[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 1

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Kg. Ludwig sagt Konrad Pfale von Aschhausen und dessen Brüdern Götz und Wilhelm 100 Mark lötiges Silber für Dienste zu, die sie ihm und dem Reich mit ihren Leuten und Burgen bislang im Kampf gegen den von Österreich leisteten und noch leisten werden. Er verspricht, ihnen und ihren Erben die Hälfte dieser Summe bis zum sant Martins tag der nu nechst kumet (1316 November 11), den restlichen Betrag dagegen bis zur nechsten Vasenaht (1317 Februar 15) zu zahlen. Er erlaubt ihnen für den Fall, daß er die genannten Beträge zu den angegebenen Terminen nicht anweisen sollte, ihn und das Reich ungestraft solange angreifen und pfänden zu dürfen, bis sie die 100 Mark erhalten haben, doch verbietet er ausdrücklich, sein Hofgesinde sowie die Bürger von Augsburg und München zu pfänden, da er diese von jeder Pfändung ausgenommen habe.

Originaldatierung:
ze Nue renberg, an dem donrstage vor Mittervasten 1316 r.a. 2.

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. dt. im HStA Stuttgart, H 51 Urk. 253; Königssiegel — stark beschädigt — (Posse 1, Tf. 50,5) an Pressel.

Mommsen, Beiträge S. 394 Nr. 7 (aus A).

Kommentar

Zur Sache vgl. Mommsen a. a. O. Als Parallelfall für die in dieser Urkunde ausgesprochene „Pfandfreiheit“ des königlichen Hofgesindes vgl. MGH Const. 5 S. 173 Nr. 188.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 1 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1316-03-18_1_0_7_1_0_9_9
(Abgerufen am 28.03.2024).