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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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Stellvertretend für König Heinrich von den Ratsherren der Stadt Lübeck namens der Stadt (civitatis) 2 250 Mark Lübecker Pfennige erhalten zu haben, quittiert Westfalens Marschall Ritter Johann von Plettenberg. – Nos Iohannes miles de Plectenbrecht, marschalcus terre Westfalie [...].

Originaldatierung:
datum Sůsati [...], tertia feria post festum beati Dyonisii

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, Siegel des Ausstellers an Pergamentstreifen) Lübeck, StadtA, Reichssteuer 26.

Druck: -.

Regest: -.

Kommentar

Mit der Einziehung der Lübecker Reichssteuern hatte König Heinrich bereits im Vorjahr Johann von Plettenberg betraut und ihn unter dem 4. September 1309 gegenüber den Lübeckern als seinen Gesandten beglaubigt, dessen Anordnungen sie Folge leisten sollten. Unter dem 30. September quittierte Johann namens des Königs den Lübeckern die Zahlung der jeweils an Pfingsten fälligen Steuer für das Jahr 1308/1309 in Höhe von 750 Mark Lübecker Münze; oben Nrn. 279 und 314. Unter dem 18. Juli 1310 bestätigte König Heinrich die Übertragung der Lübecker Reichssteuern an die Brandenburger Markgrafen für sieben aufeinanderfolgende Jahre, beginnend mit dem 25. Juli 1310 , wofür diese stellvertretend gegenüber den Lübeckern den Reichsschutz wahrzunehmen hatten; oben Nr. 529 mit Kommentar. Den Lübeckern befahl er unter dem 28. Juli 1310 , den Markgrafen in den folgenden sieben Jahren ihre Steuern auszuzahlen; oben Nr. 562. Die noch ausstehenden Reichssteuern für den Zeitraum 1309/1310 , der noch nicht zu den betreffenden sieben Jahren gehöre, forderte der König allerdings bereits am 18. Juli 1310 ein, da er seine Einkünfte für den bevorstehenden Italienzug benötige; oben Nr. 531. Unter demselben Datum quittierte er Ratsleuten und Bürgern von Lübeck die Vorauszahlung der Reichssteuer für zwei Jahre; die Zahlung soll ihnen in den beiden Jahren nach Ablauf der siebenjährigen Übertragung an die Brandenburger gutgeschrieben werden; oben Nr. 530. – Bei der im vorliegenden Stück von Johann von Plettenberg quittierten Summe handelt es sich demnach wohl um diese Vorauszahlung in Höhe von 1 500 Mark sowie die Steuer für 1309/1310 in Höhe von 750 Mark.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 703, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f5b8142c-2527-4046-92a3-df39c7752e5f
(Abgerufen am 19.04.2024).