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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 2

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Kg. Ludwig (1) verspricht Bischof Emicho von Speyer für die ihm und dem Reich geleisteten und noch zu leistenden treuen Dienste 1333 Mark reinen Silbers Speyerer Gewichts und 1 Pfund Haller zu geben, (2) verpfändet dem Empfänger und dessen Nachfolgern dafür die in den Städten sowie in den befestigten und unbefestigten Orten und im Gebiet der Speyerer Kirche wohnenden Juden, seine Kammerknechte, mit allen Steuern, Einkünften und Nutzungen bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Summe, wobei diese Gelder von der Schuldsumme nicht abgerechnet werden müssen1, (3) erklärt, daß die Ansprüche des Empfängers auf Einnahme dieser Steuern, Einkünfte und Nutzungen vor den Forderungen aller anderen Gläubiger und Diener des Königs Vorrang haben sollen, sofern er jemandem Gelder schon darauf angewiesen habe oder in Zukunft noch anweisen sollte, (4) verspricht bis zur vollständigen Begleichung der Schulden, von den genannten Juden nichts erheben zu wollen, (5) befiehlt den Juden, dem Empfänger und dessen Nachfolgern die betreffenden Steuern, Einkünfte und Nutzungen zu bezahlen, und (6) erteilt letzteren Vollmacht, die Juden mit allen ihnen geboten erscheinenden Mitteln zur pünktlichen Bezahlung anzuhalten, ohne sich dadurch irgendwie schuldig zu machen1.

Originaldatierung:
Datum Spire, idus Januarii, r.a. 1.

Überlieferung/Literatur

Abschrift lat. (B) im Kopialbuch 14. Jh. im GLA Karlsruhe 67/284 fol. 48r. — Kopialbuch 14. Jh. ebenda, 67/285 fol. 68v —69r.

Remling, UB Speyer 1 S. 474 Nr. 504. — Hilgard, UB Speyer S. 231 Nr. 290 (aus B).

Böhmer S. 350 Nr. 3148. — Wiener, Juden S. 25 Nr. 8.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Nr. 252, 253 und 265.1 Vgl. Nr. 252, 253 und 265.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 2 n. 13, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-01-13_2_0_7_2_0_13_13
(Abgerufen am 28.03.2024).