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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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Seinem geistlichen Sohn Römerkönig Heinrich gestattet Papst Clemens (V.), Klöster und Orte der Klarissen und anderer Ordensfrauen, wenn er will, mit einem angemessenen und ehrenhaften Gefolge zu betreten, sofern weder er noch seine Begleiter dort essen oder übernachten. – Gerentes ad personam tuam dilectionis affectum.

Originaldatierung:
datum [Carpentorati, IIO nonas Iulii]

Überlieferung/Literatur

*Gleichzeitiger Text in Bd. 6 der Register Papst Clemens’ V., Rom, Archivio Segreto Vaticano, Reg. Vat. 57 fol. 118r cap. 431, unvollständig.

Druck: -.

Regest: Regestum Clementis Papae V, Annus quintus (1887) S. 178 Nr. 5565.

Kommentar

Ein anscheinend inhaltsgleiches Stück wird unter zehn bullierten Papstprivilegien in der Pisaner Registraturliste von wohl Juli 1313 erwähnt; sie ist einschlägig gedruckt bei Dönniges, Acta Henrici, S. 114, dem Wampach, UQB 7 (1949) S. 396 mit Fn. 1 zu Nr. 1309 folgt, und ediert durch Jakob Schwalm in: Schwalm, MGH Const. 4, S. 1082 Nr. 1045. Die Identifizierung unserer Urkunde mit der hier unter Nr. 77 genannten (gratia,) quod dominus possit intrare loca mulierum religiosarum, wird bestritten durch Schwalm, ebd., Fn. zu den Stücken 71–80. – Daß Klarissen ausdrücklich und an erster Stelle genannt werden, dürfte der Statistik über neue Frauenklöster seit dem 13. Jh. mit Blick auf Italien Rechnung tragen: In Deutschland wurden sie vielfach dominikanisch, »für den Minoritenorden dagegen [standen] die Frauengemeinschaften und Nonnenklöster Italiens und der anderen romanischen Länder im Vordergrund«; Grundmann, Religiöse Bewegungen (21961) S. 312. Entsprechend blieben »Klarissenklöster in Deutschland [...] weniger zahlreich als [...] in Italien«; ebd. S. 533. Nach ebd. S. 313f. und S. 533 sowie H. Roggen in: DHGE 18 (1977) Sp. 962 ergab eine intern-franziskanische Zählung für das Generalkapitel zu Neapel 1316 von 372 Klarissenklöstern allein 198 in Italien und nur 67 in Mitteleuropa, davon rund vierzig in Deutschland. Aus den detailliert datierenden Listen bei Wauer, Ausbreitung des Klarissenordens (1906) S. 169f. lassen sich für die Minoritenprovinzen Österreich, Oberdeutschland, Sachsen und Köln bis 1310 nur 34 Frauenklöster ermitteln; nimmt man ebd. S. 168 noch Böhmen-Polen und Ungarn hinzu, sind es noch zehn mehr. Im unmittelbaren Erfahrungsbereich Heinrichs VII. aber, nämlich in der Provinz Köln, gab es bis 1338 [!] nur drei Klarissenklöster – übrigens mit Luxemburg seit 1264 an der Spitze –, schon in Frankreich dagegen allein bis 1300 mindestens 32; ebd. S. 167f. Vorliegende Besuchsermächtigung dürfte somit auf Heinrichs VII. geplanten Romzug zielen, zumal Klarissen gerade auch in Norditalien generationenlang und dicht vorkamen; Wauer a.a.O. S. 92 und S. 105 nennt allein für 1227 »Klarissen in Cremona, Brescia, Bergamo, Venedig, Treviso und Padua« sowie für 1230–1235 solche in Mailand, Genua, Bologna, Verona, Alessandria, Faenza und schon auch Brixen, das ebd. S. 169 versehentlich zu 1253 gezogen wird.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 504, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d0a9840e-1f61-4a15-9d9e-5285470961f6
(Abgerufen am 29.03.2024).