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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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Seinen geistlichen Sohn Römerkönig Heinrich bittet Papst Clemens [V.] väterlich und ermahnt ihn eindringlich im Herrn Jesus Christus, einen Termin für ein Treffen mit Clemens’ geistlichem Sohn Franzosenkönig Philipp [IV., dem Schönen,] festzulegen, damit die aufrichtige Hochachtung zwischen König Heinrich und König Philipp sowie die Einigkeit zwischen ihnen und zwischen ihren Völkern wie zwischen Juda und Israel fortbestehe und das persönliche Treffen reichlich Frucht bringe. Denn Papst Clemens habe aus sicherer Quelle erfahren, daß zwischen beiden Königen ein Treffen für die jüngstvergangene Oktav von Mariä Himmelfahrt (22. August) vorgesehen war, wobei man sich über die anstehenden Verhandlungsgegenstände (oben Nr. 592) bereits völlig einig gewesen sei. Nun aber hätten sie dieses Treffen kürzlich abgesagt, worüber Clemens ebenso betrübt sei, wie ihn die Nachricht von dem Treffen zuvor erfreute. Das von Clemens nun geforderte Treffen soll am ursprünglich festgesetzten Ort oder einem anderen, auf den sich die Könige einigen werden, stattfinden. – [Iocundare princeps magnifice].

Überlieferung/Literatur

Deperditum; erschlossen aus einem Brief Papst Clemens’ V. an König Philipp vom 30. August 1310 ; hier wird auf einen gleichlautenden Brief an König Heinrich verwiesen: cui super hoc sub simili forma scribimus per alias nostras litteras speciales; unten Nr. 602.

Drucke des Briefs an König Philipp: Schwalm, Reise nach Frankreich, S. 607–609 Nr. 1 aus dem Original; danach *Schwalm, MGH Const. 4, S. 346f. Nr. 394 .

Regest: -.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 596, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cf77eb48-b4ac-4e15-b0b6-15727daf9db9
(Abgerufen am 24.04.2024).