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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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Hinsichtlich der Gesandten König Heinrichs, deren Ankunft die Lucchesen in einem Brief erwähnen, antworten diesen die Florentiner: Wie sie den Lucchesen bereits am Vortag geschrieben haben, erscheint es ihnen gut – wenn es den Lucchesen beliebt –, die Gesandten des Königs zu ehren und ihnen unter schicklicher Ehrerbietung in wohlgesetzten und allgemeinen Worten zu antworten, daß die Kommune der Lucchesen mehreren anderen Kommunen durch alte und neue Bündnisse sowie durch unlösbare Bande der Brüderlichkeit verpflichtet sei, so daß ohne deren Zustimmung und deren einmütigen und gemeinsamen Beschluß der Botschaft der genannten Gesandten keine Antwort erteilt werden könne, und daß die Lucchesen auch beabsichtigten, zusammen mit den Bundesgenossen oder Kommunen ihre feierlichen Gesandten besonders aus dem vorgenannten Grund vor allem anderen an den Papst zu schicken. Diesbezüglich können sie auch andere schickliche Worte gebrauchen, was – solange sie sich nicht auf irgendetwas verpflichten – ihnen, wie sie sehen werden, zuträglich sein wird. Darüber hinaus sollen die Lucchesen bedenken, daß die schriftliche Bitte der Florentiner, Gesandte an die Stadt (ad civitatem) Siena zu schicken, dringend erledigt werden muß. – Receptis et intellectis licteris vestris.

Überlieferung/Literatur

Original Florenz, AS, Lett. Miss. Orig. II Nr. 146. – TeilDruck: *Mommsen, Italienische Analekten (1952) S. 24 Nr. 6. – Regest: -.

Kommentar

Zur Aufnahme der Gesandtschaft in Florenz und Lucca siehe Davidsohn, Geschichte von Florenz 3 (1912) S. 380–384.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 482, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d87da51a-4bdc-4639-a193-9fe3a8d397e1
(Abgerufen am 23.04.2024).