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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 3

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Kg. Ludwig (1) befiehlt dem Propst [des Augustinerchorherrenstiftes] Indersdorf, die ihm schuldige Steuer, die er und sein Bruder1 seinem Notar Hermann [von Hausen]2 angewiesen haben3 und die der Propst nachlässig entrichte, dem Notar zu zahlen, (2) hebt alle seine, seines Bruders und des Propstes Urkunden für die Juden in Augsburg auf, wie es aus der ihm von diesen gegebenen Urkunde hervorgeht, und (3) verspricht, die Empfänger von Bedrückungen seitens der Juden zu befreien.

Originaldatierung:
Dat. Monaci pridie non. Maii 1315, r.a. 14.

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. lat. im HStA München, KU Indersdorf 55 (= KLS 46 1/2); Reste eines rückwärtig aufgedrückten Sekretsiegels (wohl Posse 1 Tf. 50,6), nicht zum Verschluß (A).

Hundt, Nachtrag S. 338 Nr. 1 (aus A).

Bansa, Studien S. 126 (Schr. H 12).

Anmerkungen

  1. 1Herzog Rudolf I. von Oberbayern.
  2. 2Vgl. Bansa, Studien S. 256, Sprinkart S. 55.
  3. 3Urkunde nicht erhalten, fällt wohl noch in die Herzogszeit.
  4. 4Orig. durch Verwendung als Einband beschädigt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 3 n. 11, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-05-06_1_0_7_3_0_11_11
(Abgerufen am 28.03.2024).