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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich gestattet, schenkt und verzichtet für sich und seine Erben sowie die Erben seiner Mutter, Gräfin Beatrix von Luxemburg für sein und seiner Vorfahren Seelenheil auf sein Recht an seinem Geburtshaus (mansione, in qua nativitatis originem sumpsimus) und dessen Zubehörden (pertinentiis seu propinsia [!] ipsius) in der St. Nikolauspfarrei in der Stadt Valenciennes im Hennegau, das sein verstorbener Großvater Balduin von Avesnes, Herr von Beaumont, und dessen Ehefrau, seine Großmutter Felicitas, erworben und lebenslang besessen haben und das nun seine Mutter Beatrix, deren Tochter, nach Erbrecht besitzt, zwecks Gründung eines Dominikanerinnenklosters in diesem Haus. Zur Ausstattung weist er diesem Kloster Einkünfte in Höhe von jährlich zweihundert Pfund Schwarzer Turnosen oder gleichwertigen Geldes aus seinen Wäldern Raismes und Vicoigne zu, die früher nach Erbrecht der verstorbenen Großmutter seiner Mutter, Gräfin Margarete von Flandern und Hennegau, gehörten. Bereits von jetzt an soll seine Mutter Beatrix diese zweihundert Pfund von den Förstern, Wächtern oder sonstigen Inhabern jener Wälder zum Nutzen des Klosters erhalten und sie dem Kloster nach dessen Gründung übergeben; die Summe soll dabei jeweils zur Hälfte an Weihnachten und am Fest Johannes des Täufers (24. Juni) ausgezahlt werden. – Quanto nos altius.

Originaldatierung:
datum Spyre, VIO idus Octobris

Überlieferung/Literatur

*Beglaubigte Abschrift vom 23. Dezember 1774 einer lateinischen Ausfertigung, Paris, BN, Moreau 219 fol. 200r–v; beglaubigte Abschrift vom 9. Dezember 1774 einer altfranzösischen Ausfertigung (mit einem Zusatz am Schluß, der im lateinischen Text fehlt), ebd., fol. 202r–203r; französische Zusammenfassung vom 10. Dezember 1774, ebd., fol. 201r.

Druck: -.

Regest: Hüttebräuker, Bericht 1930 (...1931) Nr. 8.

Kommentar

Laut Kommentar des Abschreibers, eines Geistlichen aus Saint-Maur, lag ihm sowohl von der lateinischen wie der altfranzösischen Ausfertigung das Original vor, wobei an beiden das Siegel fehlte. Die altfranzösische Urkunde war darüber hinaus in schlechtem Zustand: Er beschreibt das Pergament als verdorben, an einer Ecke eingerissen und verfault (»sur un titre en parchemin tout delabré, dechiré par un des bouts et pourie«; Paris, BN, Moreau 219, fol. 203r). – In der altfranzösischen Ausfertigung ist der Urkundentext um den Zusatz erweitert, daß das Stift sich an Große, Grafen, andere Adlige und Ratgeber (barons, contes et dautres nobles et poissons conseil) wenden darf, damit es seiner Einkünfte an den genannten Terminen nicht beraubt wird (que de le solution de ses cens ou de ses rentes as termes estantis ne soit prives); diese Adligen sollen jährlich mit einer Summe von vierzig Pfund Schwarzer Turnosen eintreten (a payer ayaux le somme de XL lb. de noirs tournois caseun an, sans quelconques diminution). Ansonsten verpflichtet König Heinrich sich bzw. seine Nachfolger in der Grafschaft Luxemburg, diese Zahlung zu übernehmen; Paris, BN, Moreau 219, fol. 202v. – König Heinrichs Geburtshaus in Valenciennes war »die Niederlassung der Seitenlinie [der Hennegauer Grafen], die aus Balduin von Avesnes, Herrn von Beaumont [...] hervorgegangen war«; »als M[itgift] war das ›Hôtel de Beaumont‹ an Balduins Tochter [und König Heinrichs Mutter] Beatrix« gelangt; Margue, Luxemburg und Avesnes (...2003) S. 199. Bereits seit 1233 existierte in Valenciennes ein Dominikanerkloster, dessen Kirche dem Haus Avesnes-Beaumont als Grablege diente. Margue a.a.O. vermutet, daß sich nach Übernahme der Grafschaft Luxemburg durch Heinrich VII. dessen Mutter »in ihre ›Maison de Beaumont‹ in Valenciennes zurückgezogen« habe; ihren Lebensabend verbrachte sie jedenfalls in dem von ihr dort gestifteten Dominikanerinnenkloster; ebd. S. 200. – Nach Reichert, Landesherrschaft (1993) S. 117 ist der Wert der luxemburgischen Wälder und Forste, unter denen er Raismes und Vicogne explizit nennt, erheblich höher anzusetzen, als dies deren durchaus beträchtliche finanzielle Erträge vermuten lassen. – Am 1. Juli 1310 bestätigte König Heinrich die Stiftung des Klosters Beaumont durch seine Mutter; unten Nr. 493. Die vorliegende Urkunde erneuerte er am 5. März 1311; gedruckt Wampach, UQB 7 (1949) S. 434f. Nr. 1358; Regest: Böhmer, Heinrich VII., Nr. 371.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 319, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a7f92d06-d532-40dd-b61f-ccf0f0357d11
(Abgerufen am 19.03.2024).