geben vnd bestat [...] ze Münichen an süntag nach sand Gilgen tag 1334, r.a. 20, i.a. 72.

Überlieferung/Literatur

Angebliches Orig. Perg. dt. im HStA München, KU Fürstenfeld 2935 (früher 273/2 = KLS 572 1/2); Königssiegel (Posse 1 Tf. 50,5) — stark beschädigt — an Pressel.

MB 9 S. 171 Nr. 79.

RB 7 S. 88. — Böhmer, RI S. 102 Nr. 1635. — Bansa, Studien S. 323.

Anmerkungen

  1. 1Testament von 1331 September 14 (MB 9 S. 162 Nr. 73; RB 6 S. 384).
  2. 2Die Fälschung hat folgende Merkmale: Das Königssiegel paßt nicht zur Datierung; die Schrift stammt aus dem späten 14. Jh. Der auf Rasur stehende Text verfälscht die Vorgabe Nr. 333. Fälschungsgrund dürfte die Sicherung zusätzlicher Rechte sein, die aus den Unterschieden zwischen beiden hervorgehen. Das Steinhaus und der Stadel in Freising und die Schober zu Weichering werden nicht mehr aufgeführt und sind vom Kloster wohl inzwischen veräußert worden. Dagegen sind die Bestätigung aller Habe, Zinsen, Gülten und Güter und vor allem die Steuer-, Ungeld- und Abgabenfreiheit Fälschungszusatz, ebenso das Verbot der Aufnahme von klösterlichen Eigenleuten zu Bürgern, wie es auch die ebenfalls gefälschte Nr. 185 beinhaltet. S. o. Nr. 203.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 3 n. †334, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1334-09-04_2_0_7_3_0_334_F334
(Abgerufen am 25.04.2024).