Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

Sie sehen den Datensatz 15 von insgesamt 438.

König Heinrich erneuert, billigt und bestätigt seinem Fürsten und Bruder Erzbischof Balduin von Trier auf dessen persönlich vorgetragene Bitte urkundlich das inserierte Privileg König Adolfs vom 7. Juli 1292. Dieser hatte dem Trierer Erzbischof [Boemund] versprochen, [1] die Anfechtung von trierischen Besitzungen und Rechten, über die der Erzbischof schon über dreißig Jahre verfügt, vor dem königlichen Gericht nicht zu akzeptieren, [2] die Königsburg Cochem in der Trierer Diözese und deren Besitzungen innerhalb eines Jahres nach seiner Königswahl auszulösen, sie so mit einem Amtmann zu besetzen, daß daraus dem Erzbischof, dessen Nachfolgern und seinen Untertanen kein Unrecht zugefügt und kein zu hoher oder unmäßiger Zoll dort erhoben wird, [3] ihm Beistand gegen Vasallen zu leisten, die bisher oder zukünftig ihrer Trierischen Lehen verlustig gehen, weil sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist um die Belehnung nachsuchen, und ihn falls erforderlich bei der Wiedererlangung der betreffenden Güter zu unterstützen, [4] daß er und seine Verwandten vom Erzbischof und dessen Nachfolgern die Vogtei über die Stadt Koblenz nicht zurückfordern werden, [5] alle, die durch ihn und seine Untergebenen länger als Jahr und Tag exkommuniziert wurden oder werden, auf sein Verlangen der Reichsacht zu unterwerfen, bis sie wieder in die Kirche aufgenommen werden und [6] alle Kirchen und Klöster, Kleriker und Religiosen seiner Stadt und Diözese auf sein oder deren Verlangen zu verteidigen und zu schützen, sowie [7] alle ihm und seiner Kirche durch seine Vorgänger erteilten Privilegien, Gnaden, Urteilssprüche und Urkunden gebilligt und bestätigt. – Universis sacri Romani imperii fidelibus [...]. Constitutus in nostre maiestatis presencia.

Originaldatierung:
dat. Spire, XVI kalnd. Octobr.

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, Siegelbruchstück an Pergamentstreifen) Koblenz, LHA, Best. 1 A Nr. 4424 mit Rückschriften, darunter zeitgenössisch Confirmatio diversarum gratiarum Adolfi regis. H, 15. Jh. per Heinricum regem facta 1309 16 kl. Octobr.; Abschriften des 14. Jh. in den Balduineen, ebd.: Balduineum I: Best. 1 C Nr. 1, Nr. 176; Balduineum II: Best. 1 C Nr. 2, Nr. 190; Balduineum III: Best. 1 C Nr. 3, Nr. 206; Balduineum IV (sog. Balduineum Kesselstatt): Best. 1 C, Nr. 3a, Nr. 266.

Drucke (ohne Insert): Günther, Codex diplomaticus Rheno-Mosellanus 3, 1, S. 128 Nr. 36; Schwalm, MGH Const. 4, S. 276 Nr. 314.

Regesten: Böhmer (1831) Nr. 5246; ders., Heinrich VII. (...1844) Nr. 160; Mötsch, Balduineen, Nr. 345.

Liste: Lüdicke: Gesamtverzeichnis (1910) Nr. 1258.

Kommentar

Die inserierte Urkunde König Adolfs ist gedruckt in Schwalm, MGH Const. 3, S. 473f. Nr. 486; Regest: Böhmer/Samanek (1948) Nr. 46. Es handelt sich dabei um die wörtliche Wiederholung einer bereits am 14. Mai 1292 kurz nach Adolfs Krönung dem Trierer Erzbischof urkundlich gemachten Zusage; Regest: Böhmer/Samanek (1948) Nr. 18.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 291, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f733d966-243a-4589-9f52-7bd067020bac
(Abgerufen am 19.03.2024).