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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich bedauert gegenüber Bürgermeistern, Ratsherren und Bürgern von Erfurt, daß ihre Angelegenheiten von seinen nach Eger gesandten Fürsten und Räten nicht schon längst mit Friedrich, dem Sohn des Thüringer Landgrafen, angemessener geordnet und besser erledigt worden sind; er kündigt ihnen an, er werde spätestens zwei Wochen nach dem nächstkünftigen Fest der Kreuzauffindung (3. Mai, also am 17. Mai 1310) nach Speyer kommen, um dort über viele Angelegenheiten von König und Reich (imperium) zu verhandeln. Daher rät er ihnen, dorthin verständige Boten zu schicken, die er gerne über Wege und Mittel zur Verbesserung ihrer Lage unterrichten werde. Sollte er mit dem genannten Friedrich oder seinen Boten über ein Bündnis oder Waffenstillstände verhandeln, werde er (die Erfurter) selbstverständlich in Vereinbarungen einbeziehen und diese zu ihrem Nutzen und für ihre Ehre abschließen. – Prudentibus viris .. magistris .. consulibus et universis civibus Erforden.

Originaldatierung:
dat. Thuregi IIIO kln. Maii

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, rückseitig Spuren eines Verschlußsiegels) Erfurt, StadtA, 0-0/A XVII-18 mit Rückschriften, darunter von der Briefhand die Adresse Prudentibus viris .. magistris .. consulibus et .. universis civibus Erforden., fidelibus suis dilectis.

Drucke: Acta Imperii Selecta (1870) S. 429 Nr. 609 aus dem Original; Beyer, UB Erfurt 1 (1889) S. 390f. Nr. 556 aus dem Original (ungenau); Schwalm, MGH Const. 4, S. 303 Nr. 355 aus dem Original.

Regesten: Böhmer, Heinrich VII., Nr. 225; Gradl, Monumenta Egrana 1 (1886) Nr. 585; Wauters, Table 8, S. 389; Rödel, Königs- und Hofgericht 1292–1313 (1992) Nr. 465.

Kommentar

Leist, Landesherr und Landfrieden (1975) S. 100 vermutet, bei den genannten Räten König Heinrichs habe es sich um den Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt, Graf Berthold von Henneberg und Albrecht von Hohenlohe gehandelt, die Heinrich zur Erkundung der Lage nach Böhmen entsandt hatte. – Vor dem 18. Juni 1309 hatten sich die Erfurter Bürger an König Heinrich um Unterstützung in ihren Auseinandersetzungen mit Markgraf Friedrich von Meißen gewandt; oben Nr. 222. Daraufhin stellte ihnen der König am 18. Juli 1309 eine Schutzurkunde aus und sagte die Entsendung von 200 Berittenen zu; im Gegenzug sollten ihm die Erfurter mit 250 Berittenen im Kampf gegen Friedrich den Freidigen zu Hilfe kommen; die Gegenurkunde der Stadt stammt vom 1. August 1309; oben Nrn. 223 und 243. Am 26. August 1309 hatte Heinrich den Landgrafen Johann III. von Niederhessen zum Befehlshaber dieses Kontingents ernannt; oben Nr. 272. Der im vorliegenden Brief angeratene innerthüringische Friedensvertrag wurde am 17. Juli 1310 geschlossen, nachdem die dortigen Parteien sich schon am 29. Mai 1310 auf Schiedsrichter geeinigt hatten; Leist a.a.O. S. 101f. und weitergehend Hartmann, Heinrich VII. (...2006) S. 394, dem König »gelang auch [...] der Ausgleich zwischen den Landgrafen von Thüringen und der Stadt Erfurt im Frieden von Gotha«.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 418, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d402e11d-fee6-4b0b-9205-d83914783bb2
(Abgerufen am 29.03.2024).